Wie krankenversichere ich mich als Selbstständiger (Autónomo) in Spanien richtig?
homespain.de · Gesundheit & Versicherung
::: info Kurzantwort Autónomos in Spanien sind über die Seguridad Social (RETA) gesetzlich krankenversichert und erhalten Zugang zum öffentlichen Gesundheitsdienst (SNS), inklusive Hausarzt, Fachärzten, Krankenhaus und Mutterschaft. Krankengeld (Incapacidad Temporal) gibt es bei Krankheit/Unfall: 60% der Bemessungsgrundlage ab Tag 4 bis 20, 75% ab Tag 21; bei Arbeitsunfall 75% ab dem Folgetag. Beiträge 2025 richten sich nach „ingresos reales“ (RDL 13/2022); die Cuota liegt je nach Einkommensstufe etwa zwischen rund 200 € und knapp 600 € pro Monat, Neueinsteiger zahlen i. d. R. 80 €/Monat (Tarifa reducida). Private Krankenversicherung und „Baja-Laboral“-Policen können Wartezeiten und Einkommensausfälle absichern; Krankenversicherungen sind in der IRPF bis 500 € p. P. absetzbar. :::
Versicherungspflicht und Zuständigkeiten: Was gilt für Selbstständige (Autónomos) in Spanien?#
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Rechtsgrundlage: Ley General de la Seguridad Social (LGSS, RDLeg 8/2015) und RDL 13/2022 (neues Beitragssystem nach realen Einkünften).
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Wer ist pflichtversichert? Jede natürliche Person, die eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien ausübt, meldet sich im Régimen Especial de Trabajadores Autónomos (RETA) an. Das gilt auch für EU-Bürger, digitale Nomaden mit Wohnsitz in Spanien sowie autónomos societarios (Gesellschafter-Geschäftsführer).
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Träger/Behörden:
- TGSS/Seguridad Social (Tesorería General de la Seguridad Social): Beitragseinzug, RETA-Registrierung, Mutua-Wahl, „Cuota de autónomos“.
- INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social): Leistungsfeststellung bei Krankengeld, Mutterschaft/Elternzeit, Bescheinigung Anspruch auf Gesundheitsleistungen.
- AEAT/Hacienda: Steuerliche Registrierung (Censo de Empresarios), Einkommensteuer IRPF, VAT/IVA.
- Regionale Gesundheitsdienste (Servicio de Salud autonómico, z. B. SERMAS Madrid, CatSalut Katalonien): Hausarzt, Facharzt, Gesundheitskarte (SIP/TIS).
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Leistungsprinzip: Mit der RETA-Anmeldung entsteht der Anspruch auf medizinische Versorgung im SNS. Geldleistungen (Krankengeld, Mutterschaft, Unfallfolgen, „cese de actividad“) hängen von Beiträgen, Mutua und Fristen ab.
ADMONITION_INFO Hintergrund „ingresos reales“: Seit 2023 ordnet RDL 13/2022 Selbstständige Einkommensstufen (tramos) nach monatlichen Nettoerträgen (rendimientos netos) zu. Die Cuota ändert sich mit den gemeldeten Erträgen; Anpassungen sind mehrmals pro Jahr möglich. 2025 reichen die Monatsbeiträge je nach Stufe ungefähr von rund 200 € (niedrigste Stufe) bis knapp 600 € (höchste Stufe, Richtwerte laut Planungstabellen).
Was deckt die gesetzliche Krankenversicherung (SNS) für Autónomos ab?#
- Umfang: Hausarzt/Grundversorgung, Facharzt, Notfall, Krankenhaus (stationär/ambulant), Geburt/Mutterschaft, Impfungen, Reha-Leistungen gemäß regionalem Leistungskatalog. Zuzahlungen (copagos) bei Arzneien. Zahnleistungen sind begrenzt (präventive Kinderprogramme regional unterschiedlich).
- Zugang: Nach RETA-Anmeldung bestätigt das INSS den Anspruch auf Gesundheitsversorgung („derecho a asistencia sanitaria“). Mit dieser Bescheinigung und der Empadronamiento (Meldebescheinigung) stellt der regionale Dienst die Gesundheitskarte (SIP/TIS) aus.
- Mitversicherung: Ehe-/Lebenspartner und Kinder bis 26 Jahre ohne eigene Ansprüche können als „beneficiarios“ mitversichert werden (INSS-Antrag, Nachweise familiärer Bindung/Wohnsitz).
- EU-Leistungen: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC/TSE) über die Seguridad Social für vorübergehende Aufenthalte in anderen EU/EWR-Staaten.
Zuzahlungen (copago) für Arzneimittel
Die Arzneimittelzuzahlung richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten (IRPF-Grundlage) und Status (aktiv/pensioniert). Autónomos gelten als „aktivos“.
| Status | Jahreseinkommen (IRPF) | Copago-Quote Amb. Arzneien | Monatsobergrenze (nur Pensionäre) |
|---|---|---|---|
| Aktiv (inkl. Autónomos) | ≤ 18.000 € | 40% | – |
| Aktiv | > 18.000 € bis 100.000 € | 50% | – |
| Aktiv | > 100.000 € | 60% | – |
| Pensionär | ≤ 18.000 € | 10% | ca. 8–9 € |
| Pensionär | > 18.000 € bis 100.000 € | 10% | ca. 18–20 € |
| Pensionär | > 100.000 € | 60% | ca. 60–62 € |
Hinweis: Beträge/Kappungen werden per Verordnung regelmäßig aktualisiert; regionale Programme (chronische Erkrankungen, Schutzgruppen) können zu weiteren Reduktionen führen.
Anmeldung: So kommt man als EU-Bürger in die Krankenversicherung (RETA + SNS)#
- NIE und Empadronamiento
- NIE (Número de Identidad de Extranjero) bei Policía Nacional/Oficinas de Extranjería beantragen.
- Wohnsitzanmeldung (empadronamiento) bei der Gemeinde.
- Steuernummer und steuerliche Anmeldung (AEAT)
- Elektronisches Zertifikat (FNMT) oder Cl@ve beantragen.
- Modelo 036/037 (Alta en Censo de Empresarios) elektronisch bei AEAT einreichen: Tätigkeit (IAE), Beginn, Regime (IRPF: estimación directa normal/simplificada oder módulos; IVA-Regelung), Bankverbindung.
- Sozialversicherung RETA-Anmeldung (TGSS, Import@ss)
- Frist: Vor Tätigkeitsbeginn; bis 60 Tage vorab möglich. Verspätungen führen zu Nachforderungen/Zuschlägen.
- Angaben: Voraussichtliche monatliche Nettoerträge (rendimientos netos) zur Einordnung in eine Einkommensstufe; Mutua colaboradora wählen (z. B. FREMAP, ASEPEYO, MC MUTUAL, Ibermutua, UMIVALE, EGARSAT).
- Einschluss: Contingencias comunes, profesionales, cese de actividad, formación profesional (seit 2019 grundsätzlich Pflichtbestandteile).
- Ergebnis: NAF (Número de Afiliación) und Bestätigung der RETA-Zugehörigkeit.
- Anspruchsbescheinigung beim INSS
- Online in „Tu Seguridad Social“: Zertifikat „Asistencia Sanitaria“ herunterladen.
- Alternativ Termin beim INSS: Bescheinigung für Inhaber und ggf. Familienangehörige.
- Gesundheitskarte (SIP/TIS) beim regionalen Dienst
- Mit INSS-Bescheinigung, DNI/NIE, Empadronamiento und Foto beim Gesundheitszentrum/Servicio de Salud vorsprechen.
- Hausarzt und Gesundheitskarte zugeteilt.
ADMONITION_WARNING Stolperfalle verspätete RETA-Anmeldung: Wird das Alta erst nach Tätigkeitsaufnahme gemeldet, erhebt die TGSS rückwirkende Beiträge plus Zuschläge. Zudem ruht der Leistungsanspruch bei Krankengeld, wenn Beitragsrückstände bestehen („estar al corriente“ ist Pflicht). Krankenbehandlung wird in akuten Fällen zwar nicht verweigert, Leistungsabrechnung und Mutua-Zuständigkeiten können aber blockiert sein.
Beiträge 2025: Cuota de Autónomos, Gesundheit und Ermäßigungen#
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System: Die Monatsbeiträge (cuota) ergeben sich aus der zugeordneten Einkommensstufe gemäß RDL 13/2022 (Tramos 2023–2025). 2025 reichen die Cuotas – je nach gemeldeten Nettoerträgen – grob von rund 200 € (niedrigste Stufe) bis knapp 600 € (höchste Stufe). Konkrete Tabellen veröffentlicht die TGSS jährlich; Anpassungen während des Jahres sind möglich, wenn sich die Erträge ändern.
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Zusammensetzung (Richtwerte, im Beitrag enthalten):
- Contingencias comunes (Kranken-/Mutterschaft/Gemeinrisiken) – ca. 28–29% der Bemessungsgrundlage
- Contingencias profesionales (Arbeitsunfall/Berufskrankheit) – rund 1–2%
- Cese de actividad (Arbeitslosigkeit Autónomos) – rund 0,9–1%
- Formación profesional – ca. 0,1%
Diese Prozentsätze erklären die Leistungsansprüche; die TGSS weist nach außen die pauschale Cuota je Stufe aus.
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Tarifa reducida (Gründervergünstigung): 80 € monatlich in den ersten 12 Monaten ab Alta, Verlängerung um weitere 12 Monate möglich, wenn die durchschnittlichen Nettoerträge unter dem SMI liegen (jährlich festgelegt; 2025 voraussichtlich ≥ 1.134 € brutto/Monat je nach Mindestlohnfortschreibung). Gilt auch für Rückkehr in Selbständigkeit nach längerer Pause und bestimmte schutzbedürftige Gruppen (regionale Aufschläge/Bonifikationen möglich).
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Pluriactividad: Wer parallel angestellt ist (Régimen General), kann Erstattungen/Reduktionen erhalten; Doppelbeiträge werden gedeckelt.
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Autonome Regionen: Keine Abweichung bei der Cuota (staatlich), aber regionale Zuschüsse (z. B. Castilla y León, Andalusien, Madrid) fördern zeitweise zusätzliche Monate mit 80 € oder Zuschüsse für junge Gründer.
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Beitragsbefreiung bei längerer Krankheit: Ab dem 61. Kalendertag einer anerkannten IT (Incapacidad Temporal) übernimmt die Mutua bzw. TGSS die Beiträge (Befreiung/Übernahme), solange die IT anhält. Bis Tag 60 ist die Cuota regulär zu zahlen.
Krankengeld (Incapacidad Temporal) für Selbstständige: Anspruch, Höhe, Ablauf#
Die Geldleistung „Prestación por Incapacidad Temporal (IT)“ schützt das Einkommen bei Krankheit/Unfall. Träger ist die gewählte Mutua colaboradora (bei Arbeitsunfällen) bzw. der SNS/INSS (bei Gemeinrisiken), operativ meist die Mutua.
Voraussetzungen
- RETA-Anmeldung und Mutua-Wahl erfolgt.
- Beitragsrückstände: Keine offenen Cuotas („estar al corriente“).
- Wartezeit: Bei Gemeinrisiken (Krankheit) 180 Tage in den letzten 5 Jahren. Bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit keine Wartezeit.
- Ärztliche Krankschreibung („parte de baja“) durch den Hausarzt des SNS (Gemeinrisiken) oder durch die Mutua (Arbeitsunfall).
Leistungshöhe und Dauer
- Bemessungsgrundlage (base reguladora): In der Regel die im Vormonat gemeldete Bemessungsgrundlage (base de cotización) geteilt durch 30.
- Dauer: Bis zu 365 Tage, verlängerbar um bis zu 180 Tage (medizinische Kontrolle durch INSS).
- Zahlung: Monatlich durch Mutua/INSS; Kontoangabe erforderlich.
Tabelle: Prozentsätze und Karenz
| Ursache | Tage 1–3 | Tage 4–20 | Ab Tag 21 | Start der Zahlung |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinrisiken (Krankheit) | 0% | 60% der base reguladora | 75% der base reguladora | Ab Tag 4 |
| Arbeitsunfall/Berufskrankheit | – | – | 75% der base reguladora | Ab dem Folgetag des Unfalls |
Beispielrechnung: Base de cotización 1.200 €/Monat → base reguladora 40 €/Tag.
- Krankheit: Tage 4–20: 24 €/Tag; ab Tag 21: 30 €/Tag.
- Arbeitsunfall: ab Folgetag: 30 €/Tag.
Wichtig: Selbstständige tragen bis Tag 60 weiterhin die Cuota; ab Tag 61 wird sie übernommen. Bei längerem Ausfall prüft die Mutua Re-Checks; Nichtwahrnehmung von Terminen kann zur Aussetzung führen.
So beantragt man die „Baja laboral“ als Autónomo (Schritt für Schritt)
- Arzttermin und Krankschreibung
- Hausarzt des SNS stellt „parte de baja“ (Krankmeldung) aus. Bei Arbeitsunfall direkt zur Mutua (Notfallversorgung/Diagnostik).
- Mitteilung an Mutua und Hochladen der Unterlagen
- Innerhalb von 3 Werktagen die Krankmeldung an die Mutua übermitteln (Portal/E-Mail, je nach Mutua). Belege: DNI/NIE, RETA-Nachweis, Bankverbindung.
- Folge- und Kontrollbescheinigungen
- Regelmäßige „partes de confirmación“ fristgerecht einreichen (wöchentlich/14-tägig je nach Diagnose). Mutua kann ärztliche Untersuchungen ansetzen.
- Zahlungsbeginn und Nachweise
- Mutua/INSS zahlt rückwirkend ab dem maßgeblichen Tag. Steuerliche und soziale Beiträge müssen bis Tag 60 bedient sein.
- Genesung/„Alta médica“
- Bei Arbeitsfähigkeit stellt der Arzt die „alta“ aus; Zahlung endet. Bei längerem Ausfall leitet INSS ggf. Verfahren zur Bewertung dauerhafter Einschränkung ein.
Mutterschaft/Elternzeit (Nacemento y Cuidado del Menor)
- Anspruch: 16 Wochen, 100% der base reguladora für autónomas/selbstständige Väter, aufteilbar (Pflichtblöcke unmittelbar nach Geburt).
- Beiträge: Während der Leistung sind die Beiträge in der Regel ausgesetzt/übernommen.
- Antrag beim INSS (online/Termin), mit Geburtsurkunde/ärztlicher Bescheinigung.
Private Ergänzungen: Krankenzusatz und „Baja Laboral“-Tagegeld#
Viele Selbstständige kombinieren das SNS mit privater Absicherung, um Wartezeiten zu verkürzen und Einkommensausfälle zu dämpfen.
Private Krankenversicherung
- Leistungen: Freie Arzt-/Klinikwahl im Netzwerk, kürzere Wartezeiten, teils Zahn- und Vorsorgepakete.
- Wartezeiten: Oft 6–10 Monate für Schwangerschaft/OPs; psychische Gesundheit, Reha und Vorerkrankungen (preexistencias) können eingeschränkt sein.
- Prämien (2025 grob): 30–80 €/Monat p. P. für Basis-/Komforttarife im Alter 25–45; >45 Jahre und mit Zahn-/Erweiterungen deutlich höher. Regionale Unterschiede (Madrid/Barcelona tendenziell teurer).
Steuerlich: Beiträge sind in der IRPF als Betriebsausgabe bis 500 € pro Person und Jahr absetzbar (Autónomo selbst, Ehepartner und Kinder < 25 im Haushalt; 1.500 € bei anerkannter Behinderung) – Art. 30.2.5ª LIRPF (Ley 35/2006). Gilt bei „estimación directa“ (normal/simplificada), nicht bei „módulos“.
„Baja Laboral“-Tagegeldpolicen (ILT/Diaria por Incapacidad)
- Zweck: Zusätzliche Tagespauschale (z. B. 30–80 €/Tag) bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die die gesetzliche IT-Leistung ergänzt.
- Konditionen: Selbstbehalte/Wartezeiten (z. B. 3, 7, 14 Tage), Gesundheitsfragen, Ausschlüsse (Rücken, psychische Leiden, Sportverletzungen) sind gängig.
- Markt: Anbieter u. a. DKV, MAPFRE, AXA, Allianz, FIATC. Erfahrungsberichte zeigen häufige Streitpunkte bei Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und bei Diagnosen ohne klare objektive Befunde.
- Steuer: Beiträge zu reinen Unfall-/Krankentagegeld-Policen gelten i. d. R. als betrieblich veranlasst und sind als Aufwand absetzbar, soweit sie mit der Tätigkeit zusammenhängen; AEAT prüft Einzelfall. Anders als bei privater Krankenversicherung gibt es hier keinen pauschalen 500-€-Deckel – Belege/Vertragszweck dokumentieren.
Praxis-Tipp zur Gestaltung:
- Eliminationszeit passend zur Liquiditätsreserve wählen (z. B. 14 Tage, wenn Rücklage für zwei Wochen vorhanden).
- Tagesleistung so bemessen, dass Fixkosten (Miete, Cuota, Leasing, Familienbedarf) gedeckt sind; Übersicherung vermeiden (Leistungsdeckel relativ zur base reguladora möglich).
- Bedingungen auf psychische Erkrankungen, orthopädische Leiden und Nachweispflichten prüfen; medizinische Berichte auf Spanisch erleichtern die Regulierung.
Steuern und Buchhaltung: Was lässt sich absetzen?#
- Sozialversicherungsbeiträge (Cuota de Autónomos): Voll abzugsfähig als Betriebsausgabe bei der Ermittlung des Nettoertrags (IRPF, „rendimiento neto“). In der Buchhaltung als Sozialabgaben erfassen; mindern auch die Bemessungsgrundlage für die IRPF-Vorauszahlungen (Modelo 130).
- Private Krankenversicherung: Bis 500 € p. P. (1.500 € bei Behinderung) als Aufwand der wirtschaftlichen Tätigkeit, ausschließlich bei „estimación directa“. Beitragsnachweise der Versicherung aufbewahren.
- Tagegeld-/Unfallversicherung: Voll abzugsfähig, wenn betrieblich veranlasst (Absicherung der Arbeitskraft). Vertraglich klarstellen, dass die Police das Unternehmerrisiko absichert.
- Nicht abzugsfähig: Rein private Zusatzleistungen (z. B. Wellnesspakete), Bußgelder.
- Umsatzsteuer (IVA): Auf Versicherungsprämien fällt keine IVA an (befreit), also kein Vorsteuerabzug.
- Deklaration: Abzug erfolgt laufend in der Buchführung und spiegelt sich in der Jahreserklärung IRPF (Modelo 100) wider. Keine separate Anlage nötig, aber Belegpflicht bei AEAT-Prüfungen.
Beispielrechnungen (vereinfachte Jahresperspektive):
- Cuota gesamt 3.000 € + private KV 2 Erwachsene (2 × 450 €) + 1 Kind (300 €) = 1.200 € absetzbar aus KV + 3.000 € Cuota = 4.200 € Aufwand.
- Tagegeld-Police 400 €/Jahr zusätzlich: gesamter Betrag als Aufwand ansetzbar (Beleg/Vertrag bereithalten).
Sonderfälle, Risiken und Optimierung#
- Schwangerschaft/Risiko in Schwangerschaft/Stillzeit (riesgo durante el embarazo/lactancia): Eigenständige Leistungen über Mutua/INSS mit 100% der base reguladora, wenn ärztlich attestiert, dass die Tätigkeit Risiko darstellt.
- Arbeitsunfälle im Homeoffice: Seit 2021 ist Telearbeit gesetzlich anerkannt; Unfallkausalität muss nachgewiesen werden. Mutua-Meldung und Dokumentation (Arbeitszeiten, Arbeitsplatz) sind entscheidend.
- Pluriactividad/A1-Bescheinigung: Wer weiterhin in Deutschland gesetzlich pflichtversichert ist und eine A1-Bescheinigung hat, unterliegt ggf. nicht der spanischen SV. Ohne A1 und mit gewöhnlicher Tätigkeit in Spanien greift RETA-Pflicht. Fachprüfung durch TGSS/INSS ratsam.
- Mutua-Wechsel: Jährlich möglich, Antrag bis 1. Oktober, Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres. Während laufender IT-Leistungen ist ein Wechsel nicht möglich.
- Beitragsschätzung: Zu niedrige Schätzung der Nettoerträge führt zu Nachzahlungen (regularización) durch die TGSS; zu hohe Schätzung bindet Liquidität. Quartalsweise Anpassungen nutzen.
- Ruhen der Tätigkeit: Bei vorübergehender Unterbrechung ohne RETA-Abmeldung besteht kein eigenständiger Krankenversicherungsschutz außerhalb der gesetzlichen Regeln. Nach Abmeldung kann ein „Convenio Especial“ beim INSS abgeschlossen werden (monatlicher Beitrag, ab ~60–70 € aufwärts je nach Alter/Leistungsumfang), um den Zugang zum SNS zu erhalten.
Schritt-für-Schritt: Typische Szenarien in der Praxis#
A) Neu als Autónomo starten (EU-Bürger)
- NIE und Empadronamiento besorgen.
- Digitales Zertifikat (FNMT) einrichten.
- AEAT: Modelo 036/037 (Alta) – Tätigkeit, IRPF/IVA-Regime wählen.
- TGSS Import@ss: RETA-Alta, Einkommensschätzung, Mutua wählen, Tarifa reducida prüfen.
- INSS-Bescheinigung „Asistencia Sanitaria“ herunterladen.
- Regionale Gesundheitskarte (SIP/TIS) beantragen, Hausarzt zuweisen lassen.
- Buchhaltung/Steuertermine einrichten: Modelo 130 (IRPF-Vorauszahlung) quartalsweise, Modelo 303 (IVA), Modelo 390/190 je nach Fall.
B) Krankmeldung (Baja laboral) korrekt abwickeln
- Arztbesuch (SNS) und „parte de baja“ erhalten.
- Innerhalb von 3 Tagen an Mutua übermitteln; Fristen für „partes de confirmación“ einhalten.
- Cuota weiterzahlen bis Tag 60; ab Tag 61 Beitragsübernahme prüfen.
- Nachweise der Tätigkeit/Einkünfte bereithalten (Mutua kann sie anfordern).
- „Alta médica“ abwarten, danach Tätigkeit wiederaufnehmen und Mutua informieren.
C) Private Absicherung steueroptimal nutzen
- Private KV wählen, Jahresbeitrag pro Person planen (max. 500 € p. P. absetzbar).
- Tagegeldversicherung mit sinnvoller Tagesleistung und Wartezeit abschließen.
- In der Buchführung: Cuota, KV (bis 500 € p. P.), Tagegeld vollständig als Aufwand buchen.
- Jährlich prüfen, ob die police-Leistungen und die gesetzliche base reguladora zusammen das Ziel-Nettoeinkommen im Krankheitsfall abdecken.
Häufige Folgefragen#
Wie schnell erhalte ich die Gesundheitskarte (SIP/TIS) nach RETA-Anmeldung?
Nach der INSS-Bescheinigung zum Leistungsanspruch stellen die regionalen Gesundheitsdienste die Karte meist innerhalb weniger Tage bis 2–3 Wochen aus. In vielen Regionen wird zunächst ein provisorisches Dokument ausgestellt, das sofortige Arztbesuche ermöglicht. Voraussetzung sind vollständige Unterlagen (NIE, Empadronamiento, Foto/Pass).
Gibt es Lohnfortzahlung für Selbstständige wie bei Angestellten?
Nein, eine arbeitgeberfinanzierte Lohnfortzahlung existiert nicht. Das gesetzliche Krankengeld (IT) ersetzt ab Tag 4 einen Prozentsatz der Bemessungsgrundlage; für die ersten 3 Tage besteht bei Krankheit kein Anspruch (außer bei Arbeitsunfall). Private Tagegeldpolicen schließen diese Lücke.
Zahlt die Mutua auch psychische Erkrankungen?
Grundsätzlich ja, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeit vorliegt. In der Praxis prüfen Mutuas solche Diagnosen besonders streng und fordern detaillierte Facharztberichte. Private Tagegeldpolicen schließen psychische Leiden oft aus oder sehen längere Wartezeiten/Begrenzungen vor – Vertragsbedingungen genau prüfen.
Kann ich die Einkommensstufe (Tramo) während des Jahres ändern?
Ja. Anpassungen sind mehrmals jährlich möglich, wenn sich die erwarteten „rendimientos netos“ ändern. Am Jahresende erfolgt eine Regularisierung auf Basis der tatsächlichen Einkünfte; zu wenig gezahlte Beiträge werden nacherhoben, zu viel gezahlte erstattet.
Was passiert, wenn ich während einer längeren Krankheit Beiträge nicht zahlen kann?
Bis Tag 60 müssen Beiträge grundsätzlich gezahlt werden; Rückstände können zum Ruhen der Geldleistung führen. Ab Tag 61 übernimmt die Mutua/TGSS die Beiträge, sofern die IT anerkannt ist. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Mutua und ggf. einem gestor zu sprechen, um Zahlungsprobleme zu vermeiden.
Ist die private Krankenversicherung für die Aufenthaltsgenehmigung nötig?
Für EU-Bürger, die in Spanien arbeiten und im RETA versichert sind, ist keine private KV für den Aufenthalt erforderlich. Private Policen sind optional zur Leistungs-/Wartezeitverkürzung. Für Nicht-EU-Visakategorien (z. B. Non-Lucrative, Digitale-Nomaden-Visum) gelten gesonderte Anforderungen an private KV (vollumfänglich, ohne Selbstbehalte).
Fazit#
Selbstständige in Spanien sind mit der RETA-Anmeldung automatisch im öffentlichen Gesundheitssystem versichert und erhalten Zugang zu umfassender medizinischer Versorgung. Einkommenseinbußen im Krankheitsfall deckt die gesetzliche IT nur teilweise; die Leistung beginnt ab Tag 4 und orientiert sich an der Bemessungsgrundlage. Die Cuota 2025 richtet sich nach realen Einkünften und bewegt sich – je nach Stufe – zwischen etwa 200 € und knapp 600 € im Monat; Gründer profitieren von 80 € Tarifa reducida. Private Kranken- und Tagegeldpolicen können Versorgungslücken schließen und sind steuerlich (teilweise pauschal) absetzbar. Entscheidend sind eine saubere Anmeldung (AEAT, TGSS, INSS), die rechtzeitige Mutua-Wahl sowie die laufende Pflege von Unterlagen und Fristen.