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Ferienvermietung-Lizenz Spanien beantragen – wo ist es noch möglich?

Die Möglichkeit, eine Ferienvermietungslizenz in Spanien zu beantragen, variiert stark je nach Region und Gemeinde; Metropolen und Tourismuszentren sind restriktiver, während ländlichere Gebiete oft noch Möglichkeiten bieten.

~12 Min LesezeitAktualisiert 2.477 Wörter

::: info Kurzantwort Die Beantragung einer Ferienvermietungslizenz in Spanien ist im Jahr 2026 stark von der autonomen Gemeinschaft und der jeweiligen Gemeinde abhängig. Während Metropolen wie Barcelona und Palma de Mallorca sowie überlastete Küstenabschnitte extrem restriktiv bis unmöglich sind, bieten ländlichere Gebiete und weniger gesättigte Regionen oft noch realistische Möglichkeiten. Eine erfolgreiche Genehmigung hängt von der Erfüllung regionaler Tourismusgesetze und lokaler Bebauungspläne ab, was eine Einzelfallprüfung unerlässlich macht. Grundsätzlich hat sich die Regulierung seit Anfang der 2020er Jahre landesweit verschärft. :::

Grundlagen: Die rechtliche Zersplitterung der Ferienvermietung in Spanien#

Wer in Spanien eine Immobilie zur Ferienvermietung (Vivienda de Uso Turístico, VUT) anbieten möchte, sieht sich mit einem komplexen juristischen Mosaik konfrontiert. Eine einheitliche, landesweite Ferienvermietung Lizenz Spanien gibt es nicht. Die rechtliche Situation ist auf drei Ebenen geregelt, was die Situation für Antragsteller unübersichtlich macht:

  1. Nationale Ebene: Das spanische Mietgesetz (Ley 29/1994, de Arrendamientos Urbanos, LAU) klammert die kurzzeitige touristische Vermietung explizit aus. Ein entscheidender Wendepunkt war das königliche Dekret 7/2019, welches den Eigentümergemeinschaften (Comunidades de Propietarios) die Befugnis erteilte, die Ferienvermietung in ihren Gebäuden per Mehrheitsbeschluss (3/5-Mehrheit) einzuschränken oder zu verbieten.
  2. Regionale Ebene: Jede der 17 autonomen Gemeinschaften hat ihr eigenes Tourismusgesetz. Diese Gesetze definieren die grundlegenden Anforderungen an eine Ferienwohnung, die Art der Lizenz und das Anmeldeverfahren. Hier werden Begriffe wie die Declaración Responsable (eigenverantwortliche Erklärung) und die Registrierungsnummern (z.B. RTA in Andalusien, VT auf den Balearen) festgelegt.
  3. Kommunale Ebene: Dies ist die entscheidende und oft schwierigste Hürde. Die Gemeinden und Städte legen über ihre Bebauungspläne (Plan General de Ordenación, PGO) fest, wo und unter welchen baulichen Voraussetzungen Ferienvermietungen überhaupt zulässig sind. Sie können Zonen definieren, in denen ein Moratorium herrscht, die Anzahl der Lizenzen begrenzen oder bauliche Auflagen wie einen separaten Eingang für Touristeneinheiten fordern.

Das Zusammenspiel dieser drei Ebenen führt dazu, dass eine Ferienwohnung Spanien Genehmigung in einer Gemeinde möglich sein kann, während sie in der Nachbargemeinde bereits ausgeschlossen ist. Das Ferienimmobilie Spanien Recht ist somit extrem standortabhängig.

Die erste Hürde: Steuerliche und administrative Vorbereitung#

Unabhängig von den regionalen Unterschieden bei der Lizenzierung gibt es grundlegende administrative Schritte, die jeder Vermieter in Spanien – egal ob Resident oder Nicht-Resident – erledigen muss. Diese Schritte sind die Basis für jegliche legale wirtschaftliche Aktivität, einschließlich der Vermietung.

  • NIE (Número de Identificación de Extranjero): Die spanische Identifikationsnummer für Ausländer ist unerlässlich. Ohne NIE können Sie weder eine Immobilie kaufen noch Steuern abführen oder eine Lizenz beantragen. Die Beantragung erfolgt bei der spanischen Nationalpolizei (Policía Nacional) oder über ein spanisches Konsulat in Deutschland.
  • Anmeldung bei der Steuerbehörde (Hacienda/AEAT): Sie müssen Ihre wirtschaftliche Aktivität bei der spanischen Steuerbehörde anmelden. Dies geschieht in der Regel mit dem Formular Modelo 036 oder Modelo 037. Hier deklarieren Sie den Beginn der Vermietungstätigkeit. Dies ist ein entscheidender Schritt, der oft vergessen wird und zu empfindlichen Strafen führen kann.
  • Registrierung bei der Polizei: Jeder Betreiber einer Ferienunterkunft ist gesetzlich verpflichtet, die Daten seiner Gäste zu erfassen und innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an die zuständige Polizeibehörde (Policía Nacional oder Guardia Civil) zu übermitteln. Dazu ist eine vorherige Registrierung im System der jeweiligen Behörde (z.B. Hospederías für die Guardia Civil) notwendig.

Diese drei Schritte sind nicht Teil der eigentlichen Tourismuslizenz, aber zwingende Voraussetzungen für den legalen Betrieb. Die Planung einer Spanien Auswanderung mit Ferienvermietung als Einkommensquelle muss diese bürokratischen Erfordernisse von Beginn an einkalkulieren.

Regionale Analyse: Wo ist die Ferienvermietung Lizenz in Spanien noch realistisch?#

Die entscheidende Frage bleibt: Wo lohnt sich der Versuch im Jahr 2026 noch? Die Ferienvermietung Regionen Spanien weisen drastische Unterschiede auf. Die Tendenz ist klar: Wo der Tourismusdruck und die Wohnungsnot am größten sind, sind die Hürden am höchsten.

Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera): Nahezu gesättigt

Die Balearen gehören zu den restriktivsten Regionen Europas. Ein flächendeckendes Moratorium, das 2022 eingeführt wurde, hat die Vergabe neuer Lizenzen für Jahre ausgesetzt. Stand 2026 ist die Situation kaum besser.

  • Zonierung: Die Inseln sind in Zonen aufgeteilt, in denen die Vermietung entweder komplett verboten (z.B. in ländlichen Schutzgebieten), stark eingeschränkt oder theoretisch erlaubt ist.
  • Immobilientyp: Es wird streng zwischen der Vermietung in Mehrfamilienhäusern (oft verboten, besonders in Palma) und Einfamilienhäusern unterschieden.
  • Lizenzaustauschbörse: Neue Lizenzen werden kaum noch vergeben. Bestehende Lizenzen werden über eine Art Börse (Consorcio de Bolsas de Plazas Turísticas) gehandelt, was die Kosten in die Zehntausende Euro treiben kann. Eine neue Lizenz von der Behörde ist eine Seltenheit.
  • Fazit: Für Neueinsteiger ist der Markt auf den Balearen praktisch geschlossen, es sei denn, man erwirbt eine Immobilie, die bereits über eine gültige, übertragbare Lizenz verfügt – was den Kaufpreis enorm erhöht.

Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, etc.): Hohe Hürden in Touristenzonen

Ähnlich wie die Balearen kämpfen die Kanaren mit den Auswirkungen des Massentourismus. Die Regulierung, die seit Jahren diskutiert wird (Stichwort "Ley de las Islas Verdes"), zielt darauf ab, den Wildwuchs einzudämmen.

  • Ausschlussgebiete: In vielen als "touristisch" deklarierten Zonen und Siedlungen ist die private Ferienvermietung (Vivienda Vacacional, VV) per Gesetz ausgeschlossen, um die Hotelindustrie zu schützen. Dies betrifft große Teile der Südküsten von Teneriffa und Gran Canaria.
  • Kommunale Auflagen: Gemeinden wie Las Palmas de Gran Canaria fordern, dass die Immobilie im Erdgeschoss liegen oder über einen eigenen Zugang verfügen muss, was 99% der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern disqualifiziert.
  • Möglichkeiten: Chancen bestehen noch in nicht explizit als touristisch ausgewiesenen Gebieten oder in ländlicheren Gemeinden im Inselinneren. Eine genaue Prüfung des lokalen Bebauungsplans ist hier unerlässlich.

Katalonien (Barcelona, Costa Brava): Das Beispiel Barcelona

Katalonien war Vorreiter bei der Regulierung, insbesondere die Stadt Barcelona.

  • Barcelona: Durch den Sonderbebauungsplan für touristische Unterkünfte (PEUAT) ist die Vergabe neuer Lizenzen (HUT - Habitatge d'ús turístic) im gesamten Stadtgebiet seit Jahren praktisch unmöglich. Bestehende Lizenzen werden nicht erneuert, wenn ein Betrieb eingestellt wird. Das Ziel ist eine Reduzierung der Gesamtzahl.
  • Costa Brava & andere Küsten: Außerhalb Barcelonas ist die Lage heterogen. Viele Küstenorte (z.B. Lloret de Mar, Sitges) haben die Vergabe ebenfalls stark kontingentiert oder an strikte Auflagen geknüpft. Andere, kleinere Gemeinden sind noch offener.
  • Steuer: Katalonien erhebt eine Touristensteuer (IEET), die der Vermieter vom Gast einziehen und an die katalanische Steuerbehörde abführen muss.

::: warning Stolperfalle: Die Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios) Selbst wenn Sie alle behördlichen Genehmigungen von der Gemeinde und der Regionalregierung erhalten, kann Ihr Vorhaben scheitern. Nach dem nationalen Mietgesetz (LAU, reformiert durch RD 7/2019) kann die Eigentümergemeinschaft in ihrer Satzung die Ferienvermietung mit einer 3/5-Mehrheit der Eigentümer und Quoten verbieten. Prüfen Sie daher vor dem Immobilienkauf unbedingt die Satzung (Estatutos) der Gemeinschaft und die Protokolle der letzten Versammlungen (Actas). Ein späteres Verbot ist rechtlich bindend. :::

Andalusien (Costa del Sol, Sevilla, Málaga): Ein zweigeteilter Markt

Andalusien war lange Zeit liberaler, hat aber insbesondere in den Städten stark nachgezogen. Die Regeln Ferienvermietung Spanien sind hier im Wandel.

  • Städtische Hotspots: Städte wie Sevilla und Málaga haben angesichts der Wohnungsnot und des "Overtourism" neue, restriktive Regeln eingeführt oder planen diese. Diskutiert werden Obergrenzen pro Stadtviertel oder die Forderung nach separaten Eingängen, was die Lizenzvergabe für Wohnungen in normalen Mehrfamilienhäusern massiv erschwert.
  • Costa del Sol: In etablierten Ferienorten wie Marbella, Estepona oder Mijas ist die Situation gemischt. Während Lizenzen grundsätzlich noch erhältlich sind, prüfen die Gemeinden die Einhaltung der Auflagen immer genauer. Die Declaración Responsable bei der Junta de Andalucía zur Erlangung der RTA-Nummer (Registro de Turismo de Andalucía) ist nur der erste Schritt. Die kommunale Kompatibilität ist der entscheidende Faktor.
  • Ländliches Andalusien: Im Hinterland ("el campo") oder in kleineren "weißen Dörfern" ist die Situation meist deutlich entspannter. Hier wird die Ferienvermietung oft als willkommene Einnahmequelle zur Bekämpfung der Landflucht gesehen.

Vergleich der Hauptregionen für Ferienvermietung (Stand 2026)

Die folgende Tabelle fasst die Situation in den beliebtesten Regionen zusammen und bietet einen Überblick über die Ferienvermietung Auflagen Spanien.

RegionLizenzbezeichnungTypische Haupt-Auflage (Beispiel)Restriktionsgrad 2026Geschätzte Kosten (nur für Auflagen)
AndalusienVUT (RTA-Nummer)Lizenz zur Erstbebauung (Licencia de Primera Ocupación), kommunale KompatibilitätMittel bis Hoch (Städte), Gering bis Mittel (Land)€300 - €5.000+
BalearenETV, VT, etc.Erwerb einer bestehenden Lizenz auf der "Lizenzbörse", ZonierungExtrem Hoch / Moratorium€30.000 - €80.000+
KanarenVVLiegt außerhalb einer "touristischen Zone", oft nur EG/sep. EingangHoch bis Extrem Hoch€500 - €10.000+ (falls Umbau nötig)
KatalonienHUT (RTC-Nummer)Kommunales Verbot (Barcelona), Kontingente in KüstenortenExtrem Hoch (Barcelona), Mittel bis Hoch (Küste)€300 - €2.000+ (ohne Barcelona)
ValenciaVT (Registro-Nr.)Certificado de Compatibilidad Urbanística der GemeindeHoch (Valencia Stadt), Mittel (Costa Blanca)€500 - €3.000+

Hinweis: Die Kosten beziehen sich nicht auf die reine Antragsgebühr, sondern auf potenziell notwendige Gutachten, Zertifikate oder kleinere Umbauten, um die Auflagen zu erfüllen.

Schritt für Schritt zur Lizenz: Ein allgemeiner Leitfaden (Stand 2026)#

Obwohl sich die Details unterscheiden, folgt der Prozess zur Beantragung einer Spanien Ferienwohnung Genehmigung meist einem ähnlichen Muster.

  1. Prüfung der kommunalen Kompatibilität: Der absolut erste und wichtigste Schritt. Kontaktieren Sie das Bauamt (Urbanismo) Ihrer Gemeinde. Fragen Sie nach der städtebaulichen Kompatibilität (Compatibilidad Urbanística) für eine Vivienda de Uso Turístico an der exakten Adresse (Referencia Catastral) Ihrer Immobilie. Manchmal ist hierfür ein offizieller Antrag (Informe de Compatibilidad Urbanística) nötig, der kostenpflichtig sein kann. Ohne grünes Licht von der Gemeinde sind alle weiteren Schritte sinnlos.
  2. Erfüllung der regionalen Anforderungen: Ihre Immobilie muss die im Tourismusgesetz Ihrer Region festgelegten Kriterien erfüllen. Dazu gehören typischerweise:
    • Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad oder Licencia de Primera Ocupación).
    • Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética).
    • Ausstattung (z.B. Klimaanlage/Heizung in bestimmten Räumen, Notfallkontakt, Erste-Hilfe-Set).
    • Direkte Verträge mit den Versorgern (Wasser, Strom).
  3. Einreichung der Declaración Responsable: Dies ist die formelle Anmeldung bei der Tourismusbehörde der autonomen Gemeinschaft. Es ist eine eidesstattliche Erklärung, in der Sie versichern, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie reichen diese online mit einem digitalen Zertifikat oder persönlich ein. Nach der Einreichung erhalten Sie Ihre Registrierungsnummer (z.B. RTA, VT, HUT). Achtung: Diese Nummer berechtigt Sie noch nicht automatisch zur Vermietung, wenn die kommunale Genehmigung fehlt. Die Behörden führen zunehmend nachträgliche Kontrollen durch.
  4. Anmeldung bei der Polizei: Wie oben erwähnt, registrieren Sie sich für die Übermittlung der Gästedaten.
  5. Vermarktung mit Lizenznummer: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Registrierungsnummer in allen Werbeanzeigen und auf allen Buchungsportalen (wie Airbnb, Booking.com) anzugeben. Portale, die Inserate ohne gültige Nummer zulassen, riskieren ebenfalls hohe Strafen.

::: info Tipp: Rechtsberatung für Ferienvermietung in Spanien Angesichts der Komplexität und der sich ständig ändernden Gesetzeslage ist professionelle Hilfe unerlässlich. Investieren Sie frühzeitig in eine spezialisierte Rechtsberatung für Ferienvermietung in Spanien. Ein lokaler Anwalt (abogado) oder eine gestoría kann die kommunale Kompatibilität prüfen, die Declaración Responsable korrekt einreichen und Sie vor kostspieligen Fehlern bewahren. Die Kosten von €500 bis €2.000 für diesen Prozess sind eine sinnvolle Investition im Vergleich zu möglichen Strafen von bis zu €600.000 für illegale Vermietung. :::

Pflichten nach der Lizenzerteilung: Mehr als nur Vermieten#

Die Erteilung der Lizenznummer ist der Anfang, nicht das Ende der Pflichten. Als legaler Vermieter unterliegen Sie einer Reihe von laufenden Verpflichtungen.

  • Steuerliche Pflichten: Die Einnahmen aus der Ferienvermietung müssen versteuert werden.
    • Nicht-Residenten (mit Wohnsitz in der EU, Island, Norwegen): Sie zahlen vierteljährlich die Nicht-Residenten-Einkommensteuer (IRNR) über das Modelo 210. Der Steuersatz beträgt 19% auf den Nettogewinn (Einnahmen abzüglich absetzbarer Kosten wie Strom, Wasser, IBI, Zinsen, etc.).
    • Residenten (steuerlich Ansässige in Spanien): Die Einnahmen werden als "Rendimientos del Capital Inmobiliario" in der jährlichen Einkommensteuererklärung (IRPF) deklariert. Der Steuersatz ist progressiv und richtet sich nach dem Gesamteinkommen.
  • Mehrwertsteuer (IVA): Die reine Vermietung einer Ferienwohnung ohne hotelähnliche Dienstleistungen (wie tägliche Reinigung, Frühstück) ist von der Mehrwertsteuer befreit. Bieten Sie solche Zusatzleistungen an, müssen Sie IVA (10%) ausweisen und abführen, was die steuerliche Komplexität deutlich erhöht.
  • Gästeregistrierung: Die bereits erwähnte Pflicht zur Meldung aller Gäste über 14 Jahre an die Polizei.
  • Touristensteuer: In Regionen wie Katalonien und den Balearen muss die Kurtaxe von den Gästen eingezogen und periodisch an die Finanzbehörde abgeführt werden.
  • Informationspflichten: In der Unterkunft müssen Informationen wie die Lizenznummer, Notrufnummern, Regeln der Hausgemeinschaft und Beschwerdeformulare (Hojas de Reclamaciones) sichtbar ausgehängt sein.

Häufige Folgefragen#

Kann ich nur ein einzelnes Zimmer in meiner selbst bewohnten Wohnung vermieten?

Das hängt stark von der Region ab. Einige autonome Gemeinschaften haben spezifische Regelungen für die Vermietung von Zimmern (alquiler de habitaciones). In Madrid ist dies beispielsweise unter bestimmten Bedingungen möglich, während es in Andalusien lange Zeit eine rechtliche Grauzone war. Prüfen Sie das spezifische Tourismusgesetz Ihrer Region, da die Regeln oft andere sind als für die Vermietung der gesamten Wohnung.

Was sind die Strafen für eine Vermietung ohne Lizenz?

Die Strafen sind drakonisch und variieren je nach Region. Sie werden in der Regel als schwere Vergehen eingestuft. Die Bußgelder reichen von €3.000 in einigen Regionen bis zu €600.000 auf den Balearen. Die Behörden und Steuerfahnder (Hacienda) nutzen spezialisierte Software, um Inserate auf Online-Plattformen zu durchsuchen und mit den registrierten Lizenzen abzugleichen. Das Risiko, entdeckt zu werden, ist extrem hoch.

Wie lange ist eine Ferienvermietungslizenz gültig?

In den meisten Fällen ist die Lizenz an die Immobilie gebunden und unbefristet gültig, solange die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und der Betrieb nicht unterbrochen wird. Auf den Balearen gibt es jedoch Lizenzen mit einer Gültigkeitsdauer (z.B. 5 Jahre), die erneuert werden müssen. Eine Änderung der Gesetzgebung kann zudem dazu führen, dass auch für bestehende Lizenzen neue Auflagen gelten.

Kann die Lizenz entzogen oder widerrufen werden?

Ja. Ein Entzug der Lizenz kann erfolgen, wenn schwere Verstöße festgestellt werden. Dazu gehören die wiederholte Nichteinhaltung von Auflagen (z.B. fehlende Gästemeldung), erhebliche Lärmbelästigungen oder wenn sich herausstellt, dass die bei der Declaración Responsable gemachten Angaben falsch waren. Auch eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplans durch die Gemeinde kann theoretisch die Grundlage für eine Lizenz entziehen, obwohl hier oft Bestandsschutz greift.

Muss ich für die Vermietung ein Gewerbe (als Autónomo) anmelden?

Normalerweise nicht. Die reine Vermietung einer Ferienimmobilie wird steuerlich als Einkommen aus Kapitalvermögen (rendimiento del capital inmobiliario) behandelt. Eine Anmeldung als Selbstständiger (autónomo) bei der Sozialversicherung (Seguridad Social) ist nur dann erforderlich, wenn Sie hotelähnliche Dienstleistungen (Rezeption, tägliche Reinigung, Verpflegung etc.) anbieten oder eine Person zur Verwaltung der Apartments in Vollzeit beschäftigen.

Fazit#

Die Beantragung einer Ferienvermietung Lizenz in Spanien ist im Jahr 2026 ein anspruchsvolles Unterfangen, das von einer zunehmenden Regulierung geprägt ist. Der Traum von einer passiven Einnahmequelle durch eine Ferienimmobilie erfordert eine akribische Vorbereitung und ein tiefes Verständnis der lokalen Gesetze. Die goldenen Zeiten des unregulierten Vermietens sind definitiv vorbei. Der Erfolg hängt fast ausschließlich vom Standort ab: Während städtische und touristische Hotspots weitgehend abgeschottet sind, finden sich in ländlichen oder weniger bekannten Regionen noch Nischen. Eine detaillierte Einzelfallprüfung und die Inanspruchnahme professioneller Rechtsberatung für Ferienvermietung in Spanien sind keine Option mehr, sondern eine absolute Notwendigkeit, um rechtssicher zu agieren und hohe Strafen zu vermeiden.

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