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Wann muss ich das Modelo 720 im Jahr 2026 erneut abgeben und was sind die Folgen bei Fehlern?

Vermeiden Sie teure Fehler beim Modelo 720 im Jahr 2026: Fristen, die 50.000-Euro-Grenze und warum die Meldung von Wertsteigerungen über 20.000 Euro Pflicht ist.

~11 Min LesezeitAktualisiert 2.199 Wörter

::: info Kurzantwort Eine erneute Abgabe des Modelo 720 im Jahr 2026 ist nur unter bestimmten Bedingungen erforderlich. Die Frist für die Abgabe ist vom 1. Januar bis zum 31. März 2026. Eine erneute Meldung ist verpflichtend, wenn der Gesamtwert einer der drei bereits deklarierten Vermögenskategorien (Konten, Wertpapiere, Immobilien) im Vergleich zur letzten Deklaration um mehr als 20.000 Euro gestiegen ist. Ebenso muss eine Meldung erfolgen, wenn eine zuvor deklarierte Kategorie vollständig aufgelöst wurde oder eine neue, bisher nicht gemeldete Kategorie die 50.000-Euro-Grenze überschreitet. :::

Was ist das Modelo 720 und wer ist betroffen?#

Das Modelo 720 ist eine rein informative Steuererklärung in Spanien. Es dient dazu, die spanische Steuerbehörde, die Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT), über im Ausland gehaltene Vermögenswerte zu informieren. Wichtig ist das Verständnis, dass es sich hierbei nicht um eine Steuererklärung handelt, auf deren Grundlage eine Steuerzahlung fällig wird. Die Verpflichtung betrifft ausschließlich in Spanien steuerlich ansässige Personen (residentes fiscales), sowohl natürliche als auch juristische.

Steuerlich ansässig in Spanien ist, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Die Person hält sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien auf.
  2. Der Hauptstandort der wirtschaftlichen Aktivitäten oder Interessen befindet sich direkt oder indirekt in Spanien.
  3. Der Ehepartner (sofern nicht rechtlich getrennt) und die minderjährigen Kinder haben ihren ständigen Wohnsitz in Spanien.

Für deutsche Auswanderer, Rentner oder digitale Nomaden, die ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt haben und somit als residente fiscal gelten, ist die Kenntnis des Modelo 720 unerlässlich. Die gemeldeten Informationen ermöglichen es der AEAT, die Angaben in der jährlichen Einkommensteuererklärung (IRPF, Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) und der Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) auf Plausibilität zu prüfen.

Ersterklärung vs. Folgeerklärung: Die entscheidenden Schwellenwerte#

Die Pflicht zur Abgabe des Modelo 720 hängt von spezifischen Wertgrenzen ab. Es ist fundamental, zwischen der erstmaligen Abgabe und den Folgejahren zu unterscheiden.

Die 50.000-Euro-Grenze für die erstmalige Abgabe

Die Pflicht zur erstmaligen Einreichung des Modelo 720 entsteht, wenn der Gesamtwert der Vermögenswerte in einer der drei definierten Kategorien die Grenze von 50.000 Euro überschreitet. Diese Kategorien sind:

  1. Konten bei Finanzinstituten im Ausland (z.B. Giro-, Spar- und Festgeldkonten in Deutschland).
  2. Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Renten (z.B. Aktien, Fonds, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, die im Ausland deponiert, verwaltet oder abgeschlossen wurden).
  3. Immobilien und dingliche Rechte an Immobilien im Ausland (z.B. eine Eigentumswohnung oder ein Nießbrauchrecht in Deutschland).

Wichtig ist: Die 50.000-Euro-Grenze gilt pro Kategorie, nicht für das Gesamtvermögen. Besitzt eine Person beispielsweise ein Bankkonto in Deutschland mit 40.000 Euro und ein Aktiendepot mit 45.000 Euro, besteht keine Meldepflicht, da keine der beiden Kategorien die 50.000 Euro überschreitet. Überschreitet das Aktiendepot jedoch 50.000 Euro, muss die gesamte Kategorie "Wertpapiere" deklariert werden, auch wenn die Konten unter der Grenze bleiben.

Die 20.000-Euro-Grenze für die erneute Abgabe 2026

Wer bereits in einem Vorjahr das Modelo 720 abgegeben hat, muss nicht automatisch jedes Jahr erneut eine Erklärung einreichen. Eine erneute Abgabe für das Steuerjahr 2025 (einzureichen bis 31. März 2026) ist nur in den folgenden drei Fällen obligatorisch:

  1. Wertsteigerung: Der Saldo oder Wert einer der bereits deklarierten Vermögenskategorien ist im Vergleich zum in der letzten Erklärung deklarierten Wert um mehr als 20.000 Euro gestiegen.
  2. Auflösung: Eine vollständig deklarierte Position oder eine ganze Vermögenskategorie wurde aufgelöst (z.B. Verkauf aller Aktien, Schließung des einzigen Auslandskontos). Dieser Vorgang muss ebenfalls gemeldet werden.
  3. Neue Kategorie: Eine bisher nicht meldepflichtige Vermögenskategorie überschreitet erstmals die Grenze von 50.000 Euro.

Diese Regelung entlastet Steuerpflichtige erheblich, da kleinere Wertschwankungen, beispielsweise bei Aktienportfolios, nicht zu einer jährlichen Meldepflicht führen. Die Kernfrage lautet stets: Hat sich im Vergleich zur letzten gültigen Deklaration eine Änderung ergeben, die eine der oben genannten Bedingungen erfüllt?

Szenario (Bezogen auf eine bereits deklarierte Kategorie)Wert in letzter DeklarationWert zum 31.12.2025SteigerungModelo 720 in 2026 erneut abgeben?Begründung
Geringe Wertsteigerung80.000 €95.000 €15.000 €NeinDie Wertsteigerung liegt unter 20.000 €.
Signifikante Wertsteigerung80.000 €101.000 €21.000 €JaDie Wertsteigerung überschreitet 20.000 €.
Wertminderung120.000 €110.000 €-10.000 €NeinEine reine Wertminderung löst keine Pflicht aus.
Auflösung des Vermögens75.000 €0 €-75.000 €JaDie vollständige Auflösung muss gemeldet werden.
Neue Kategorie > 50k €0 € (nicht deklariert)60.000 €N/AJaEine neue Kategorie überschreitet 50.000 €.

Die drei Blöcke des Auslandsvermögens im Detail#

Um Fehler zu vermeiden, ist ein genaues Verständnis der drei zu deklarierenden Vermögensblöcke (claves) entscheidend.

Block 1: Konten bei Finanzinstituten im Ausland (Clave C)

Hierzu zählen sämtliche Bankkonten außerhalb Spaniens, etwa bei einer deutschen Sparkasse, einer Online-Bank oder einem Schweizer Institut. Das umfasst Girokonten, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Für jedes Konto müssen zwei Werte angegeben werden:

  • Der Kontostand zum 31. Dezember des betreffenden Jahres (also 31.12.2025 für die Erklärung 2026).
  • Der Durchschnittssaldo des letzten Quartals (saldo medio del último trimestre).

Die Meldepflicht für das Bankkonto in Deutschland bei Steuerpflicht in Spanien entsteht, sobald der Gesamtwert aller Auslandskonten 50.000 Euro übersteigt – sei es beim Stand zum Jahresende oder beim Durchschnittssaldo.

Block 2: Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Renten (Clave V)

Diese Kategorie ist breit gefasst und schließt eine Vielzahl von Finanzprodukten ein, die im Ausland gehalten, verwaltet oder abgeschlossen wurden:

  • Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteile.
  • Rechte: Anteile am Kapital oder Eigenkapital von Unternehmen jeglicher Art.
  • Versicherungen: Lebens- und Invaliditätsversicherungen mit Rückkaufswert.
  • Renten: Zeitlich begrenzte oder lebenslange Renten, die von ausländischen Institutionen generiert werden.

Maßgeblich für die Bewertung ist der Saldo oder Marktwert zum 31. Dezember.

::: info Hintergrund: Der Durchschnittssaldo im 4. Quartal Die spanische Finanzverwaltung (Hacienda) verlangt den Durchschnittssaldo 4. Quartal Spanien (saldo medio del último trimestre), um zu verhindern, dass Kontostände kurz vor dem Stichtag 31.12. künstlich reduziert werden. Die Berechnung ist simpel: Man addiert die Kontostände am Ende jedes Monats des letzten Quartals (Oktober, November, Dezember) und teilt die Summe durch drei. Alternativ können Banken diesen Wert auch direkt ausweisen. Bei Konten, die während des Quartals eröffnet oder geschlossen wurden, wird der Durchschnitt der vorhandenen Salden gebildet und durch die Anzahl der Tage des Bestehens im Quartal geteilt und auf 92 Tage hochgerechnet. :::

Block 3: Immobilien und dingliche Rechte im Ausland (Clave I)

Wer als in Spanien Steuerpflichtiger eine Immobilie in Deutschland melden muss, tut dies in diesem Block. Das betrifft nicht nur das Volleigentum an Häusern und Wohnungen, sondern auch dingliche Rechte wie:

  • Nießbrauch (usufructo)
  • Teileigentum (multipropiedad)
  • Erbbaurecht

Für die Bewertung ist nicht der aktuelle Marktwert entscheidend, sondern der Anschaffungswert inklusive aller Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer). Bei Erbschaft oder Schenkung gilt der Wert, der in der entsprechenden Erbschafts- oder Schenkungsteuererklärung angesetzt wurde. Schulden wie Hypotheken werden bei dieser Bewertung nicht abgezogen.

Strafen und veraltete Mythen: Die Rechtslage zum Modelo 720 im Jahr 2026#

Die Sanktionen im Zusammenhang mit dem Modelo 720 waren lange Zeit ein Grund zur Sorge. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. Januar 2022 hat die ursprünglichen, drakonischen Strafen für rechtswidrig erklärt. Die spanische Regierung musste daraufhin die Gesetzgebung anpassen. Für die Strafe Modelo 720 aktuell im Jahr 2026 gilt daher ein neues, milderes Regime.

Die aktuellen formalen Sanktionen

Die Strafen für Fehler oder das Versäumnis der Abgabe wurden an die allgemeinen Vorschriften des spanischen Steuerrechts (Ley General Tributaria, LGT) angeglichen.

  • Nichtabgabe oder unvollständige/fehlerhafte Abgabe: Eine feste Geldbuße von 20 Euro pro nicht gemeldetem Datum oder Datensatz, mit einem Minimum von 300 Euro und einem Maximum von 20.000 Euro.
  • Verspätete Abgabe ohne vorherige Aufforderung durch die AEAT: Die Sanktionen werden halbiert. Die Strafe beträgt also 10 Euro pro Datum/Datensatz, mit einem Minimum von 150 Euro.

Diese Regelung ist deutlich milder als das alte System, das Strafen von 5.000 Euro pro Fehler vorsah.

Die steuerlichen Konsequenzen bleiben gravierend

Trotz der reduzierten formalen Bußgelder bleibt die schwerwiegendste Konsequenz bestehen. Entdeckt die Finanzbehörde nicht deklariertes Auslandsvermögen, kann sie dieses als ungerechtfertigten Vermögenszuwachs (ganancia patrimonial no justificada) einstufen.

Dieser Betrag wird dann der Einkommensteuer (IRPF) des ältesten, noch nicht verjährten Steuerjahres zugerechnet. In Spanien beträgt die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer grundsätzlich vier Jahre. Das bedeutet, eine Entdeckung im Jahr 2026 könnte zu einer Nachversteuerung im Jahr 2021 führen. Der Vermögenszuwachs wird dann mit dem progressiven Steuersatz der base liquidable general besteuert (bis zu ca. 47-54 %, je nach Region), zuzüglich Säumniszuschlägen und einer zusätzlichen Sanktion von bis zu 150 % auf die hinterzogene Steuer.

::: warning Achtung: Keine Entwarnung trotz EU-Urteil Das EuGH-Urteil hat zwar die unverhältnismäßig hohen formalen Bußgelder gekippt, die steuerliche Konsequenz der Einstufung als ungerechtfertigter Vermögenszuwachs bleibt jedoch eine erhebliche Gefahr. Die Nicht-Deklaration von Auslandsvermögen kann somit weiterhin extrem teuer werden und komplexe Steuerverfahren nach sich ziehen. Die korrekte und fristgerechte Abgabe des Modelo 720 ist daher nach wie vor von höchster Wichtigkeit. :::

Anleitung: Modelo 720 für 2026 erneut abgeben – Schritt für Schritt#

Die Abgabe des Modelo 720 erfolgt ausschließlich elektronisch über das Online-Portal der AEAT, die Sede Electrónica. Eine Anleitung für das Modelo 720 Spanien 2026:

  1. Voraussetzungen schaffen: Sie benötigen eine spanische Identifikationsnummer (NIE) und eine Methode zur digitalen Identifikation. Die gebräuchlichsten sind:

    • Digitales Zertifikat (Certificado Digital)
    • Cl@ve PIN-System
    • DNI electrónico (für spanische Staatsbürger)
  2. Portal der AEAT aufrufen: Navigieren Sie zur Webseite der Sede Electrónica de la Agencia Tributaria.

  3. Formular finden: Suchen Sie über die Suchfunktion nach "Modelo 720" oder navigieren Sie über den Pfad Todos los trámites -> Impuestos y tasas -> Declaraciones informativas -> Modelo 720. Wählen Sie den Punkt für die Einreichung (Presentación).

  4. Identifizieren Sie sich: Melden Sie sich mit Ihrem digitalen Zertifikat oder Cl@ve PIN an.

  5. Daten für die Folgeerklärung eintragen: Das System erkennt, dass Sie bereits eine Erklärung abgegeben haben. Sie müssen nicht alle Daten neu eingeben.

    • Bei Wertsteigerung > 20.000 €: Rufen Sie die entsprechende Kategorie auf und aktualisieren Sie den Wert zum 31.12. des Vorjahres (und ggf. den Durchschnittssaldo bei Konten).
    • Bei Auflösung: Markieren Sie die entsprechende Position (Konto, Immobilie etc.) als aufgelöst (Extinción).
    • Bei neuer Kategorie > 50.000 €: Fügen Sie einen neuen Block für die neue Kategorie hinzu und tragen Sie dort alle erforderlichen Daten ein.
  6. Prüfen und Absenden: Das System führt eine Plausibilitätsprüfung durch. Kontrollieren Sie alle Eingaben sorgfältig auf Fehler, bevor Sie die Erklärung mit Firmar y Enviar (Unterschreiben und Senden) final abschicken.

  7. Beleg speichern: Nach der erfolgreichen Übermittlung generiert das System einen PDF-Beleg (justificante de presentación) mit einem sicheren Verifizierungscode (CSV). Speichern Sie dieses Dokument unbedingt als Nachweis für Ihre Unterlagen ab.

Häufige Folgefragen#

Muss ich mein Kryptowährungs-Portfolio auf Binance oder Kraken melden?

Ja, indirekt. Zwar gibt es seit 2024 das Modelo 721 speziell für virtuelle Währungen bei ausländischen Anbietern. Wenn Kryptowährungen jedoch auf einer ausländischen Plattform gehalten werden, die auch als Finanzinstitut agiert und Fiat-Guthaben (Euro, Dollar) hält, könnten diese Fiat-Guthaben unter Block 1 (Konten) des Modelo 720 fallen, sofern die 50.000-Euro-Grenze überschritten wird. Die Kryptobestände selbst gehören ins Modelo 721.

Was ist mit Gemeinschaftskonten, z.B. bei Ehepartnern?

Bei Gemeinschaftseigentum wird der Gesamtwert durch die Anzahl der Eigentümer geteilt. Ein gemeinsames Bankkonto eines Ehepaares mit einem Stand von 80.000 Euro wird jedem Partner mit 40.000 Euro zugerechnet. Sofern keine weiteren Auslandskonten vorhanden sind, wäre in diesem Fall die 50.000-Euro-Grenze pro Person nicht erreicht und keine Meldung erforderlich.

Zählt der Brutto- oder Nettowert bei einer Immobilie in Deutschland?

Für das Modelo 720 ist ausschließlich der Anschaffungswert der Immobilie relevant. Eine darauf lastende Hypothek oder andere Schulden werden nicht abgezogen. Wenn eine Immobilie für 300.000 Euro gekauft wurde und noch eine Hypothek von 200.000 Euro besteht, ist der zu meldende Wert 300.000 Euro.

Ich habe die Frist am 31. März 2026 verpasst. Was soll ich tun?

Handeln Sie proaktiv und reichen Sie die Erklärung so schnell wie möglich verspätet ein (presentación extemporánea). Eine freiwillige, verspätete Einreichung führt zu deutlich geringeren Sanktionen (die Hälfte der regulären Strafe) als wenn die Steuerbehörde das Versäumnis selbst entdeckt. Warten ist die schlechteste Option.

Ist das Modelo 720 eine Steuererklärung, für die ich Geld bezahlen muss?

Nein, das Modelo 720 ist eine rein informative Erklärung. Auf Basis dieser Meldung wird keine direkte Steuer fällig. Allerdings werden die Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen, die aus dem gemeldeten Auslandsvermögen erzielt werden, in der jährlichen Einkommensteuererklärung (IRPF) als Einkommen deklariert und dort versteuert.

Fazit#

Die Pflicht zur erneuten Abgabe des Modelo 720 im Jahr 2026 trifft nicht jeden, der bereits eine Erstmeldung gemacht hat. Die entscheidende Regel ist die Wertsteigerung von mehr als 20.000 Euro innerhalb einer Vermögenskategorie, die Auflösung einer Position oder das erstmalige Überschreiten der 50.000-Euro-Grenze in einer neuen Kategorie. Die fristgerechte Abgabe bis zum 31. März 2026 ist essenziell, um Sanktionen zu vermeiden. Auch wenn die formalen Bußgelder nach dem EuGH-Urteil gesunken sind, bleiben die steuerlichen Konsequenzen bei Nicht-Deklaration erheblich und können zu empfindlichen Nachzahlungen führen. Angesichts der Komplexität, insbesondere bei der Bewertung und der Unterscheidung der Kategorien, ist die Konsultation eines spanischen Steuerberaters (asesor fiscal) für Personen mit umfangreichem Auslandsvermögen dringend zu empfehlen.

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