Gesundheit & Versicherung

Krankentagegeld-Versicherung Spanien für Selbstständige

Selbstständige in Spanien erhalten Krankentagegeld über das RETA; eine private Zusatzversicherung kann die gesetzlichen Leistungen ergänzen.

~13 Min LesezeitAktualisiert 2.561 Wörter

::: info Kurzantwort Selbstständige in Spanien sind über das RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) gegen krankheitsbedingten Verdienstausfall abgesichert: Die Leistung heißt Incapacidad Temporal (IT). Bei Krankheit oder Unfall zahlt die zuständige Mutua/Seguridad Social je nach Ursache 60–75 % der täglichen Beitragsbemessungsgrundlage, mit Karenztagen bei gewöhnlicher Krankheit (Tage 1–3 ohne Geld). Die Beitragspflicht läuft bis Tag 60 weiter, ab Tag 61 übernimmt in der Regel die Mutua die Sozialversicherungsbeiträge. Eine private Krankentagegeldversicherung (Seguro de Incapacidad Laboral Temporal) kann Lücken schließen, etwa die ersten Krankheitstage und Einkommenseinbußen über der gesetzlichen Basis. :::

Grundlagen: Krankentagegeld in Spanien für Selbstständige (RETA, IT)#

  • System: Selbstständige Spanien (autónomos) zahlen Pflichtbeiträge in das RETA der Seguridad Social. Darin enthalten sind u. a. Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Incapacidad Temporal, IT).
  • Zuständigkeiten: Verwaltung und Auszahlung der IT-Leistung erfolgen über die Mutuas colaboradoras con la Seguridad Social (z. B. FREMAP, Asepeyo, Ibermutua) oder den INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social), je nach gewählter Mutua und Art des Versicherungsfalls.
  • Leistungsauslöser: Arbeitsunfähigkeit wegen gewöhnlicher Krankheit (enfermedad común) oder nicht-beruflichem Unfall (accidente no laboral) sowie wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit (accidente de trabajo/enfermedad profesional, AT/EP).
  • Begriffliche Einordnung: Das „Krankentagegeld Spanien“ für Selbstständige entspricht nicht einer deutschen privaten Krankentagegeldpolice, sondern ist eine gesetzliche Sozialversicherungsleistung im RETA; ergänzend kann eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden.

Gesetzliche Incapacidad Temporal im Detail#

Voraussetzungen und Wartezeiten (carencia)

  • Zugehörigkeit: Anmeldung im RETA und Zuweisung zu einer Mutua.
  • Beitragsstatus: Beiträge müssen aktuell bezahlt sein (al corriente). Bei Rückstand kann eine „invitación al pago“ ergehen; die Nachzahlung binnen 30 Kalendertagen ist zwingend, sonst entfällt der Anspruch.
  • Vorversicherungszeit:
    • Gewöhnliche Krankheit (enfermedad común): Mindestens 180 Beitragstage in den letzten 5 Jahren vor dem Krankheitsbeginn.
    • Nicht-beruflicher Unfall: Keine Vorversicherungszeit erforderlich.
    • Arbeitsunfall/Berufskrankheit (AT/EP): Keine Vorversicherungszeit erforderlich (Kontingente für berufliche Risiken sind seit 2019 für Selbstständige grundsätzlich in der RETA-Quote enthalten).

Beginn, Höhe und Dauer der Leistung

  • Leistungshöhe: Grundlage ist die monatliche base de cotización (Beitragsbemessungsgrundlage) des Selbstständigen. Die tägliche Bemessungsgrundlage = base/30.
    • Gewöhnliche Krankheit/Unfall außerhalb der Arbeit:
      • Tage 1–3: keine Leistung.
      • Tage 4–20: 60 % der täglichen Bemessungsgrundlage.
      • Ab Tag 21: 75 % der täglichen Bemessungsgrundlage.
    • Arbeitsunfall/Berufskrankheit (AT/EP):
      • Ab dem Tag nach der Krankschreibung: 75 % der täglichen Bemessungsgrundlage.
  • Dauer: Maximal 365 Tage, verlängerbar um weitere 180 Tage (gesamt bis zu 545 Tage), abhängig von ärztlicher Beurteilung. Spätestens nach 365 Tagen prüft der INSS eine Verlängerung oder die Feststellung einer dauerhaften Erwerbsminderung (incapacidad permanente).
  • Beiträge während IT: Die RETA-Beiträge sind in den ersten 60 Tagen weiterzuzahlen. Ab Tag 61 übernimmt die Mutua/Seguridad Social typischerweise die Beiträge („exoneración/abono de cuotas“), solange die IT andauert.

Ärztliche Atteste und Kontrollen

  • Krankschreibung (parte de baja): Für Krankheit/Nichtberufsunfall durch den Arzt des öffentlichen Gesundheitssystems (Servicio Público de Salud) des Wohnsitzes; bei AT/EP in der Regel durch den ärztlichen Dienst der Mutua. Private Atteste sind nur gültig, wenn die Mutua/Seguridad Social sie anerkennt (Kooperationsverträge).
  • Folgebescheinigungen (partes de confirmación): Je nach voraussichtlicher Dauer in Intervallen (i. d. R. wöchentlich bis vierzehntägig) auszustellen.
  • Gesundschreibung (parte de alta): Beendet die IT-Leistungszahlung. Eigenmächtige Arbeitsaufnahme ohne alta kann zu Rückforderungen und Sanktionen führen.

::: warning Achtung Stolperfalle

  • Die Tage 1–3 sind bei gewöhnlicher Krankheit unbezahlt. Dieser „Eigenanteil“ kann bei kurzer, aber häufiger Krankheit schmerzhaft sein. Eine private Krankentagegeldversicherung mit kurzer Karenz (z. B. 7 oder 14 Tage) kann diese Lücke kalkulierbar machen.
  • Beiträge im Rückstand führen zum Verlust des Anspruchs – Nachzahlungsfristen unbedingt einhalten. Während der ersten 60 Tage IT sind die RETA-Beiträge weiter fällig. :::

Beiträge, Mutua und Wahl der Bemessungsgrundlage im RETA#

Einkommenstramos und Beiträge (Stand: System 2026)

  • Seit 2023 richtet sich die RETA-Beitragslast grundsätzlich nach den erwarteten Netto-Einkünften (rendimientos netos) in Einkommensstufen (tramos). Jeder tramo ist einer Spanne möglicher bases de cotización zugeordnet.
  • Monatliche Beiträge bewegen sich – je nach Nettoeinkünften und gewählter base innerhalb des Tramos – im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich. Für Neugründer existiert eine reduzierte Einstiegspauschale („cuota reducida“), die regional nicht variiert, aber an Einkommensbedingungen geknüpft ist.
  • Anpassbarkeit: Die base de cotización kann bis zu 6-mal pro Jahr (zweimonatlicher Rhythmus) an veränderte Einkommensprognosen angepasst werden. Höhere Base = höhere IT-Leistung, aber auch höhere Monatsbeiträge.

Mutua-Wahl

  • Bei der Anmeldung im RETA wird eine Mutua gewählt, die die Leistungen bei IT (und AT/EP) verwaltet und auszahlt. Ein späterer Wechsel ist grundsätzlich möglich, aber i. d. R. nur zum Jahreswechsel und mit Fristen.
  • Auswahlkriterien:
    • Erreichbarkeit und Service in der Provinz (z. B. Balearen, Kanaren, Andalusien, Katalonien).
    • Fremdsprachenkompetenz (Deutsch/Englisch), digitale Prozesse (App/Portal).
    • Vertragsärztenetz (bes. relevant bei AT/EP).
    • Bearbeitungszeiten und Erfahrung mit Selbstständigen in deinem Sektor.

::: info Hintergrund Die gesetzliche IT-Berechnung knüpft ausschließlich an die gewählte base de cotización, nicht an die tatsächlichen Betriebsausgaben in der Krankheitsphase. Wer planvoll eine höhere base wählt (etwa 1.300–1.800 €), erhöht damit automatisch das gesetzliche Krankentagegeld. Die base lässt sich unterjährig anpassen – sinnvoll vor bekannten Operations- oder Risikozeiträumen, beachtet aber Fristen und die Wartezeitenregel (carencia) bei gewöhnlicher Krankheit. :::

Antrag und Ablauf im Krankheitsfall: Schritt für Schritt#

1) Vorbereitung bei Anmeldung in Spanien

  1. Steuernummer/NIE sichern (Policía Nacional) und Anmeldung als EU-Bürger (zertificado de registro de ciudadano de la UE).
  2. Aktivität steuerlich anmelden (AEAT/Hacienda: modelo 036/037; IAE-Einordnung).
  3. Sozialversicherung: Anmeldung im RETA über Import@ss (Seguridad Social), Mutua wählen, Bankkonto hinterlegen, base de cotización festlegen.
  4. Gesundheitskarte beantragen (Tarjeta Sanitaria Individual) beim regionalen Gesundheitsdienst; Hausarzt zugewiesen bekommen.

2) Bei Krankheit/Unfall (enfermedad común / accidente no laboral)

  1. Termin im öffentlichen Gesundheitszentrum und parte de baja erhalten.
  2. Kopie der baja innerhalb von 15 Kalendertagen an die Mutua/Seguridad Social übermitteln (Portal/E-Mail laut Mutua-Vorgaben). Fristen einhalten.
  3. Fortlaufend partes de confirmación ausstellen lassen und zeitnah übermitteln.
  4. Beiträge bis Tag 60 weiterzahlen; ab Tag 61 prüft die Mutua die Beitragsübernahme.
  5. Nach parte de alta endet die Zahlung. Arbeit erst nach alta wiederaufnehmen.

3) Bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit (AT/EP)

  1. Unverzüglich die gewählte Mutua informieren (Notruf/Portal) und in ein Mutua-Zentrum gehen. Dokumentiere den Unfallhergang.
  2. Ärztliche Erstbegutachtung durch Mutua; parte de baja für AT/EP wird von Mutua ausgestellt.
  3. Zahlung von 75 % der täglichen Bemessungsgrundlage ab dem Folgetag der Krankschreibung.
  4. Bei Streit über die Anerkennung als AT/EP entscheidet im Zweifel der INSS/Inspección de Trabajo.

4) Auszahlung und Nachweise

  • Zahlungsmodus: Selbstständige erhalten „pago directo“ durch Mutua/INSS, in der Regel monatlich nachträglich.
  • Nachweise: Kontoauszüge, Steuerbescheide/Vorschau (zur Bestätigung der base-Zuordnung), ärztliche Berichte. Bei Beitragsrückständen: Nachzahlungsaufforderung mit 30-Tage-Frist.
  • Kontrollen: Medizinische Revisionsuntersuchungen sind üblich; Nichtmitwirkung kann zur Leistungseinstellung führen.

Private Krankentagegeldversicherung: Lücken schließen#

Private „Seguro de Incapacidad Laboral Temporal“ (teils „Baja laboral autónomos“) zahlen eine vertraglich vereinbarte Tagesentschädigung zusätzlich zur gesetzlichen IT. Sie adressieren typische Lücken:

  • Karenztage 1–3 bei gewöhnlicher Krankheit.
  • Lebenshaltungskosten, die die gesetzliche IT nicht deckt (z. B. Miete, betriebliche Fixkosten).
  • Höheres Einkommen als die gesetzliche base (z. B. bei bewusst niedrig gewählter base, um Beiträge zu sparen).

Typische Merkmale

  • Leistung: Feste Tagesrate (z. B. 30–150 € pro Tag). Auszahlung nach gewählter Karenzzeit (z. B. 7, 14, 30 Tage).
  • Prämien: Abhängig von Alter, Beruf, gewünschter Tagesrate, Karenzzeit, Gesundheitszustand, Region. Orientierungswerte:
    • 30–40 Jahre, Büro-/IT-Tätigkeit, 50 €/Tag, 14 Tage Karenz: ca. 20–45 € pro Monat.
    • 45–55 Jahre, gemischte Tätigkeiten, 50 €/Tag, 14 Tage Karenz: ca. 40–90 € pro Monat.
    • Handwerk/Körperarbeit: Zuschläge, teils Leistungsausschlüsse.
  • Gesundheitsprüfung: Fragebogen, ggf. ärztliche Untersuchung. Vorerkrankungen/chronische Leiden können ausgeschlossen oder mit Wartezeiten (z. B. 6–12 Monate) belegt werden.
  • Ausschlüsse: Häufig psychische Erkrankungen, Rückenleiden ohne objektiven Befund, selbstverschuldete Unfälle, Risikosport. Fehleinschätzungen der Karenz führen zu „Leerlauf“.
  • Koordination: Die private Leistung ist unabhängig von der gesetzlichen IT, aber Versicherer fordern meist die amtlichen partes de baja/alta als Nachweis.

Worauf bei Abschluss achten

  • Sachgerechte Karenz: So kurz wie nötig, so lang wie nötig. Karenzen unter 7 Tagen sind teuer; 14–30 Tage ist oft ein vernünftiger Kompromiss.
  • Definition der Arbeitsunfähigkeit: „Berufsspezifisch“ (eigene Tätigkeit) ist vorteilhafter als „jede Tätigkeit“.
  • Anpassungsoptionen: Erhöhung der Tagesrate ohne erneute Gesundheitsprüfung, Dynamik gegen Inflation.
  • Stabilität des Versicherers, Schadenbearbeitung, Service auf Englisch/Deutsch.

Rechenbeispiele und Vergleich: Was kommt tatsächlich an?#

Die folgende Tabelle illustriert die gesetzliche IT-Leistung für Selbstständige in Spanien (Krankheit/Unfall außerhalb der Arbeit vs. Arbeitsunfall/Berufskrankheit) bei drei beispielhaften bases de cotización. Berechnet wird die tägliche Leistung; Auszahlung erfolgt monatlich nachträglich.

Beispiel-Base (€/Monat)Tägliche Bemessungsgrundlage (€/Tag)Tage 1–3 (Krankheit)Tage 4–20: 60% (€/Tag)Ab Tag 21: 75% (€/Tag)AT/EP ab Tag 2: 75% (€/Tag)
1.00033,33020,0025,0025,00
1.30043,33026,0032,5032,50
2.00066,67040,0050,0050,00

Beispielszenarien:

  • 14 Tage krank (gewöhnliche Krankheit), base 1.300 €:
    • Tage 1–3: 0 €
    • Tage 4–14: 11 Tage × 26,00 € = 286,00 €
    • Gesamt brutto: 286,00 €
  • 35 Tage krank (gewöhnliche Krankheit), base 1.000 €:
    • Tage 1–3: 0 €
    • Tage 4–20: 17 Tage × 20,00 € = 340,00 €
    • Tage 21–35: 15 Tage × 25,00 € = 375,00 €
    • Gesamt brutto: 715,00 €
  • 21 Tage arbeitsunfallbedingt (AT), base 2.000 €:
    • Ab Tag 2: 20 Tage × 50,00 € = 1.000,00 € brutto

Beitragsentlastung ab Tag 61:

  • Angenommene monatliche RETA-Beiträge 280 €: Bei IT ab Tag 61 übernimmt die Mutua die Beiträge. Beispiel 90 Tage IT: Selbstzahllast für Monate 1–2 anteilig, ab Monat 3 entlastet.

Hinweis: Die tatsächliche Auszahlung unterliegt IRPF (siehe unten) und ggf. Abzügen für Sozialversicherungsbeiträge, zudem Monatsgrenzen durch die gewählte base. Höhere bases de cotización erhöhen proportional die Tagesleistung.

Steuern, Buchhaltung und Koordination mit Deutschland#

Steuerliche Einordnung (IRPF)

  • Gesetzliche IT-Leistungen (Seguridad Social/Mutua) gelten in Spanien grundsätzlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (rendimientos del trabajo) und sind einkommensteuerpflichtig (IRPF). Die Mutua kann Quellensteuer einbehalten, abhängig von Höhe/Dauer der Zahlung.
  • Private Krankentagegeldleistungen werden je nach Vertragsgestaltung besteuert. Üblich ist eine Einordnung im IRPF; die konkrete Rubrik (z. B. rendimientos del capital mobiliario vs. rendimientos del trabajo) hängt von Versicherungsart und Begünstigtenkonstellation ab. Steuerliche Behandlung im Einzelfall vorab mit einer asesoría/AEAT klären.
  • Betriebsausgaben: Fixkosten laufen während Krankheit weiter und bleiben als Betriebsausgaben (gastos deducibles) in der Gewinnermittlung abziehbar. IT-Leistungen sind getrennt zu erfassen.

Meldungen und Fristen

  • Einkommensteuererklärung (IRPF): Jährlich, i. d. R. April–Juni für das Vorjahr (genaue Fristen jährlich prüfen).
  • Umsatzsteuer/IGIC (sofern relevant): Quartalsweise Modelle (z. B. Modelo 303 in Festland/ Balearen, IGIC auf Kanaren via Modelo 420); Krankheit suspendiert Abgabepflichten nicht automatisch. Vertretung per Apoderado/gremio/Gestor sicherstellen.
  • Internationale Meldungen: Steuerlich Ansässige in Spanien beachten ggf. Modelo 720/721 (Auslandsvermögen/Krypto) und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Deutschland–Spanien) bei grenzüberschreitenden Einkünften.

Koordination mit deutscher Absicherung

  • Dauerhafte Tätigkeit in Spanien („gewöhnlich ausgeübt“) erfordert i. d. R. RETA-Pflicht – auch bei Kunden in Deutschland. Eine parallele deutsche gesetzliche Krankengeld-Absicherung entfällt gewöhnlich.
  • Ausnahmen:
    • Entsendung/A1-Bescheinigung: Bei vorübergehender Tätigkeit in Spanien bleibt die Sozialversicherung in Deutschland (inkl. Krankengeld) zuständig.
    • Pluriactividad (Doppelversicherung in zwei EU-Staaten) ist nach EU-VO 883/2004 streng geregelt; maßgeblich ist der wesentliche Tätigkeitsort. Unkoordinierte Doppelbeiträge sind zu vermeiden.
  • S1-Formular (Sachleistungsaushilfe) spielt bei Selbstständigen mit spanischer Hauptversicherung i. d. R. keine Rolle; relevant ist die spanische Tarjeta Sanitaria.

Typische Stolperfallen und Profi-Tipps#

  • Zu niedrige base de cotización: Spart Beitrag, reduziert aber die IT-Leistung drastisch. Wer monatlich 3.000 € Nettoertrag erzielt, aber nur eine Base von 1.000 € wählt, erhält im Krankheitsfall lediglich 20–25 € pro Tag – eine erhebliche Lücke.
  • Verspätete Mutua-Meldungen: Die 15-Tage-Frist für die Vorlage der Krankschreibung bei der Mutua ist verbindlich. Versäumte Fristen gefährden Leistungen.
  • Unklare Unfallklassifikation: Wer im Homeoffice stürzt, steht zwischen privat/nicht-beruflich und arbeitsbedingt. Tätigkeitsbezug dokumentieren (Zeit, Aufgabe, Zeugen), um AT/EP-Ansprüche nicht zu verlieren.
  • Falsche private Karenz: Eine private Police mit 30 Tagen Karenz bringt nichts bei häufigen 7–10-Tage-Erkrankungen. Besser: Karenz 7–14 Tage und Tagesrate, die Fixkosten deckt.
  • Nichtbeachtung der IRPF: IT-Leistungen sind steuerpflichtig. Liquidität für Steuerzahlungen einplanen; ggf. Vorauszahlungen (pagos fraccionados) anpassen.

Schritt-für-Schritt: Von der Base-Planung bis zur privaten Ergänzung#

  1. Einnahmen realistisch schätzen (12-Monats-Sicht), Fixkosten addieren, Liquiditätsreserve für 2–3 Monate kalkulieren.
  2. Base de cotización so wählen, dass 60–75 % davon im Krankheitsfall deine unverzichtbaren Ausgaben decken (Miete, Beiträge, Essen, Familienlasten).
  3. Mutua nach Servicequalität am Wohnort auswählen; Erreichbarkeit und Anerkennung privater Atteste prüfen.
  4. Private Krankentagegeldversicherung prüfen: Gewünschte Tagesrate = (Fixkosten – erwartete IT-Leistung). Karenz so wählen, dass Tage 1–3 bzw. 1–14 abgedeckt sind.
  5. Alle Fristen notieren: Mutua-Meldung (15 Tage), Beitragszahlung, IRPF-Abgaben, Änderungsfenster der base (zweimonatlich).
  6. Unterlagen digital organisieren: NIE, certificado digital/Cl@ve, Arztberichte, Mutua-Zugangsdaten, Bankbelege.

Besondere Konstellationen: Familienangehörige, Mitarbeiter, Regionen#

  • Autónomo colaborador (mitarbeitende Angehörige): Eigene RETA-Anmeldung notwendig; IT-Leistung entsprechend eigener base. Familienbetriebe sollten Mutua und base für alle Beteiligten prüfen.
  • Selbstständige Arbeitgeber: Für angestellte Mitarbeiter gelten die Regeln der Régimen General (andere Berechnungen; Arbeitgeberanteile/Entgeltfortzahlung). Prozesse bei Krankheit im Betrieb klar regeln.
  • Regionale Aspekte: Die IT-Leistung selbst ist landesweit einheitlich geregelt. Unterschiede gibt es bei Gesundheitsdiensten (Terminvergabe, Sprachenangebot), Mutua-Dichte und Bearbeitungszeiten. In Ballungsräumen (Madrid, Barcelona, Valencia, Málaga) sind Mutua-Zentren dichter vertreten, auf Inseln/ländlichen Zonen kann die Wegezeit länger sein.

Häufige Folgefragen#

Gilt die IT-Leistung auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit?

Spanien kennt in der IT grundsätzlich die vollständige Arbeitsunfähigkeit für die übliche Tätigkeit. Teil-Arbeitsunfähigkeit im Sinne einer reduzierten Arbeitszeit mit Teil-Leistung ist im IT-Regime für Selbstständige unüblich. Übergänge werden eher über Rehabilitationsphasen und letztlich die alta geregelt.

Kann während der IT im Betrieb jemand anders weiterarbeiten?

Ja. Die IT bezieht sich auf die Person, nicht auf den Betrieb. Externe Unterstützung (freelancer, Mitarbeiter) kann weiterarbeiten. Allerdings darf die betroffene Person während der IT nicht selbst arbeiten; sonst drohen Leistungseinstellung und Rückforderungen.

Was passiert nach 365 Tagen Krankheit?

Nach 365 Tagen prüft der INSS eine Verlängerung der IT um bis zu 180 Tage oder eine Begutachtung auf dauerhafte Erwerbsminderung (incapacidad permanente). In der Verlängerungsphase bleiben die Zahlungsmodalitäten bestehen. Wird eine Erwerbsminderung anerkannt, wechselt die Leistung in eine andere Rentenart mit eigenen Regeln.

Wie oft kann die base de cotización angepasst werden?

Bis zu 6-mal pro Jahr, jeweils mit Wirkung zum Beginn des nächsten Zweimonatszeitraums (z. B. zum 1. März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September, 1. November, 1. Januar). Ein Antrag erfolgt digital über Import@ss. Die gewählte base bestimmt unmittelbar die künftige IT-Leistung.

Gibt es eine Entlastung der Beiträge während der IT?

Ja. Bis Tag 60 ist die normale RETA-Quote zu zahlen. Ab Tag 61 übernimmt die Mutua/Seguridad Social die Beitragszahlung, solange die IT fortbesteht. Voraussetzung ist u. a., dass keine Beitragsschulden vorliegen und die IT anerkannt ist.

Wie wird eine private Krankentagegeldleistung in Spanien versteuert?

Die steuerliche Behandlung privater Tagesentschädigungen hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Üblich ist die Einordnung im IRPF, die Besteuerungsgrundlage und -klasse variieren aber. Vor Abschluss und im Leistungsfall ist eine steuerliche Einordnung durch eine asesoría oder Rückfrage bei der AEAT ratsam, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Fazit#

Selbstständige in Spanien erhalten im Krankheitsfall über das RETA eine klar geregelte, aber begrenzte Leistung: 60–75 % der gewählten Bemessungsgrundlage, mit Karenztagen bei gewöhnlicher Krankheit. Die Wahl der base de cotización ist damit ein zentraler Stellhebel für die Absicherung – zu niedrige bases erzeugen große Versorgungslücken. Prozesse und Fristen sind strikt: Mutua-Meldung innerhalb von 15 Tagen, Beitragszahlung bis Tag 60, ärztliche Folgebescheinigungen. Eine passgenaue private Krankentagegeldversicherung kann die ersten Krankheitstage und höhere Einkommensbedarfe abdecken. Wer base, Mutua und private Ergänzung sauber koordiniert und steuerliche Aspekte mitdenkt, sichert die eigene Liquidität auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

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