Bürokratie, NIE & Residencia

NIE-Nummer Kosten 2026 – aktuelle Gebühren

Die Kosten für die NIE-Nummer in Spanien setzen sich aus einer staatlichen Gebühr und optionalen Dienstleisterhonoraren zusammen, deren Höhe bis 2026 voraussichtlich stabil bleiben wird.

~11 Min LesezeitAktualisiert 2.210 Wörter

::: info Kurzantwort Die staatliche Gebühr für die Zuteilung einer NIE-Nummer in Spanien wird über das Formular Tasa Modelo 790 Código 012 bezahlt. Stand 2024 lag die Gebühr für die reine NIE-Zuteilung typischerweise bei 9,84 €, für das EU-Registrierungszertifikat (grüne Bescheinigung) bei 12,00 € und für die Ausstellung einer TIE-Karte bei rund 21–22 €. Bis 2026 ist mit nur geringen Indexanpassungen zu rechnen; realistisch sind 9,50–10,50 € (NIE), 12,00–13,00 € (EU-Zertifikat) und 21–23 € (TIE). Zusätzliche Kosten entstehen nur für optionale Services (Gestoría, Übersetzungen, Vollmacht) oder bei Beantragung über Konsulate. :::

Was ist die NIE und wann fällt welche Gebühr an?#

Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die Ausländeridentifikationsnummer in Spanien. Sie dient als steuer- und verwaltungsrechtliche Identität gegenüber Behörden (AEAT/Hacienda, Seguridad Social/INSS, DGT, Grundbuchamt, Notariat). Die NIE wird einmalig vergeben und bleibt lebenslang gleich, unabhängig von Wohnsitzstatus oder Aufenthaltsart.

Für EU-Bürger gibt es drei häufige Szenarien mit unterschiedlichen Gebührenbezügen:

  • Nur NIE-Zuteilung ohne Wohnsitz (z. B. für Immobilienkauf, Steuerfragen, Fahrzeugkauf): Es wird ausschließlich die Tasa Modelo 790 Código 012 für „Asignación de NIE a instancia del interesado“ fällig.
  • EU-Aufenthaltsregistrierung (Certificado de registro de ciudadano de la Unión, „grüne Bescheinigung“): Dabei wird gleichzeitig (oder zuvor) eine NIE zugeteilt; die maßgebliche Gebühr ist die Tasa 790-012 für das EU-Zertifikat.
  • Zuteilung über spanisches Konsulat in Deutschland: Das Konsulat erhebt eine Konsulargebühr, die je nach Standort variiert; zusätzlich können Kurierkosten anfallen.

Rechtsgrundlagen:

  • Real Decreto 557/2011 (Reglamento de Extranjería), u. a. zur NIE-Zuteilung.
  • Real Decreto 240/2007 für die Registrierung von EU-Bürgern in Spanien.
  • Die Gebühren (Tasas) beruhen auf der Ley 8/1989 de Tasas y Precios Públicos und werden regelmäßig per Orden Ministerial indexiert.

Offizielle Gebühren 2026 im Überblick#

Die nachstehende Übersicht fasst die relevanten staatlichen Gebühren (Tasas) für EU-Bürger zusammen. Beträge können regional in der Praxis geringfügig abweichen (Rundungsdifferenzen, Aktualisierungszeitpunkt) und werden typischerweise jährlich leicht angepasst.

Leistung/AnlassFormular/CodeZuständige StelleTypische Gebühr 2024Erwartete Gebühr 2026Hinweise
Asignación de NIE (nur Nummer, keine Residencia)Tasa Modelo 790-012Policía Nacional – Extranjería9,84 €9,50–10,50 €Erstzuteilung auf Antrag des Betroffenen
EU-Registrierung (Certificado de registro, „grüne Bescheinigung“)Tasa Modelo 790-012Policía Nacional – Extranjería12,00 €12,00–13,00 €Für EU-Bürger bei Aufenthaltsnahme >3 Monate
Ausstellung TIE-Karte (biometrisch)Tasa Modelo 790-012Policía Nacional – Extranjería21,00–22,00 €21,00–23,00 €i. d. R. für Nicht-EU/ EU-Familienangehörige
Duplikat/Änderung EU-ZertifikatTasa Modelo 790-012Policía Nacional – Extranjería12,00 €12,00–13,00 €Bei Verlust/Adressänderung je nach Behörde
NIE via spanisches Konsulat (DE)KonsulargebührSpan. Generalkonsulat (Berlin/München etc.)9–15 €10–20 €Zzgl. ggf. Kurier 5–15 €, Zahlungsweg konsulatsspezifisch
Cita Previa (Terminbuchung)Online-Portal Extranjería / Policía0 €0 €Keine staatliche Termin-Gebühr

Wichtig:

  • Gebühren sind pro Vorgang zu verstehen. Wer direkt das EU-Zertifikat beantragt, zahlt nicht zusätzlich für eine separate NIE-Zuteilung, sofern die Nummer im Zuge des Zertifikats mitvergeben wird.
  • Einige Polizeikommissariate verlangen bei EU-Registrierung zusätzlich Passfoto und eine kleine Kartengebühr, falls ein Kartenformat ausgegeben wird; häufig bleibt es jedoch beim A4-Zertifikat mit Stempel.

Schritt-für-Schritt: NIE-Beantragung in Spanien (ohne Residencia)#

Für Auswanderer, Käufer oder Investoren, die kurzfristig eine NIE benötigen, ohne sofort die EU-Registrierung zu vollziehen, ist die reine NIE-Zuteilung der schnellste Weg.

  1. Termin buchen (Cita Previa)
  • Zuständigkeit: Comisaría de Policía (Extranjería) am Aufenthaltsort (Provinz).
  • Terminart: „Asignación de NIE“ bzw. „Policía – Certificados y asignación NIE“. Die genaue Bezeichnung variiert je Provinz.
  1. Formular Tasa Modelo 790 Código 012 vorbereiten
  • Ankreuzen: „Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado“.
  • Persönliche Daten: Name, Nationalität, Passnummer, Adresse/Erreichbarkeit in Spanien oder im Ausland. NIE-Feld leer lassen (erste Zuteilung).
  1. Tasa zahlen
  • Zahlung i. d. R. bei einer „Entidad colaboradora“ (Bank) in Spanien per Bar/Karte; teils Online-Zahlung mit spanischer eID/Bank möglich.
  • Drei Ausfertigungen drucken; die Bank stempelt „Ejemplar para la Administración“ und „Ejemplar para el Interesado“.
  1. Unterlagen zusammenstellen
  • Reisepass (Original + Kopie Datenseite).
  • Ausgefülltes Formular EX-15 (Antrag auf NIE-Zuteilung).
  • Begründung/Nachweis des Interesses: z. B. Kaufvorvertrag (arras), Stellenangebot, Steuerpflichtnachweis, Bankschreiben. Manche Dienststellen akzeptieren eine schlichte schriftliche Begründung.
  • Tasa 790-012 mit Zahlungsnachweis (Stempel/NRC).
  1. Vorsprechen bei der Extranjería
  • Pünktlich mit vollständigen Unterlagen erscheinen. In einigen Provinzen wird die NIE-Bescheinigung sofort ausgestellt; andernorts Abholung nach 5–10 Werktagen oder per E-Mail.
  1. Ergebnis
  • A4-Bescheinigung mit NIE-Nummer und Hinweis „no constituye certificado de residencia“. Die Nummer bleibt lebenslang gültig.

Zeitbedarf und Dauer:

  • Terminwartezeit: 1–3 Wochen in mittleren Provinzen; 3–8 Wochen in Ballungsräumen (Madrid, Barcelona, Málaga).
  • Bearbeitung: sofort bis 10 Werktage, abhängig von Behörde und Auslastung.

::: warning Achtung: Häufige Ablehnungsgründe

  • Falscher Gebührenposten auf dem Modelo 790-012 angekreuzt (z. B. EU-Zertifikat statt NIE-Zuteilung).
  • Zahlung alter/beliebiger Beträge ohne aktualisierte Tasa-Version; die Behörde verlangt die zum Termin gültige Gebühr.
  • Fehlende oder schwache Begründung des berechtigten Interesses (vor allem in strengeren Provinzen).
  • Passkopie ohne Sichtbarkeit der MRZ-Zeilen oder abgelaufener Pass. :::

Schritt-für-Schritt: EU-Registrierung (grüne Bescheinigung) inklusive NIE#

Wer als EU-Bürger länger als 3 Monate in Spanien lebt, meldet sich über das Certificado de registro de ciudadano de la Unión an. Dabei wird (falls noch nicht vorhanden) die NIE vergeben und in der Bescheinigung geführt.

  1. Termin buchen (Cita Previa)
  • Terminart: „Certificado de registro de ciudadano de la Unión“.
  • Zuständig: Policía Nacional – Extranjería der Wohnsitzprovinz. In einigen Provinzen erfolgt die Vorsprache in speziellen Ausländerämtern (Oficina de Extranjería).
  1. Tasa Modelo 790 Código 012 ausfüllen und zahlen
  • Ankreuzen: „Certificado de registro de residente comunitario“.
  • Zahlung wie oben beschrieben. Die Rate lag 2024 typischerweise bei 12,00 €; bis 2026 wird ein vergleichbarer Betrag erwartet.
  1. Antrag EX-18 und Unterlagen
  • Formular EX-18 (Antrag EU-Registrierung).
  • Reisepass/Personalausweis (Original + Kopie).
  • Nachweis Krankenversicherung: z. B. S1-Bescheinigung für Rentner, private Vollversicherung ohne Wartezeiten, oder Anmeldung zur Seguridad Social bei Beschäftigung.
  • Nachweis ausreichender Mittel: Arbeitsvertrag/Alta in Seguridad Social, Selbstständige: Alta en Hacienda (Modelo 036/037) + Seguridad Social, oder Kontoauszüge/Bankbescheinigung bei Nichterwerbstätigen (regional variieren Anforderungen: 6.000–10.000 € als Richtwert für Einzelpersonen).
  • Meldebescheinigung (empadronamiento) der Gemeinde wird teils verlangt, teils nicht; regionale Praxis beachten.
  1. Vorsprechen und Ausstellung
  • Nach positiver Prüfung wird das EU-Zertifikat (A4, grün unterlegt) sofort ausgehändigt oder zur Abholung terminiert.
  • Die auf dem Zertifikat aufgeführte NIE ist identisch mit der bereits vorhandenen, falls zuvor vergeben.

Kosten und Dauer:

  • Tasa: ca. 12 € (2026: 12–13 €).
  • Bearbeitung: häufig am selben Tag; teils Abholung nach 1–10 Werktagen.

Hinweise:

  • Das EU-Zertifikat ist unbefristet; Adressänderungen können eine Neuausstellung (gleiche Tasa) erfordern.
  • Eine biometrische TIE ist für EU-Bürger nicht vorgesehen; nur Familienangehörige von EU-Bürgern aus Drittstaaten erhalten eine TIE.

::: info Hintergrund: Rechts- und Praxisbezug

  • Die EU-Registrierung beruht auf RD 240/2007. Ein gesonderter „Aufenthaltstitel“ ist für EU-Bürger nicht erforderlich, das Zertifikat dokumentiert die Freizügigkeitsregistrierung.
  • Die Finanzverwaltung (AEAT/Hacienda) nutzt die NIE als steuerliche NIF für Ausländer. Anmeldung/Adressänderung erfolgt kostenlos über Modelo 030. :::

Beantragung über spanische Konsulate in Deutschland (Gebühren, Dauer)#

Die NIE kann vorab über spanische Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden (z. B. Botschaft Berlin, Generalkonsulate München, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg). Dies ist sinnvoll, wenn vor Einreise ein schneller Immobilienkauf oder Notartermin ansteht.

Ablauf:

  • Termin beim zuständigen Konsulat nach Wohnsitzbundesland.
  • Vorlage: Reisepass/Personalausweis, ausgefülltes Formular EX-15, Begründung des Interesses, ggf. Zusatzformulare des Konsulats.
  • Die Unterlagen werden an die zuständige spanische Behörde weitergeleitet; Zuteilung der NIE erfolgt aus Spanien.

Gebühren und Zusatzkosten:

  • Konsulargebühr: 2024 je nach Konsulat 9–15 €; bis 2026 realistisch 10–20 €.
  • Optional: Kurier-/Rückversand 5–15 € oder persönliche Abholung.
  • Keine Tasa 790-012 bei reiner konsularischer Zuteilung; stattdessen konsularspezifische Gebührentabelle.

Bearbeitungszeit:

  • 2–6 Wochen üblich. Dringende Notartermine sollten mit ausreichend Vorlauf geplant werden.
  • Die bestätigende A4-Bescheinigung kann per Post zugesandt oder zur Abholung bereitgestellt werden.

Einschränkung:

  • Konsulate vergeben ausschließlich die NIE (keine EU-Registrierung). Für das EU-Zertifikat ist später ein Termin in Spanien erforderlich (zzgl. Tasa 790-012 für das Zertifikat).

Zusatzkosten und Dienstleisterhonorare (Gestoría, Übersetzungen, Vollmacht)#

Neben der staatlichen Tasa können optionale oder situative Kosten anfallen. Diese sind nicht verpflichtend, aber in der Praxis häufig.

  • Gestoría/Anwalt (NIE-Services Spanien): 80–200 € für die reine NIE-Beantragung; 120–250 € für EU-Registrierung; stark abhängig von Stadt und Leistungsumfang (Terminbeschaffung, Begleitung, Unterlagenprüfung).
  • Terminservice ohne Begleitung: 20–40 € in Großstädten; teils Paketpreise inkl. Ausdruck der Tasa und Kopien.
  • Notarielle Vollmacht (Spanien): 25–60 € für eine schlichte Poder zur Vertretung bei Extranjería; Kopien/Kanzleikosten zusätzlich.
  • Vollmacht in Deutschland mit Apostille: 20–25 € Apostille (Landesjustizkasse) + beglaubigte Übersetzung ins Spanische 30–60 €/Seite; sinnvoll bei Vertretung ohne Anreise.
  • Kopien/Passfotos: 0,10–0,20 € pro Kopie; Passfotos i. d. R. nur für TIE relevant (EU-Zertifikat und reine NIE ohne Foto).

Regionale Unterschiede:

  • In Madrid, Barcelona, Málaga, Valencia und Alicante sind Dienstleisterpreise tendenziell höher (+10–30 %) als in kleineren Provinzen.
  • Wartezeiten auf Termine sind in stark nachgefragten Provinzen länger; ein professioneller Terminservice kann hier Zeit sparen, erhöht aber die Gesamtkosten.

Gesamtbudget-Beispiele (ohne Gewähr, Stand 2026 erwartete Größenordnung):

  • Selbstbeantragung NIE (nur Nummer): 10–15 € (Tasa + Kopien).
  • Selbstbeantragung EU-Zertifikat: 12–20 € (Tasa + Kopien).
  • Mit Gestoría (NIE): 100–180 € gesamt.
  • Mit Gestoría (EU-Zertifikat): 150–300 € gesamt.

Tasa Modelo 790 Código 012 korrekt ausfüllen und zahlen#

Das Formular 790-012 ist der Dreh- und Angelpunkt für die meisten Extranjería-Gebühren in Spanien. Fehler bei Postenauswahl oder Zahlung führen regelmäßig zu Terminverlusten.

So geht es Schritt für Schritt:

  1. Formular generieren und drucken
  • Online-Formular der Polizei/Extranjería nutzen; die meisten Provinzen verlangen einen Barcode-Header.
  • Angaben: Personalien, Passnummer, Wohnanschrift (spanisch oder ausländisch), Kontakt.
  1. Richtigen Posten ankreuzen
  • Für nur NIE: „Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado“.
  • Für EU-Zertifikat: „Certificado de registro de residente comunitario“.
  • Für TIE: „Tarjeta de Identidad de Extranjero (expedición)“.
  1. Betrag prüfen
  • Das System füllt den Betrag automatisch nach aktueller Ordnung. Bei Papieranträgen den Tagesbetrag der Dienststelle beachten (Aushang).
  • Rundungsdifferenzen vermeiden: exakt den ausgewiesenen Betrag zahlen.
  1. Zahlung vornehmen
  • Zahlung bei einer kooperierenden Bank („Entidad colaboradora“) in Spanien; große Banken wie CaixaBank, BBVA, Santander, Sabadell akzeptieren i. d. R. Bar- oder Kartenzahlung.
  • Einige Regionen erlauben Online-Zahlung mit CSV/NRC; Ausdruck der Zahlungsbestätigung mitführen.
  1. Nachweise für den Termin
  • Gestempelte Bankbelege (Exemplar „para la Administración“ und „para el Interesado“).
  • Personaldokumente und Antragsformulare (EX-15 bzw. EX-18) vollständig, unterschrieben.

Sonderfall erste NIE ohne spanisches Konto:

  • Barzahlung in der Filiale ist üblich; viele Banken nehmen die Tasa ohne Kundenverhältnis an. Zahlung am Tag vor dem Termin einplanen (Bankschalteröffnungszeiten beachten).

Typische Bearbeitungszeiten und Fristen:

  • Eine gezahlte Tasa verjährt nicht binnen Tagen, sollte jedoch zur Terminzeit aktuell sein (neue Indexbeträge zum Jahreswechsel beachten).
  • Bei Ablehnung aufgrund falscher Tasa ist eine neue Zahlung für den korrekten Posten erforderlich.

Häufige Folgefragen#

Ist die NIE-Nummer zeitlich befristet oder muss sie „verlängert“ werden?

Die NIE-Nummer selbst ist unbefristet und wird nicht verlängert. Lediglich die Papierbescheinigung über eine NIE-Zuteilung ohne Wohnsitz hat ein Ausstellungsdatum und dient nur als Nachweis. Bei der EU-Registrierung (grüne Bescheinigung) handelt es sich um eine unbefristete Registrierungsbescheinigung, keine Aufenthaltstitelkarte.

Kann die NIE auch ohne persönlichen Termin beantragt werden?

Mit notarieller Vollmacht kann eine Gestoría oder ein Anwalt die NIE-Beantragung übernehmen. Alternativ ist die Zuteilung über spanische Konsulate in Deutschland möglich, wofür ein persönlicher Konsulatstermin erforderlich ist. Reine Online-Beantragungen ohne persönliche Identitätsprüfung sind für EU-Bürger derzeit nicht vorgesehen.

Benötigt man für die NIE eine beglaubigte Übersetzung von Unterlagen?

Für die reine NIE-Zuteilung werden in der Regel keine Übersetzungen verlangt, sofern die Begründung des Interesses in einfacher Form erbracht wird. Bei EU-Registrierung können Nachweise (Versicherung, Einkünfte) je nach Provinz auf Spanisch verlangt werden; dann ist eine beglaubigte Übersetzung sinnvoll. Behörden haben Ermessensspielräume, daher lokale Anforderungen prüfen.

Kann die spanische Steuerverwaltung (AEAT/Hacienda) eine NIE „automatisch“ vergeben?

Ja, in Einzelfällen kann die NIE behördlich von Amts wegen zugeteilt werden, wenn ein Verwaltungsverfahren dies erfordert (z. B. steuerliche Registrierung). Für Privatpersonen ist der reguläre Weg über Extranjería oder Konsulat jedoch schneller und planbarer. Die freiwillige Zuteilung auf Antrag bleibt der Standardfall.

Wie unterscheidet sich die NIE vom spanischen NIF?

Ausländer verwenden ihre NIE zugleich als steuerliche Identifikationsnummer (NIF) gegenüber der AEAT. Eine separate NIF-Zuteilung ist für natürliche Personen nicht erforderlich. Änderungen der Steueradresse oder Kontaktwege werden mittels Modelo 030 bei der AEAT kostenlos gemeldet.

Welche Kosten entstehen bei Verlust des EU-Zertifikats?

Für ein Duplikat oder eine Neuausstellung erheben viele Dienststellen dieselbe Tasa 790-012 wie bei der Erstregistrierung (typisch 12,00 €, 2026: 12–13 €). Zusätzlich fallen ggf. Kopierkosten und, je nach Praxis, Terminservicegebühren an. Eine biometrische TIE ist für EU-Bürger nicht vorgesehen, daher keine Kartengebühr.

Fazit#

Die staatlichen Kosten für die NIE in Spanien sind überschaubar und bis 2026 voraussichtlich stabil. Für die reine NIE-Zuteilung ist mit rund 10 € zu rechnen; die EU-Registrierung kostet etwa 12–13 €, und nur bei TIE-Ausstellung (für Nicht-EU-Fälle) fallen rund 21–23 € an. Zusatzkosten entstehen vor allem durch freiwillige Services wie Gestorías, Vollmachten oder Übersetzungen. Wer Formulare korrekt auswählt und die Tasa 790-012 ordnungsgemäß bezahlt, meistert den Behördenbesuch meist in einem Termin. Die NIE bleibt lebenslang gültig und bildet die Basis für alle weiteren Schritte von Steueranmeldung bis Fahrzeugzulassung.

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