NIE-Nummer für Kinder an der Costa del Sol – was ist zu beachten?
homespain.de · Bürokratie, NIE & Residencia
::: info Kurzantwort Kinder von EU-Bürgern können an der Costa del Sol (Provinz Málaga) eine eigene NIE-Nummer über das Formular EX-15 bei der Policía Nacional/Oficina de Extranjería erhalten. Benötigt werden in der Regel: Reisepass des Kindes, internationale Geburtsurkunde mit Apostille (oder beglaubigte Übersetzung), Ausweise der sorgeberechtigten Eltern, Sorgerechtsnachweis/Zustimmung beider Eltern und oft die Meldebescheinigung (empadronamiento) der Familie. Die Gebühr (Modelo 790, código 012) liegt 2026 je nach Tarifstufe typischerweise bei 9–12 Euro, die Vergabe erfolgt häufig am selben Tag oder binnen 1–10 Werktagen. Für die Schulanmeldung in Andalusien erleichtert eine NIE vieles, ist aber nicht immer zwingend – entscheidend sind oft Padrón und vollständige Unterlagen der Erziehungsberechtigten. :::
NIE für Kinder: Zweck, Abgrenzung und regionale Praxis an der Costa del Sol#
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist eine spanische Identifikationsnummer für Ausländer. Sie ist keine Aufenthaltserlaubnis und kein Ausweis, sondern dient der eindeutigen Zuordnung in Verwaltung und Steuerwesen (AEAT/Hacienda, Seguridad Social, Bildung, Gesundheit). Kinder können ab Geburt eine NIE erhalten, wenn ein berechtigter Grund besteht (z. B. Schulanmeldung an der Costa del Sol, medizinische Versorgung, Erbschaft, Kontoeröffnung).
Zu unterscheiden ist:
- NIE-Zuteilung (EX-15): Nummernvergabe ohne Aufenthaltsregistrierung, geeignet für Kinder, die eine Nummer für konkrete Vorgänge benötigen.
- EU-Aufenthaltsregistrierung (EX-18, “certificado de registro de ciudadano de la Unión”): ab einem Aufenthalt >3 Monate; für Minderjährige meist als abhängige Familienangehörige der Eltern, die Einkünfte/Krankenversicherung nachweisen. Die NIE ist Teil dieser Registrierung und wird dabei automatisch vergeben.
- TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero): Plastikkarte primär für Drittstaatsangehörige; EU-Kinder erhalten üblicherweise keine TIE.
In der Praxis an der Costa del Sol (Málaga, Marbella, Fuengirola, Mijas, Benalmádena, Estepona, Torremolinos, Vélez-Málaga, Nerja) verlangen Schulen und Kommunalverwaltungen häufig eine NIE für die IT-Systeme, akzeptieren aber teils übergangsweise den Reisepass. Eine frühzeitige NIE-Beantragung vor der Einschreibung reduziert Nachforderungen.
Zuständige Stellen und Terminlage an der Costa del Sol#
Zuständig ist die Policía Nacional – Brigada de Extranjería y Fronteras bzw. die Oficina de Extranjería in der Provinz Málaga. Termine (“cita previa”) werden online über die staatliche Terminplattform gebucht; auswählbar sind u. a. Málaga (Hauptstadt), Marbella (Polizei Marbella NIE Termin), Fuengirola, Torremolinos, Estepona, Vélez-Málaga oder Ronda.
- Terminverfügbarkeit: In Málaga-Stadt und Marbella sind Wartezeiten von 2–8 Wochen in Spitzenzeiten üblich (Sommer/Schuljahresbeginn), in Vélez-Málaga oder Estepona oft 1–3 Wochen. Bei Engpässen lohnt die Suche in umliegenden Orten entlang der Costa del Sol.
- Vorsprache: Minderjährige sollten mitkommen; viele Dienststellen verlangen die persönliche Anwesenheit des Kindes plus mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils mit Ausweis. Erscheint nur ein Elternteil, ist regelmäßig eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils oder ein Sorgerechtsnachweis erforderlich.
- Alternativen: Spanische Konsulate in Deutschland können NIEs für nichtresidente Zwecke vergeben (EX-15). Die Bearbeitung dauert dort oft 3–8 Wochen. Für eine bevorstehende Schulanmeldung an der Costa del Sol ist die Beantragung vor Ort meist schneller.
Voraussetzungen und Unterlagen: Was die Behörde wirklich sehen will#
Für die “NIE Nummer für Kinder Spanien” fordert die Extranjería typischerweise folgende Unterlagen im Original plus Kopie:
- Identität Kind
- Gültiger Reisepass des Kindes (oder Personalausweis, wenn vorhanden).
- 1–2 Kopien der Lichtbildseite.
- Familiennachweis und Geburt
- Internationale Geburtsurkunde nach CIEC-Muster (mehrsprachiger Auszug) oder nationale Geburtsurkunde mit apostillierter beglaubigter Übersetzung ins Spanische.
- Bei CIEC-Mehrsprachauszügen entfällt die Übersetzung; viele Dienststellen akzeptieren diese ohne weitere Beglaubigungen. In Einzelfällen wird dennoch eine Apostille verlangt.
- Sorge und Vertretung
- Ausweise (Reisepass/DNI/NIE) beider sorgeberechtigten Eltern.
- Nachweis der elterlichen Sorge:
- Verheiratete Eltern: Eheurkunde oder Nachweis gemeinsamer Sorge; in Spanien wird häufig das “libro de familia” anerkannt; für deutsche Familien genügt i. d. R. die Geburtsurkunde mit beiden Elternteilen.
- Unverheiratete Mutter in Deutschland: Nachweis des alleinigen Sorgerechts per “Negativbescheinigung” des Jugendamts.
- Geschiedene Eltern: Sorgerechtsbeschluss (gerichtlich).
- Falls nur ein Elternteil vorspricht: Schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils mit Kopie dessen Ausweises; bei Auslandsdokumenten ggf. Apostille und Übersetzung.
- Wohnsitz/Adresse in Spanien (je nach Dienststelle)
- Empadronamiento (Padrón) der Familie in der Gemeinde des Wohnortes, nicht älter als 3 Monate. Manche Stellen vergeben die NIE auch ohne Padrón, verlangen dann eine plausible Adresse und den Grund der Beantragung.
- Antrags- und Gebührenunterlagen
- Formular EX-15 (EX-15 Kinder Anleitung): Ausgefüllt auf den Namen des Kindes; unter “Representante” den sorgeberechtigten Elternteil eintragen, der unterschreibt.
- Gebührenquittung Modelo 790, código 012 (Tasa “Asignación de NIE”): Vorab bezahlt, Stempel/Beleg mitbringen.
- Ein kurzes Schreiben/Begründung, wozu die NIE benötigt wird (z. B. “matriculación escolar en Andalucía”); nicht immer verlangt, aber hilfreich.
Keine Passfotos erforderlich: Für die reine NIE-Zuteilung werden keine Fotos benötigt (anders als bei TIE-Karten).
Geburtsurkunde, Übersetzung und Apostille
- CIEC-Mehrsprachige Geburtsurkunde: Deutschland und Spanien sind Vertragsstaaten; mehrsprachige Auszüge sind in Spanien im Regelfall ohne Übersetzung anerkannt. Vorteil: schnell, kostengünstig.
- Nationale Geburtsurkunde: Erfordert eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen und eine Übersetzung ins Spanische durch einen spanischen “traductor-intérprete jurado” (vereidigter Übersetzer).
- Apostille in Deutschland: Zuständig sind je nach Bundesland die Landesjustizverwaltung/Regierungspräsidium. Kosten i. d. R. 15–30 Euro pro Urkunde, Bearbeitung 3–14 Tage.
- Übersetzung: 40–70 Euro pro Seite üblich; Bearbeitung 2–5 Werktage. Digitale Übersetzungen mit qualifizierter Signatur werden akzeptiert, wenn erkennbar von einem in Spanien zugelassenen Übersetzer.
Sorgerechtsnachweis und Zustimmung der Eltern
- Vollsorge beider Eltern: Anwesenheit beider ist ideal. Wenn nur ein Elternteil erscheint, ist eine schriftliche Zustimmung (autorización) des anderen plus Kopie seines Ausweises mitzuführen.
- Alleinsorge: Negativbescheinigung des Jugendamts (unverheiratet) oder gerichtlicher Beschluss (geschieden). Spanische Behörden legen Wert auf eindeutige, aktuelle Nachweise; Dokumente älter als 6–12 Monate werden teils kritisch hinterfragt.
- Ausländische Nachweise: Grundsätzlich mit Apostille und ggf. Übersetzung; CIEC-Mehrsprachformulare werden meist ohne Übersetzung akzeptiert.
Empadronamiento und Bezug zur Schulanmeldung
- Padrón: Für die Schulanmeldung in Andalusien wird der Padrón der Familie fast immer gefordert. Viele Gemeinden (z. B. Málaga, Mijas, Marbella) melden Minderjährige mit Reisepass und Mietvertrag (LAU-konformer Vertrag) an.
- Schulanmeldung (Junta de Andalucía): Im Online- oder Papierverfahren werden häufig NIE-/NIF-Felder angezeigt. Fehlt die Kinder-NIE, akzeptieren viele Schulen vorläufig den Reisepass und die NIE/NIF der Eltern; die Nachreichung der Kinder-NIE wird mit Fristsetzung verlangt.
ADMONITION_INFO Tipp: Statt nationaler deutscher Geburtsurkunden beschaffen Familien für Spanienzwecke am besten direkt den mehrsprachigen CIEC-Auszug. Dieser wird an der Costa del Sol in der Regel ohne Übersetzung akzeptiert und spart Zeit und Kosten. Eine zusätzliche Apostille kann dennoch sinnvoll sein, um Diskussionen am Schalter zu vermeiden.
Schritt für Schritt: NIE für Minderjährige per EX-15 beantragen#
- Termin vereinbaren
- Online “cita previa” bei Policía/Extranjería in der Provinz Málaga buchen. Als Anlass “Asignación de NIE” wählen und eine Dienststelle mit kürzester Wartezeit (z. B. Vélez-Málaga/Estepona) prüfen.
- Unterlagen zusammenstellen
- Reisepass Kind (+ Kopie), Pässe/NIE der Eltern (+ Kopien), CIEC-Geburtsurkunde oder beglaubigte Übersetzung + Apostille, Sorgerechtsnachweis/Zustimmung, ggf. Padrón (nicht älter als 3 Monate), Begründungsschreiben.
- 2 Sätze Kopien mitbringen; vor Ort werden selten Kopien erstellt.
- Formulare ausfüllen
- EX-15 auf den Namen des Kindes: Persönliche Daten Kind, Adresse in Spanien, Grund der NIE-Beantragung. Im Feld “Representante” den sorgeberechtigten Elternteil eintragen; Unterschrift durch diesen Elternteil.
- Modelo 790, código 012 erzeugen und als Konzept “Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE)” markieren.
- Gebühr bezahlen
- Tasa 790-012 vor dem Termin bei einer Bank in Spanien begleichen (bar oder Karte, je nach Bank) oder elektronisch. Zahlungsbeleg mit Stempel ausdrucken.
- Vorsprache am Termin
- Pünktlich mit dem Kind erscheinen. Originale vorlegen, Kopien abgeben. Kurz begründen, wofür die Kinder-NIE benötigt wird (z. B. Schulanmeldung Costa del Sol NIE).
- Ergebnis abholen
- Einige Dienststellen vergeben die Nummer sofort und stempeln die Bestätigung (“Asignación de NIE”) oder den EX-15. Andere bestellen zur Abholung in 3–10 Werktagen. Die NIE hat das Format Buchstabe (X/Y/Z) + 7–8 Ziffern + Prüfbuchstabe.
- Folgeprozesse
- Schule informieren und ggf. NIE nachreichen.
- Padrón aktualisieren, falls noch nicht erfolgt.
- Bei späterer EU-Registrierung (EX-18) wird dieselbe NIE verwendet.
ADMONITION_WARNING Achtung häufige Ablehnungsgründe: fehlende Zustimmung des abwesenden Elternteils; Geburtsurkunde ohne Apostille/ohne akzeptierte Übersetzung; abgelaufene Pässe; unklare Wohnadresse; unpassender Terminmodul (falscher Trámite gewählt). In Marbella und Málaga wird die physische Anwesenheit des Kindes regelmäßig verlangt – ohne Kind wird der Antrag oft nicht angenommen.
Kosten, Fristen und regionale Unterschiede (Stand 2026)#
Die Gebühren und Laufzeiten unterscheiden sich leicht je nach Dienststelle und Auslastung. Die folgende Übersicht gibt typische Spannen für die Costa del Sol an.
| Posten/Ort | Typische Kosten (EUR) | Übliche Frist/Laufzeit | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Tasa Modelo 790, código 012 (Asignación de NIE) | 9–12 | Zahlung sofort; Quittung mitbringen | Einheitlich landesweit, Tarifanpassungen möglich |
| CIEC-Mehrsprachige Geburtsurkunde (DE) | 10–20 | Ausstellung 1–7 Tage | Keine Übersetzung nötig; teils ohne Apostille akzeptiert |
| Apostille (DE) | 15–30 | 3–14 Tage | Zuständig: Landesjustiz/Regierungspräsidium |
| Vereidigte Übersetzung (falls nötig) | 40–70 pro Seite | 2–5 Werktage | Traductor-intérprete jurado (ES) |
| Empadronamiento (Volante) | 0–3 | Same Day–3 Tage | Je nach Ayuntamiento, oft kostenlos |
| Termin Málaga-Stadt | — | 2–8 Wochen Wartezeit | Hoch frequentiert (Sommer/Schulstart) |
| Termin Marbella | — | 2–6 Wochen Wartezeit | Kind häufig zwingend mitzubringen |
| Termin Fuengirola/Mijas | — | 1–4 Wochen Wartezeit | Moderat ausgelastet |
| Termin Estepona | — | 1–3 Wochen Wartezeit | Gute Alternative zu Marbella |
| Termin Vélez-Málaga/Nerja | — | 1–3 Wochen Wartezeit | Oft schnellere Termine |
| Bearbeitungszeit NIE (Ausgabe) | — | Sofort bis 1–10 Werktage | Abholung mit Ausweis/Resguardo |
Hinweis: Gebühren können durch staatliche Anpassung steigen; vorab die jeweils aktuelle Tasa prüfen. Die Ausgabe geschieht je nach Stelle sofort oder nach interner Freigabe.
EU-Registrierung, Drittstaatenfälle und Konsulatsweg#
- EU-Familien (Deutsche): Für Aufenthalte >3 Monate sieht RD 240/2007 i. V. m. RD 557/2011 die Registrierung als EU-Bürger (EX-18) vor. Minderjährige erhalten kein eigenes Ausweisdokument, aber ein Registrierungszertifikat; die NIE ist darin vermerkt. Voraussetzungen leiten sich aus der Situation der Eltern ab (Arbeitsvertrag/alta Seguridad Social, ausreichende Mittel, Krankenversicherung/S1/EHIC oder privater Vollschutz).
- Drittstaatsangehörige Kinder: Erhalten in Spanien nach Erteilung des jeweiligen Aufenthaltstitels eine TIE (mit Foto, Fingerabdrücke ab bestimmtem Alter). Dieser Leitfaden fokussiert auf EU-Kinder; für Drittstaaten gelten andere Formulare (z. B. EX-01 ff.) und Fristen.
- Konsulat in Deutschland: Für nichtresidenten Zwecke (z. B. Immobilienkauf durch Minderjährige, Erbschaft) können Eltern die NIE des Kindes beim spanischen Konsulat beantragen. Bearbeitung oft 3–8 Wochen; für kurzfristige Schulanmeldungen an der Costa del Sol daher weniger geeignet.
- Steuerrechtlicher Hinweis: Die NIE ist nur eine Identifikationsnummer. Steuerliche Ansässigkeit (IRPF) richtet sich nach 183-Tage-Regel und Mittelpunkt der Lebensinteressen. Für Kinder selbst entsteht regelmäßig keine Steuerpflicht, es sei denn, sie erzielen steuerlich relevante Einkünfte/Vermögen (z. B. Modelo 720/721-Pflichten der Eltern bei Auslandvermögen können tangieren, sind aber kein NIE-Thema).
Schulanmeldung in Andalusien: Praxis an der Costa del Sol#
- Zeitfenster: Die reguläre Einschreibung an öffentlichen Schulen/IES für das kommende Schuljahr erfolgt gewöhnlich im März (Neuanmeldungen) und im Juni/Juli (Matriculación). Zuzüge können ganzjährig zugeteilt werden, abhängig von freien Plätzen.
- Benötigte Unterlagen: Padrón, Ausweise der Eltern (DNI/NIE/Pass), Impfpass, Geburtsurkunde, ggf. Familienbuch, Schulzeugnisse/Übertrittsdokumente. Die Kinder-NIE wird von vielen Zentren verlangt; fehlt sie, reicht oft vorläufig der Reisepass mit der Auflage, die NIE nachzureichen.
- Private/Bilinguale Schulen: Häufig striktere IT-Anforderungen (NIE für Schülerkonto/Versicherung). Hier beschleunigt die vorherige NIE-Vergabe den Prozess merklich.
- Gesundheitskarte (Tarjeta sanitaria): Für die Zuweisung eines Kinderarztes beim SAS (Servicio Andaluz de Salud) ist der Padrón zentral; die NIE des Kindes wird in der Praxisverwaltung nachgetragen, sobald verfügbar.
ADMONITION_WARNING Stolperfallen bei der Schulanmeldung: Ein Mietvertrag ohne registrierte Adressenangabe oder ein Padrón älter als 3 Monate führt oft zu Verzögerungen. In Gemeinden mit hoher Nachfrage (z. B. Marbella, Mijas) kann eine nicht fristgerecht nachgereichte NIE zur Zuteilung eines Alternativplatzes führen. Terminengpässe bei der Extranjería im August/September sind typisch – rechtzeitig planen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet#
- Unvollständige Sorgerechtslage: Vor dem Termin klären, ob beide Eltern unterschreiben/anwesend sein müssen. Schriftliche Zustimmung und Ausweiskopie des abwesenden Elternteils vorbereitet halten.
- Falsche oder nicht anerkannte Urkundenform: Mit CIEC-Mehrsprachauszug arbeiten; wenn nationale Urkunde, dann Apostille + Übersetzung von einem in Spanien anerkannten vereidigten Übersetzer.
- Fehlende Gebühr: Tasa 790-012 unbedingt vorab zahlen und Quittung mitbringen. Ohne Zahlungsbeleg wird der Antrag nicht angenommen.
- Missverständnis NIE vs. Aufenthalt: Die bloße NIE ist kein Aufenthaltsstatus. Für >3 Monate Aufenthalt EX-18-Registrierung der EU-Bürgerfamilie einplanen.
- Kein Kind beim Termin: Viele Dienststellen geben die NIE für Minderjährige nur bei persönlichem Erscheinen des Kindes aus.
Häufige Folgefragen#
Braucht ein Kind zwingend eine NIE für die Schulanmeldung an der Costa del Sol?
Nicht immer. Öffentliche Schulen können zunächst mit Reisepass und Padrón arbeiten, verlangen aber häufig die Nachreichung der Kinder-NIE für ihre Verwaltungssysteme. Private Schulen und einige städtische Portale setzen eine NIE von Beginn an voraus.
Muss die internationale Geburtsurkunde apostilliert werden?
Ein CIEC-Mehrsprachauszug wird in Spanien grundsätzlich ohne Übersetzung und ohne Legalisation anerkannt. Manche Schalter verlangen dennoch eine Apostille aus Vorsicht; wer Zeitdruck vermeiden will, beantragt die Apostille zusätzlich oder führt ersatzweise eine beglaubigte spanische Übersetzung mit.
Reicht es, wenn nur ein Elternteil den Antrag stellt?
Ja, sofern dieser Elternteil sorgeberechtigt ist und die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils samt Ausweiskopie vorlegt. Bei Alleinsorge ist der entsprechende Nachweis (Negativbescheinigung/Jugendamt oder Gerichtsbeschluss) vorzulegen; ausländische Dokumente ggf. mit Apostille und Übersetzung.
Wie lange ist die NIE eines Kindes gültig?
Die NIE-Nummer verfällt nicht; sie bleibt lebenslang gleich. Änderungen betreffen nur Adress- oder Statusdaten in den Registern. Bei späterer EU-Registrierung (EX-18) wird dieselbe NIE weitergeführt.
Kann die NIE für das Kind auch beim spanischen Konsulat in Deutschland beantragt werden?
Ja, für nichtresidenten Zwecke. Die Bearbeitungszeit ist jedoch meist länger (3–8 Wochen), und der Konsulatsweg ist für kurzfristige Schulanmeldungen an der Costa del Sol selten ideal. Vor-Ort-Termine bei der Extranjería sind für Zuzüge in der Regel schneller.
Wird für die NIE eines Kindes ein biometrisches Foto benötigt?
Nein. Für die reine Zuteilung der NIE ist kein Foto erforderlich. Fotos werden nur bei der Ausstellung einer TIE-Karte (Drittstaatsfälle) oder anderen Dokumenten mit Lichtbild verlangt.
Fazit#
Die NIE für Kinder an der Costa del Sol lässt sich mit dem EX-15-Verfahren zügig erlangen, wenn Identität, Geburts- und Sorgerechtsnachweise vollständig vorbereitet sind. Der CIEC-Mehrsprachauszug der Geburtsurkunde vereinfacht die Anerkennung; wo Unsicherheit besteht, verhindert eine zusätzliche Apostille Verzögerungen. Kritisch sind die rechtzeitige Terminbuchung und die bezahlte Tasa 790-012. Für die Schulanmeldung sind Padrón und Kinder-NIE in der Praxis die wichtigsten Bausteine, auch wenn kurzfristig oft der Reisepass genügt. Wer über drei Monate bleibt, plant die EU-Registrierung (EX-18) für die Familie ein; die vergebene Kinder-NIE bleibt lebenslang gültig.