Auswandern als Rentner

Wie werden Riester-Renten und Rürup-Verträge 2026 besteuert, wenn man als Rentner dauerhaft in Spanien lebt?

Besteuerung von Riester- und Rürup-Renten für Residenten in Spanien 2026: Ertragsanteil, Doppelbesteuerungsabkommen und Tipps zur Rückforderung von Quellensteuern.

~11 Min LesezeitAktualisiert 2.164 Wörter

::: info Kurzantwort Als steuerlich in Spanien ansässiger Rentner unterliegen Auszahlungen aus Riester- und Rürup-Verträgen im Jahr 2026 der vollen spanischen Einkommensteuer (IRPF) als Einkünfte aus Arbeit. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien weist Spanien das primäre Besteuerungsrecht zu. Ein eventueller deutscher Quellensteuerabzug, vorgenommen durch das Finanzamt Neubrandenburg, kann durch eine Ansässigkeitsbescheinigung vermieden oder nachträglich in der spanischen Steuererklärung angerechnet werden. Kapitalauszahlungen aus Riester-Verträgen werden abweichend als Kapitaleinkünfte besteuert. :::

Grundlagen 2026: Steuerliche Ansässigkeit und ihre Folgen in Spanien#

Die korrekte Besteuerung von deutschen Altersvorsorgeprodukten in Spanien hängt maßgeblich vom steuerlichen Wohnsitz (residencia fiscal) ab. Wer als Rentner dauerhaft in Spanien lebt, gilt in der Regel als steuerlich ansässig.

Nach spanischem Recht (Artikel 9 des IRPF-Gesetzes) wird eine Person als in Spanien steuerlich ansässig eingestuft, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. Aufenthalt von mehr als 183 Tagen: Die Person hält sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage auf spanischem Hoheitsgebiet auf. Sporadische Abwesenheiten werden dabei mitgezählt.
  2. Zentrum der wirtschaftlichen Interessen: Der Hauptsitz oder die Basis der wirtschaftlichen Aktivitäten oder Interessen befindet sich direkt oder indirekt in Spanien.
  3. Familienwohnsitz: Der nicht getrennt lebende Ehepartner und/oder minderjährige Kinder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien.

Die Konsequenz der steuerlichen Ansässigkeit ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Spanien. Dies bedeutet, dass das gesamte weltweite Einkommen – also auch deutsche Renten wie Riester und Rürup – in Spanien deklariert und versteuert werden muss. Die zuständige Behörde ist die spanische Steueragentur, die Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT), umgangssprachlich als "Hacienda" bekannt. Die steuerliche Erfassung erfolgt über die jährliche Einkommensteuererklärung, den "Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas" (IRPF), mit dem Formular "Modelo 100".

Dreh- und Angelpunkt: Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien 2026#

Um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl im Quellenstaat (Deutschland) als auch im Wohnsitzstaat (Spanien) voll besteuert werden, existiert das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien. Für Renten ist insbesondere Artikel 17 des Abkommens ("Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen") entscheidend.

Artikel 17 Absatz 1 regelt, dass Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Ansässigkeitsstaat besteuert werden können. Für Rentner mit Wohnsitz in Spanien bedeutet dies: Spanien hat das primäre und in der Regel ausschließliche Besteuerungsrecht.

Eine wichtige Ausnahme betrifft Zahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Hier hat sich Deutschland im DBA ein konkurrierendes Besteuerungsrecht vorbehalten. Für private, staatlich geförderte Vorsorgeverträge wie Riester und Rürup gilt jedoch der Grundsatz der Besteuerung im Wohnsitzland Spanien. Diese Verträge basieren auf dem deutschen Prinzip der "nachgelagerten Besteuerung" (§ 22 Nr. 5 EStG), bei dem die Beiträge steuerlich gefördert und die späteren Auszahlungen besteuert werden. Dieses Prinzip versucht Deutschland auch bei Rentnern im Ausland durchzusetzen, was zu dem komplexen Thema der Quellensteuer führt, die jedoch durch das DBA geregelt wird. Die korrekte Anwendung des DBA ist der Schlüssel, um eine tatsächliche Doppelbesteuerung der Renten zwischen Deutschland und Spanien 2026 zu vermeiden.

Die Besteuerung der Riester-Rente in Spanien#

Die Behandlung der Riester-Rente in Spanien unterscheidet sich fundamental, je nachdem, ob die Auszahlung als lebenslange Rente oder als (Teil-)Kapitalauszahlung erfolgt.

Rentenphase: Laufende monatliche Auszahlungen

Erhält ein in Spanien ansässiger Rentner monatliche Zahlungen aus einem Riester-Vertrag, klassifiziert das spanische Finanzamt diese Einkünfte als "Rendimientos del Trabajo" (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Dies ist dieselbe Kategorie wie für Gehälter oder die deutsche gesetzliche Rente.

Die Konsequenz ist, dass die Brutto-Rentenzahlung (abzüglich der darauf entfallenden deutschen Sozialversicherungsbeiträge, falls zutreffend) zusammen mit anderen Einkünften dieser Kategorie (z. B. gesetzliche Rente) dem progressiven spanischen Einkommensteuertarif unterliegt.

Die gesamtstaatlichen IRPF-Steuersätze für 2026 für die "base imponible general" sind progressiv gestaffelt (Werte sind Projektionen und können leicht abweichen):

  • Bis 12.450 €: 19 %
  • 12.450 € bis 20.200 €: 24 %
  • 20.200 € bis 35.200 €: 30 %
  • 35.200 € bis 60.000 €: 37 %
  • 60.000 € bis 300.000 €: 45 %
  • Über 300.000 €: 47 %

Die autonomen Gemeinschaften (Regionen) können ihren Teil des Steuersatzes anpassen, sodass der finale Satz je nach Wohnort in Spanien leicht variieren kann.

Kapitalauszahlung: Einmalige oder teilweise Entnahme

Riester-Verträge erlauben zu Beginn der Auszahlungsphase eine Entnahme von bis zu 30 % des angesparten Kapitals. Eine vollständige Kapitalauszahlung ist ebenfalls möglich, führt aber oft zum Verlust der staatlichen Förderung ("schädliche Verwendung").

Wird eine solche Kapitalauszahlung vorgenommen, behandelt die spanische Hacienda diese in der Regel nicht als "Rendimientos del Trabajo". Stattdessen wird der Ertragsteil der Auszahlung (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge ohne Zulagen) als "Rendimiento del Capital Mobiliario" (Einkünfte aus Kapitalvermögen) eingestuft.

Diese Einkünfte werden gesondert von anderen Einkünften besteuert ("base imponible del ahorro") und unterliegen deutlich niedrigeren, pauschalen Steuersätzen (Projektion für 2026):

  • Bis 6.000 € Gewinn: 19 %
  • 6.001 € bis 50.000 € Gewinn: 21 %
  • 50.001 € bis 200.000 € Gewinn: 23 %
  • Über 200.000 € Gewinn: 27-28 %

Diese separate Besteuerung kann bei hohen Auszahlungen einen erheblichen Steuervorteil gegenüber der Versteuerung als laufende Rente bedeuten. Die genaue Berechnung, welcher Anteil als Ertrag gilt, erfordert eine detaillierte Kapitalauszahlung Lebensversicherung Spanien Steuer-Analyse durch einen Experten.

::: warning Achtung: "Schädliche Verwendung" des Riester-Vertrags Eine Kündigung des Riester-Vertrags vor dem vertraglich vereinbarten Rentenbeginn, um das gesamte Kapital vorzeitig zu erhalten, gilt als "schädliche Verwendung". In diesem Fall müssen alle in Deutschland erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Die Auszahlung wird dann in Deutschland voll einkommensteuerpflichtig. Das DBA schützt in diesem Fall nicht vor der deutschen Besteuerung, da es sich nicht um eine reguläre Rentenzahlung handelt. Ein Umzug nach Spanien ändert an dieser Regelung nichts. :::

Die Besteuerung der Rürup-Rente (Basisrente) in Spanien#

Die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) mit Wohnsitz in Spanien ist im Vergleich zur Riester-Rente einfacher, da Rürup-Verträge kein Kapitalwahlrecht bieten. Die Auszahlung ist zwingend als lebenslange Leibrente ("Renta vitalicia") vorgesehen.

Daher werden Auszahlungen aus einem Rürup-Vertrag für in Spanien ansässige Rentner durchgehend als "Rendimientos del Trabajo" qualifiziert. Die gesamte Auszahlungssumme wird, wie bei der Riester-Rente, mit dem progressiven IRPF-Satz versteuert.

Obwohl Spanien das Konzept der Ertragsanteilsbesteuerung für bestimmte private Leibrenten kennt (Renta vitalicia Spanien Besteuerung Rentner), kommt dieses bei staatlich geförderten deutschen Produkten wie Rürup in der Regel nicht zur Anwendung. Die spanischen Behörden folgen der Logik, dass es sich um eine Vergütung für frühere (selbstständige oder unselbstständige) Tätigkeit handelt, die in der Ansparphase steuerlich gefördert wurde. Damit unterliegt die komplette Auszahlung (abzüglich nachweisbarer Sozialversicherungsbeiträge) der Besteuerung.

Es ist entscheidend, eine detaillierte Rentenbescheinigung für das spanische Finanzamt vom deutschen Anbieter zu erhalten. Diese Bescheinigung sollte die Brutto-Rente sowie die davon abgeführten Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR/PVdR) separat ausweisen. Diese Sozialversicherungsbeiträge können in der spanischen Steuererklärung (IRPF) als abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht werden und reduzieren so die Steuerlast.

Der Umgang mit der deutschen Quellensteuer#

Trotz des Besteuerungsrechts Spaniens kommt es in der Praxis häufig vor, dass deutsche Anbieter von Riester- und Rürup-Renten zunächst deutsche Einkommensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Dies geschieht, weil sie nach deutschem Recht (§ 50a EStG) dazu verpflichtet sein können. Die zentrale Zuständigkeit für die Besteuerung von Rentnern im Ausland liegt beim Finanzamt Neubrandenburg (RiA).

Um diesen Abzug zu vermeiden oder zurückzufordern, ist ein aktives Vorgehen erforderlich.

Schritt-für-Schritt: Freistellung von der deutschen Quellensteuer

  1. Ansässigkeitsbescheinigung beantragen: Der erste Schritt erfolgt in Spanien. Beim zuständigen Finanzamt (AEAT/Hacienda) wird eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung ("Certificado de residencia fiscal en España") für das betreffende Steuerjahr beantragt. Diese dient als offizieller Nachweis gegenüber den deutschen Behörden.
  2. Deutsches Formular ausfüllen: Das Finanzamt Neubrandenburg stellt Formulare für den "Antrag auf Freistellung vom Steuerabzug bei Einkünften aus Altersvorsorgeverträgen" zur Verfügung. Dieses muss vollständig ausgefüllt werden.
  3. Einreichung beim Finanzamt Neubrandenburg: Der ausgefüllte Antrag wird zusammen mit der spanischen Ansässigkeitsbescheinigung an das Finanzamt Neubrandenburg gesendet.
  4. Freistellungsbescheinigung erhalten: Nach Prüfung stellt das Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung aus. Diese wird direkt an den deutschen Renten-Anbieter (Versicherung, Bank) gesendet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgen die Auszahlungen brutto ohne deutschen Steuerabzug.
  5. Rückerstattung (falls Steuer bereits abgeführt): Wurde bereits Steuer abgeführt, bevor die Freistellungsbescheinigung wirksam wurde, muss ein separater "Antrag auf Erstattung der Abzugsteuer" beim Finanzamt Neubrandenburg gestellt werden.

Dieser Prozess sollte frühzeitig, idealerweise noch vor dem ersten Rentenbezug, eingeleitet werden.

Kapitalauszahlung vs. Rentenzahlung: Eine steuerliche Gegenüberstellung#

Die Entscheidung zwischen einer laufenden Rentenzahlung und einer Kapitalauszahlung (nur bei Riester möglich) hat erhebliche steuerliche Auswirkungen in Spanien. Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede zusammen.

MerkmalLaufende Rentenzahlung (Riester/Rürup)Teil-/Voll-Kapitalauszahlung (nur Riester)
Spanische SteuerartRendimientos del Trabajo (Einkünfte aus Arbeit)Rendimiento del Capital Mobiliario (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
Spanischer Steuersatz 2026Progressiv, ca. 19 % bis 47 %; wird mit anderem Arbeitseinkommen (z.B. gesetzl. Rente) zusammengefasst.Pauschal (auf den Ertragsteil), ca. 19 % bis 28 %; wird getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.
BemessungsgrundlageVolle Brutto-Rentenzahlung (abzgl. Sozialabgaben)Nur der Ertragsanteil (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge, ohne Zulagen)
Deutscher QuellensteuerabzugKann durch Freistellungsbescheinigung vermieden werden.Kann ebenfalls durch Freistellungsbescheinigung vermieden werden.
Vorteilhaft bei...Geringem Gesamteinkommen, da der progressive Tarif niedrig beginnt. Bietet hohe Planungssicherheit.Hohem Gesamteinkommen, da die pauschale Kapitalertragsteuer oft niedriger ist als der persönliche Spitzensteuersatz.
Komplexität in der SteuererklärungRelativ einfach, da es wie reguläres Einkommen behandelt wird.Höher, da der steuerpflichtige Ertrag exakt ermittelt und in der "base del ahorro" deklariert werden muss.

::: info Tipp: Rentenbescheinigung für das spanische Finanzamt Für die korrekte Deklaration in der spanischen IRPF ist die deutsche "Bescheinigung über die Höhe der Rente für Zwecke der Besteuerung" unerlässlich. Diese wird vom jeweiligen Versorgungsträger ausgestellt. Sie listet die Brutto-Rente, den Besteuerungsanteil nach deutschem Recht (für Spanien weniger relevant) und vor allem die einbehaltenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nur mit diesem Dokument kann ein spanischer Steuerberater die abzugsfähigen Sozialversicherungsbeiträge korrekt ansetzen und die Einkünfte sauber deklarieren. :::

Die Notwendigkeit professioneller Beratung#

Die Materie der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung ist hochkomplex. Feinheiten im DBA, unterschiedliche Klassifizierungen von Einkunftsarten und die Interaktion zweier nationaler Steuersysteme bergen zahlreiche Fallstricke. Fehler in der Steuererklärung können zu Nachforderungen, Strafzinsen oder sogar einer ungewollten Doppelbesteuerung führen.

Es ist daher dringend zu empfehlen, die Expertise eines qualifizierten Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Suchen Sie gezielt nach einem Steuerberater in Spanien, der auf deutsches Rentenrecht spezialisiert ist (spanisch: asesor fiscal con conocimientos del derecho tributario alemán). Ein solcher Experte kennt nicht nur das spanische IRPF-Gesetz, sondern versteht auch die Besonderheiten deutscher Vorsorgeprodukte wie Riester und Rürup und kann die Regelungen des DBA korrekt anwenden. Er unterstützt bei der Kommunikation mit der Hacienda, dem Finanzamt Neubrandenburg und bei der Optimierung der individuellen Steuerlast, insbesondere bei der strategischen Entscheidung zwischen Renten- und Kapitalauszahlung.

Häufige Folgefragen#

Muss ich meine Riester-/Rürup-Rente im Modelo 720 deklarieren?

Das Modelo 720 (Erklärung über Vermögenswerte im Ausland) erfasst Konten, Wertpapiere und Immobilien. Solange Sie Rentenzahlungen erhalten, sind diese als Einkommen in der IRPF zu deklarieren, nicht im Modelo 720. Der Wert des noch nicht ausgezahlten Vertragsvermögens vor Rentenbeginn muss jedoch im Modelo 720 angegeben werden, wenn sein Wert (zusammen mit anderen Vermögenswerten der gleichen Kategorie) 50.000 € übersteigt.

Was passiert, wenn ich nach einigen Jahren in Spanien wieder nach Deutschland zurückziehe?

Bei einem Rückzug nach Deutschland wechselt die steuerliche Ansässigkeit zurück. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen die Riester- und Rürup-Renten wieder vollständig der deutschen Einkommensteuer nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Spanien hat dann kein Besteuerungsrecht mehr.

Wie werden die Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung behandelt?

Die Beiträge zur deutschen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung, die von der Rente einbehalten werden, gelten in Spanien als abzugsfähige Sozialversicherungsbeiträge. Sie mindern die Bemessungsgrundlage der "Rendimientos del Trabajo" in der spanischen Einkommensteuererklärung und reduzieren somit die Steuerlast.

Ändert sich die Besteuerung je nach spanischer Region?

Ja, teilweise. Die spanische Einkommensteuer (IRPF) setzt sich aus einem staatlichen und einem regionalen Anteil zusammen. Während die Besteuerung von Kapitaleinkünften (base del ahorro) meist landesweit einheitlich ist, können die autonomen Gemeinschaften die Tarife für Arbeitseinkünfte (base general) anpassen. So kann der effektive Steuersatz für Ihre Riester- oder Rürup-Rente in Andalusien anders ausfallen als in Valencia oder auf den Kanarischen Inseln.

Kann ich meine Riester-Förderung behalten, wenn ich dauerhaft nach Spanien auswandere?

Ja. Seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen die in Deutschland erhaltenen staatlichen Riester-Zulagen bei einem Umzug innerhalb der EU/des EWR nicht mehr zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Vertrag nicht "schädlich verwendet", also regulär bis zum Rentenalter fortgeführt und als Rente oder zulässige Kapitaloption ausgezahlt wird.

Fazit#

Die Besteuerung von Riester- und Rürup-Renten für Residenten in Spanien im Jahr 2026 folgt klaren, aber komplexen Regeln. Das Doppelbesteuerungsabkommen weist Spanien das primäre Besteuerungsrecht zu, wodurch die Renten der progressiven spanischen Einkommensteuer als Arbeitseinkommen unterliegen. Eine Ausnahme bilden Kapitalauszahlungen aus Riester-Verträgen, die als Kapitalvermögen günstiger besteuert werden können. Ein häufiger deutscher Quellensteuerabzug kann durch eine proaktive Beantragung einer Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt Neubrandenburg verhindert werden. Angesichts der Vielschichtigkeit der Vorschriften und der Notwendigkeit, mit deutschen und spanischen Behörden zu kommunizieren, ist die Hinzuziehung eines auf deutsch-spanisches Steuerrecht spezialisierten Beraters unerlässlich, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Altersvorsorge optimal zu gestalten.

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