Bürokratie, NIE & Residencia

Was ist die TIE-Karte und brauche ich sie als Deutscher?

Die TIE-Karte ist der Ausweis für Ausländer in Spanien; als Deutscher benötigen Sie diese in der Regel nicht, sondern das "Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión".

~13 Min LesezeitAktualisiert 2.597 Wörter

::: info Kurzantwort Die TIE-Karte (Tarjeta de Identidad de Extranjero) ist die biometrische Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige in Spanien. Deutsche als EU-Bürger benötigen in der Regel keine TIE, sondern – bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten – das „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“ (grüne Bescheinigung mit Ihrer NIE-Nummer). Die NIE-Nummer allein ist keine Aufenthaltserlaubnis. Eine TIE kommt für Deutsche nur in Sonderfällen in Betracht (z. B. als Familienangehörige von Nicht-EU-Bürgern nach EU-Recht oder bei besonderem Rechtsstatus). Für den Alltag in Spanien reichen NIE, EU-Registrierung und Personalausweis/Reisepass. :::

Was ist die TIE-Karte?#

Die TIE-Karte (Tarjeta de Identidad de Extranjero) ist die spanische Identitätskarte für Ausländer mit einem Aufenthaltstitel außerhalb des EU-Freizügigkeitsrechts. Sie ist plastisch, biometrisch (Foto und Fingerabdrücke), enthält die NIE-Nummer, persönlichen Daten, Art und Gültigkeit des Titels und dient als Ausweis in Spanien. Rechtsgrundlage sind u. a. Ley Orgánica 4/2000 (Ausländerrecht) und deren Reglamento (Real Decreto 557/2011). Sie wird von der Policía Nacional (Oficinas de Extranjería/Comisarías) ausgestellt, nachdem ein Aufenthaltstitel bewilligt wurde.

Typische Inhaber einer TIE sind:

  • Drittstaatsangehörige mit befristeter oder langfristiger Aufenthaltserlaubnis (Trabajo, Estancia por estudios, Reagrupación familiar, Larga duración).
  • Familienangehörige von EU-Bürgern, wenn sie selbst Drittstaatsangehörige sind (Tarjeta de residencia de familiar de ciudadano de la Unión).
  • Britische Staatsangehörige, die unter das Austrittsabkommen UK–EU fallen (TIE bajo Acuerdo de Retirada).

Für EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürger selbst wird üblicherweise keine TIE ausgestellt, weil deren Aufenthaltsrecht durch RD 240/2007 (über Einreise und Aufenthalt von EU-Bürgern und ihren Familien) geregelt ist. Stattdessen erfolgt eine Eintragung in das Registro Central de Extranjeros.

NIE, TIE und EU-Registrierung: die Unterschiede#

Die Verwechslung von NIE, TIE und EU-Registrierung ist häufig. Folgende Gegenüberstellung klärt die Funktionen:

DokumentWofür?Wer braucht es?Form/FormatBiometrischGültigkeitTypische Gebühr (2026)Zuständige Stelle
NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero)Steuer-/Identnummer für Behörden, Verträge, Bank, NotarAlle Ausländer, die wirtschaftliche/steuerliche Beziehungen in Spanien eingehenNummer + PapierbescheinigungNeinUnbegrenzt (Nummer bleibt)ca. 9–12 € (Modelo 790 Código 012)Policía Nacional / Ausländerbehörde; über Konsulat
Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión („Residencia“ grün)Nachweis des Aufenthaltsrechts als EU-Bürger (>3 Monate Aufenthalt)EU-/EWR-/CH-Bürger, auch DeutscheGrünes A4-Blatt oder Kartenformat (ohne Foto)NeinUnbefristet; „permanente“ Variante nach 5 Jahrenca. 12–14 € (Modelo 790 Código 012)Policía Nacional / Oficina de Extranjería
TIE-Karte (Tarjeta de Identidad de Extranjero)Biometrischer AufenthaltstitelDrittstaatsangehörige; EU-Familienangehörige ohne EU-Pass; bestimmte SonderfällePlastikchipkarte mit Foto/FingerabdrückenJaEntsprechend Aufenthaltstitel (1–5 Jahre, teils unbefristet)ca. 15–20 € (Modelo 790 Código 012)Policía Nacional / Oficina de Extranjería

Wesentliche Punkte:

  • Die NIE-Nummer ist keine Aufenthaltserlaubnis und kein Identitätsausweis, sondern eine Identifikationsnummer.
  • Das EU-Registrierungszertifikat („grüne Residencia“) ist für EU-Bürger der maßgebliche Aufenthaltsnachweis in Spanien.
  • Die TIE ist für EU-Bürger selbst nicht der Regelfall.

ADMONITION_INFO Praxis-Tipp: In Spanien sprechen viele Dienstleister ungenau von „Residencia“ oder „TIE“, obwohl bei EU-Bürgern das grüne Certificado de Registro gemeint ist. Bestehen Sie darauf, dass das EU-Zertifikat ausreichend ist; verweisen Sie auf RD 240/2007. Eine Bank oder eine Autoversicherung darf von EU-Bürgern keine TIE verlangen, wenn das grüne Zertifikat und die NIE vorliegen.

Brauche ich als Deutscher eine TIE?#

Kurz gesagt: in der Regel nein. Als deutscher Staatsangehöriger sind Sie EU-Bürger und fallen unter RD 240/2007. Bei einem Aufenthalt in Spanien von mehr als 3 Monaten müssen Sie sich beim Registro Central de Extranjeros registrieren lassen und erhalten das grüne „Certificado de Registro“. Eine TIE-Karte ist dafür nicht vorgesehen.

Sonderfälle, in denen eine TIE für Personen im deutschen Kontext relevant werden kann:

  • Deutscher mit doppelter Staatsangehörigkeit, davon eine Nicht-EU-Nationalität, der in Spanien als Drittstaatsangehöriger auftritt. Wenn Sie als EU-Bürger auftreten (mit deutschem Pass), nutzen Sie das EU-Verfahren; treten Sie als Nicht-EU auf, ist ggf. eine TIE erforderlich.
  • Familienangehöriger eines Deutschen, der selbst Nicht-EU-Bürger ist (Ehegatte, eingetragener Partner, unterhaltsberechtigte Kinder/Eltern): Dieser Familienangehörige benötigt eine „Tarjeta de residencia de familiar de ciudadano de la Unión“ (eine TIE), Grundlage: RD 240/2007, Art. 8 ff.
  • Historischer Sonderfall Briten: nicht relevant für Deutsche, aber häufig genannte Verwechslung. Briten mit TIE nach dem Austrittsabkommen sind kein Präzedenzfall für EU-Bürger.

Für den überwiegenden Teil deutscher Auswanderer, Rentner, Familien und digitale Nomaden gilt: NIE-Nummer beantragen, dann innerhalb von 3 Monaten das EU-Registrierungszertifikat (EX-18). Eine TIE-Karte wird nicht ausgestellt und auch nicht benötigt.

Welche Dokumente brauche ich als Deutscher tatsächlich?#

Für den rechtssicheren Aufenthalt und Alltag in Spanien sind für EU-Bürger folgende Dokumente maßgeblich:

  • Gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass: Primärer Identitätsnachweis in Spanien. Mitführen ist verpflichtend; das Nichtmitführen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • NIE-Nummer: Notwendig für Steuer- und Vertragsangelegenheiten (z. B. Kontoeröffnung, Mietvertrag, Autokauf, Notar, AEAT-Angelegenheiten).
  • Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión (grüne Bescheinigung): Pflicht bei Aufenthalt >3 Monate. Dient u. a. zur Anmeldung bei der Seguridad Social, bei der DGT, bei Banken und für viele Verwaltungsakte als Nachweis der „Residencia“.
  • Padrón (Empadronamiento): Eintragung ins Melderegister Ihrer Gemeinde; nützlich und oft erforderlich (Schulanmeldung, Centro de Salud, Kfz-Zulassung). Ausstellung durch das Ayuntamiento (Rathaus).
  • Sozialversicherung (Seguridad Social): Número de la Seguridad Social (NUSS) bzw. afiliación für Erwerbstätige; zuständig: Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS). Krankenkarte über das regionale Gesundheitswesen (SIP/TIS), Zuständigkeit: INSS/Servicio de Salud Autonómico.
  • Steuerliche Anmeldung: Registrierung bei der Agencia Tributaria (AEAT, „Hacienda“) mit Modelo 030 (Erstregistrierung/Adressänderung), ggf. später Einkommensteuer (IRPF) mit Modelo 100, Informativmeldungen wie Modelo 720 (Auslandsvermögen) und 721 (Krypto im Ausland), falls steuerlich ansässig.

Weitere Kontexte:

  • Führerschein/DGT: EU-Führerscheine sind in Spanien gültig. Ein Umtausch ist nicht verpflichtend, solange der Führerschein gültig ist; viele Residenten tauschen dennoch freiwillig in einen spanischen Führerschein (Canje) bei der DGT. Für Kfz-Zulassung/Kauf sind NIE, EU-Registrierung und Padrón üblich.
  • Banken/Versicherungen: Kontoeröffnung i. d. R. mit Pass/Personalausweis + NIE; ab Wohnsitznahme verlangen viele Banken das EU-Zertifikat und den Padrón.

ADMONITION_WARNING Häufige Stolperfallen:

  • Die NIE-Nummer wird fälschlich als „Residencia“ verkauft. Sie ist nur eine Nummer – kein Aufenthaltsstatus.
  • Versäumen der EU-Registrierung innerhalb von 3 Monaten nach Einreise bei Daueraufenthalt. Das bleibt zwar oft folgenlos, kann aber Bußgelder nach sich ziehen und erschwert Behördengänge.
  • Einige Stellen verlangen irrtümlich eine „TIE“ von EU-Bürgern. Verweisen Sie sachlich auf das „Certificado de Registro“ (grün) als ausreichenden Nachweis nach RD 240/2007.
  • Adressänderungen nicht bei AEAT (Modelo 030) und Seguridad Social melden – führt zu Postzustellungsproblemen und Fristversäumnissen.

Schritt für Schritt: NIE und EU-Registrierung beantragen#

A. NIE-Nummer (EX-15)

Die NIE-Nummer kann vorab über das spanische Konsulat in Deutschland oder in Spanien beantragt werden.

Option 1 – In Spanien:

  1. Cita previa buchen: Online-Termin bei der Policía Nacional/Oficina de Extranjería in Ihrer Provinz (Trámite: Asignación de NIE/NIV).
  2. Formulare: EX-15 ausfüllen; Grund angeben (z. B. Kauf/Miete, Arbeitsvertrag, Selbständigkeit).
  3. Gebühr: Modelo 790 Código 012 herunterladen, Rubrik „Asignación de NIE“ ankreuzen; Gebühr ca. 9–12 €. Zahlung vorab bei einer Bank (Bar/Überweisung mit NRC) oder elektronisch, falls verfügbar.
  4. Unterlagen: Reisepass/Personalausweis + Kopie, Nachweis des Interesses (z. B. Vorvertrag, Einladung, Stellenangebot), Terminbestätigung, Zahlungsbeleg der Tasa.
  5. Termin wahrnehmen: In vielen Städten wird die NIE-Bescheinigung (Papier) sofort ausgehändigt; andernfalls Abholung nach wenigen Tagen.

Option 2 – In Deutschland (Konsulat):

  1. Zuständiges spanisches Generalkonsulat (Berlin, Hamburg, Frankfurt, München) wählen, Terminvereinbarung.
  2. EX-15, Ausweis/Reisepass, Begründung und Gebühr gemäß Konsulatsgebührenordnung (oft ähnlich der spanischen Tasa).
  3. Bearbeitungszeit: typischerweise 1–3 Wochen. Sie erhalten eine Bescheinigung mit der NIE.

Hinweis: Die NIE bleibt lebenslang gleich. Bei Verlust der Bescheinigung lässt sie sich jederzeit erneut ausdrucken (Zuständigkeit: Policía Nacional).

B. Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión (EX-18)

Pflicht, wenn Sie als EU-Bürger länger als 3 Monate in Spanien wohnen oder verbleiben.

  1. Voraussetzungen klären (RD 240/2007, Art. 7):

    • Erwerbstätig (angestellt): Arbeitsvertrag oder Alta in der Seguridad Social (vida laboral/Informe de situación).
    • Selbständig (autónomo): Alta en RETA (Seguridad Social) + Alta censal bei AEAT (Modelo 036/037).
    • Nichterwerbstätig (z. B. Rentner, Vermögende, Digitale Nomaden ohne spanische Erwerbstätigkeit): Nachweis ausreichender Mittel und Krankenversicherung (privat oder S1 für Rentner mit deutscher Rente).
    • Studierende: Immatrikulationsbescheinigung, Krankenversicherung, Mittel.
  2. Termin (cita previa): Online bei der Policía Nacional/Oficina de Extranjería Ihrer Provinz (Trámite: “Certificado de registro de residente comunitario”).

  3. Formulare und Gebühren:

    • EX-18 ausfüllen (Angabe des Aufenthaltsgrundes).
    • Modelo 790 Código 012, Position „Certificado de registro de residente comunitario“, Gebühr ca. 12–14 €.
  4. Unterlagen (Original + Kopie):

    • Gültiger Pass/Personalausweis.
    • NIE (falls bereits vorhanden; oft ist NIE-Nummer im Zuge der Registrierung inkludiert, wenn noch nicht zugeteilt).
    • Nachweise gem. Status:
      • Angestellt: Arbeitsvertrag + Alta (Seguridad Social).
      • Selbständig: Alta RETA + alta censal AEAT (036/037).
      • Nichterwerbstätig: Krankenversicherungspolice (ohne Wartezeiten, landesweit gültig), Finanznachweise (z. B. Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate, regelmäßige Einkünfte, Ersparnisse). Viele Büros orientieren sich am IPREM.
      • Studierende: Matrikel, Versicherung, Erklärung über Mittel.
    • Empadronamiento (Padrón): Nicht überall zwingend, aber oft hilfreich als Adressnachweis.
  5. Finanzielle Mittel (Praxiswerte):

    • Es gibt keine starre nationale Mindestgrenze für EU-Bürger. Viele Ausländerbehörden akzeptieren als Richtwert 100–150 % des IPREM pro Monat für Alleinstehende. Bei IPREM ~600 €/Monat entspricht das ca. 7.200–10.800 € pro Jahr; zusätzlich 50 % pro unterhaltsberechtigter Person. Regionale Praxis variiert, Valencia/Katalonien sind oft strenger, Andalusien/Kanaren etwas flexibler.
  6. Ergebnis:

    • Das grüne Zertifikat (A4) wird meist sofort ausgehändigt; in einigen Städten auch im Kartenformat (ohne Foto) gegen gleiche Tasa. Es enthält Ihren Namen, Staatsangehörigkeit, Adresse, NIE und Datum der Registrierung.
    • Nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts kann die „residencia permanente“ (permanentes EU-Zertifikat) beantragt werden (EX-18, Nachweise über 5 Jahre, geringe Gebühr).

Bearbeitungszeiten und Termine:

  • In Großstädten (Madrid, Barcelona, Valencia, Málaga, Palma) sind Termine knapp; Vorlauf 2–6 Wochen.
  • In mittelgroßen Städten/Küstenprovinzen (Alicante, Murcia, Las Palmas, Santa Cruz de Tenerife) 1–3 Wochen.
  • In kleineren Provinzen häufig Termine binnen 1–10 Tagen.

Nach der Registrierung: Was noch zu erledigen ist#

Sobald NIE und EU-Zertifikat vorliegen, erleichtert dies weitere obligatorische oder sinnvolle Schritte:

  • Empadronamiento (Padrón municipal):

    • Zuständig: Ayuntamiento (Stadtverwaltung).
    • Erforderlich: Mietvertrag nach LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos) oder Eigentumsnachweis (Escritura/Nota Simple), Ausweis, ggf. Anwesenheit des Vermieters oder Formular autorización.
    • Gebühren: i. d. R. kostenfrei.
    • Zweck: Zugang zu örtlichen Diensten (Schule, Ärztezentrum), Kfz-Zulassung, Vergünstigungen. Certificado de empadronamiento ist 3–6 Monate „frisch“ vorzulegen.
  • Seguridad Social und Gesundheitsversorgung:

    • Erwerbstätige: Anmeldung durch Arbeitgeber (TGSS) oder als autónomo (RETA). Gesundheitskarte (SIP/TIS) über die jeweilige Comunidad Autónoma nach Zuweisung eines Hausarztes.
    • Rentner mit S1: S1 bei INSS registrieren; dann Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung.
    • Nichterwerbstätige ohne S1: private Krankenversicherung mit umfassender Deckung, ohne Karenzzeiten (oft explizite Anforderung bei EX-18).
  • Steuern (AEAT – Agencia Tributaria):

    • Modelo 030: Registrierung/Adressmeldung bei AEAT; wichtig für amtliche Zustellungen.
    • Steueransässigkeit: Werden in einem Kalenderjahr >183 Tage in Spanien verbracht oder liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Spanien, tritt i. d. R. unbeschränkte Steuerpflicht (IRPF) ein. Erstveranlagung üblicherweise im Folgejahr (Kampagne April–Juni).
    • Informativmeldungen: Modelo 720 (Auslandsvermögen >50.000 € je Kategorie) weiterhin in Kraft, allerdings mit EU-rechtskonformer Sanktionspraxis seit 2022; Modelo 721 (Krypto-Assets im Ausland) ab 2023. Fristen üblicherweise bis 31. März des Folgejahres.
  • Verkehr/DGT:

    • Fahrzeugkauf/-zulassung: DGT verlangt NIE, EU-Zertifikat und Padrón (aktuell).
    • Führerschein: EU-Führerschein bleibt gültig. Freiwilliger Umtausch möglich (Canje); dafür sind NIE, EU-Registrierung, Padrón und ggf. psychotechnische Untersuchung (Certificado médico) erforderlich.
  • Digitale Identität:

    • Certificado digital (FNMT) oder Cl@ve: Mit NIE und Identitätsbestätigung bei AEAT, Seguridad Social oder via Videoident in einigen Fällen erhältlich. Erleichtert Online-Anträge (AEAT, DGT, INSS, Ayuntamiento).

Häufige Fehler und Sonderfälle im Überblick#

  • Verwechslung NIE/TIE/EU-Registrierung: Die NIE ist nur eine Nummer; das Aufenthaltsrecht als Deutscher weisen Sie mit dem grünen EU-Zertifikat nach. Eine TIE ist nicht erforderlich.
  • Banken, die „nur TIE“ akzeptieren: Rechtlich unbegründet für EU-Bürger. Ggf. Filiale wechseln oder Beschwerdeweg (Servicio de Atención al Cliente der Bank) nutzen.
  • Keine Krankenversicherung beim EX-18: Besonders in größeren Provinzen strikte Prüfung. Rentner sollten das S1 frühzeitig über die deutsche Krankenkasse/DRV anfordern.
  • Nichterwerbstätige ohne ausreichende Mittel: Kontoauszüge, regelmäßige Rentenzahlungen oder Sparguthaben über gängige IPREM-Richtwerte belegen. Gemeinschaftskonten mit Ehepartner sind zulässig, wenn Zugriff nachgewiesen ist.
  • Adresswechsel: Binnen kurzer Zeit auch bei AEAT (Modelo 030), Ayuntamiento (Padrón-Ummeldung) und ggf. DGT aktualisieren.
  • Familienangehörige aus Drittstaaten: Beantragen TIE als EU-Familienkarte (EX-19) binnen 3 Monaten nach Einreise; Gebühr ähnlich der TIE (ca. 15–20 €) und biometrische Erfassung erforderlich.

Regionale Praxis, Kosten und Bearbeitungszeiten: Was realistisch ist#

Die gesetzlichen Grundlagen sind landesweit einheitlich, die Anwendungspraxis variiert jedoch etwas nach Provinz und Auslastung.

  • Kosten (Tasas):

    • Modelo 790 Código 012 (Stand 2026, erfahrungsgemäße Spanne):
      • NIE-Zuteilung: ca. 9–12 €.
      • EU-Registrierungszertifikat: ca. 12–14 €.
      • TIE-Ausstellung (biometrische Karte): ca. 15–20 €.
    • Die Beträge werden durch das Innenministerium periodisch aktualisiert. Einige Polizeidirektionen akzeptieren nur vorher bezahlte Tasas mit Bankstempel/NRC.
  • Termine:

    • Hohe Nachfrage in Ballungsräumen (Madrid, Barcelona, Balearen, Kanaren). Frühzeitig buchen und täglich neue Slots prüfen. Alternativ: Termin in benachbarten Gemeinden der gleichen Provinz.
  • Unterlagentoleranz:

    • Valencia/Katalonien fordern bei Nichterwerbstätigen häufiger detaillierte Mittel- und Versicherungsnachweise (policen mit ohne Wartezeiten, voller stationärer/ambulanter Deckung).
    • Andalusien/Kanaren/Alicante: pragmatisch, aber dennoch systematisch. Padrón wird öfter verlangt.
  • Aushändigung:

    • EU-Zertifikat meist am Tag des Termins.
    • TIE (für Drittstaatsangehörige) nach Fingerabdrücken (huellas) in 3–6 Wochen zur Abholung.

Häufige Folgefragen#

Brauche ich die NIE-Nummer auch, wenn ich nur ein Ferienhaus kaufe?

Ja. Bereits für den notariellen Kaufvertrag (Escritura) und die Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad) ist eine NIE-Nummer zwingend. Sie können die NIE im Vorfeld beim spanischen Konsulat in Deutschland oder kurzfristig in Spanien beantragen. Eine TIE ist dafür nicht notwendig.

Darf ich ohne EU-Registrierungszertifikat ein Bankkonto eröffnen?

Viele Banken eröffnen ein „Konto für Nichtresidenten“ allein mit Pass und NIE-Bescheinigung. Sobald Sie Resident sind, verlangen die meisten Institute das grüne EU-Zertifikat und ggf. den Padrón, um das Konto als Residentenkonto zu führen und Geldwäschevorgaben (KYC) zu erfüllen. Eine TIE wird bei EU-Bürgern nicht verlangt.

Ich bin Rentner mit deutscher Rente. Reicht das S1 für die Krankenversicherung?

Ja. Das S1-Formular ermöglicht die Einschreibung beim INSS und die Nutzung des spanischen Gesundheitssystems zulasten Deutschlands. Zusätzlich sollten Sie ausreichende finanzielle Mittel belegen (z. B. Rentenbescheid, Kontoauszüge). Das EU-Registrierungszertifikat beantragen Sie mit EX-18; eine TIE ist nicht erforderlich.

Muss ich meinen deutschen Führerschein nach der Anmeldung in Spanien umtauschen?

Nein, ein Umtausch ist für EU-Führerscheine grundsätzlich nicht verpflichtend, solange diese gültig sind. Viele Residenten tauschen dennoch freiwillig bei der DGT, um z. B. die spanischen Erneuerungsfristen und das Gesundheitszeugnis (Certificado psicotécnico) im spanischen System zu führen. Für den Umtausch benötigen Sie NIE, EU-Registrierung und Padrón.

Was passiert, wenn ich das EU-Registrierungszertifikat verliere?

Sie können ein Duplikat beim Registro Central de Extranjeros (Policía Nacional) anfordern. Nehmen Sie Pass/Personalausweis, ggf. die NIE-Bescheinigung und den Zahlungsbeleg der Tasa mit. Bis zur Neuausstellung dient Ihr Pass zusammen mit der NIE als Identifikation; bewahren Sie digitale Kopien Ihrer Dokumente auf.

Ich ziehe mit meinem nicht EU-bürgerlichen Ehepartner nach Spanien. Welche Karte erhält er/sie?

Der Ehepartner beantragt die „Tarjeta de residencia de familiar de ciudadano de la Unión“ (eine TIE) innerhalb von 3 Monaten nach Einreise (Formular EX-19). Dafür sind u. a. Heiratsurkunde (ggf. mit Apostille/Übersetzung), Ihr EU-Registrierungszertifikat, Nachweis von Krankenversicherung und Mitteln erforderlich. Die Karte ist biometrisch und in der Regel 5 Jahre gültig.

Fazit#

Die TIE-Karte ist die biometrische Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige in Spanien. Deutsche als EU-Bürger benötigen sie nicht; maßgeblich sind die NIE-Nummer und das grüne „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“ bei Aufenthalten über 3 Monate. Wer länger bleibt, sollte die EU-Registrierung fristgerecht erledigen und Krankenversicherung sowie finanzielle Mittel gemäß RD 240/2007 belegen. Für Familienangehörige ohne EU-Pass kommt eine TIE als EU-Familienkarte in Betracht. Mit NIE, EU-Zertifikat, Padrón, Sozialversicherung und steuerlicher Anmeldung sind die wichtigsten Spanien-Auswanderungsdokumente vollständig.

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