Rechnung schreiben in Spanien – Vorlage und Pflichtangaben (IVA)
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::: info Kurzantwort In Spanien regelt das Reglamento de Facturación (RD 1619/2012) zusammen mit der Ley 37/1992 (LIVA) die Rechnungsstellung. Pflichtangaben sind u. a. fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungs- und Leistungsdatum, vollständige Daten und NIF/NIE des Ausstellers, Kundendaten, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, IVA-Satz/-Betrag oder der Hinweis auf Steuerbefreiung/Reverse-Charge sowie ggf. IRPF-Retention. Standard-IVA beträgt 21 %, reduziert 10 %, superreduziert 4 %; für EU-B2B gilt meist Reverse Charge mit Eintrag im ROI (VIES) und Meldung per Modelo 349. Besondere Regeln existieren für vereinfachte Rechnungen, Korrekturrechnungen, Recargo de Equivalencia, IGIC (Kanarische Inseln) und elektronische Rechnungen (B2G verpflichtend). :::
Rechtlicher Rahmen und Grundbegriffe#
- Zuständige Behörden: Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT, “Hacienda”) für Umsatzsteuer (IVA), regional ggf. Diputaciones Forales (Baskenland) und Administración Tributaria Canaria (IGIC).
- Kernvorschriften:
- Ley 37/1992 del IVA (LIVA) – materielle Umsatzsteuerregeln, Steuersätze, Ort der Leistung, Reverse Charge.
- Real Decreto 1619/2012 – Reglamento de Facturación (Form und Inhalt von Rechnungen, Fristen, Serien, vereinfachte/berichtigende Rechnungen, Selbstfakturierung).
- EU-Rahmen: Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL), VIES/ROI für innergemeinschaftliche Umsätze.
- Elektronische Rechnung: B2G Pflicht nach Ley 25/2013 (Facturae über FACe). B2B-E-Rechnung wird stufenweise nach Ley 18/2022 (“Crea y Crece”) und nachgelagerten Verordnungen ausgerollt; parallel gelten nationale Anforderungen an Fakturierungssysteme (Veri*Factu-Regelwerk).
- Begriffe:
- Factura (vollständige Rechnung) vs. Factura simplificada (vereinfachte Rechnung).
- NIF (spanische Steuernummer, für natürliche Personen oft identisch mit NIE, für juristische Personen z. B. B…, CIF-Begriff veraltet), NIF-IVA für EU-B2B (ES+NIF).
- IVA (Spanische Mehrwertsteuer), IGIC (Kanarische Inseln), IPSI (Ceuta/Melilla).
- SII (Suministro Inmediato de Información) – elektronische Übermittlung der Umsatzsteuerbücher für bestimmte Unternehmen (monatliche Abgabe, Frist i. d. R. 4 Werktage).
Pflichtangaben auf einer Rechnung in Spanien#
Eine ordnungsgemäße Rechnung (“factura completa”) muss nach RD 1619/2012 mindestens enthalten:
- Rechnungsnummer und ggf. Serienkennzeichen: fortlaufend, lückenlos. Eigene Serien sind vorgeschrieben/üblich bei mehreren Betriebsstätten, unterschiedlichen Rechnungsarten (z. B. Korrekturen) oder Systemwechseln.
- Ausstellungsdatum.
- Leistungs- oder Lieferdatum (falls abweichend oder wenn bekannt).
- Vollständige Daten des Ausstellers: Name/Firma, Adresse, NIF/NIE. Bei EU-B2B zusätzlich NIF-IVA (Format: ES+NIF).
- Kundendaten: Name/Firma, Adresse; NIF, wenn Kunde Unternehmer/Unternehmen in Spanien oder wenn dies für Steuerzwecke erforderlich ist; bei EU-B2B deren USt-IdNr. (VIES-geprüft).
- Leistungsbeschreibung: Art und Umfang der Lieferung/Leistung, Einheiten, Zeitraum.
- Entgelt: Nettobetrag je Position, Rabatte vor Steuer.
- Steuersätze und -beträge: Angabe des IVA-Satzes (21/10/4 %) bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung/Nichtsteuerbarkeit/Reverse Charge mit Rechtsgrund. Summen getrennt nach Steuersatz.
- Gesamtbetrag der Rechnung (brutto).
- Ggf. IRPF-Retention (Retención) bei freiberuflichen Dienstleistungen an spanische Unternehmer/Unternehmen: Regelmäßig 15 % (7 % in den ersten 3 Jahren nach Tätigkeitsaufnahme gemäß IRPF-Regelung).
- Spezielle Hinweise, wenn zutreffend:
- “Inversión del sujeto pasivo” (Reverse Charge) mit Rechtsgrund (LIVA und/oder MwStSystRL).
- “Operación intracomunitaria” (EU-B2B) mit beiderseitiger USt-IdNr. und Hinweis auf Steuerfreiheit/Reverse Charge.
- “Régimen especial del criterio de caja” (RECC, Istbesteuerung).
- “Factura rectificativa” bei Korrekturen, inkl. Referenz zur Originalrechnung und Korrekturgrund.
- “Facturación por el destinatario” bei Selbstfakturierung mit Vereinbarungshinweis.
Währung und Sprache:
- Rechnungen dürfen in Fremdwährung ausgestellt werden, Steuerbeträge müssen in Euro berechnet werden (Umrechnung i. d. R. EZB-Kurs am Leistungsdatum).
- Sprache ist nicht gesetzlich festgelegt; Spanisch empfehlenswert. Bilinguale Fassungen sind zulässig; Behörden können eine spanische Übersetzung verlangen.
Vereinfachte Rechnung (“factura simplificada”):
- Erlaubt bis 400 € Bruttobetrag allgemein; bis 3.000 € in bestimmten Sektoren (z. B. Einzelhandel, Gastronomie, Parkhäuser, Personenbeförderung).
- Enthält weniger Angaben (Ausstellerdaten, Ausstellungsdatum, Identifikation der Leistung, Steuerbetrag/Satz, Gesamt).
- Käuferdaten sind grundsätzlich entbehrlich, es sei denn, der Käufer braucht die Rechnung zum Vorsteuerabzug – dann müssen Name, Adresse und NIF ergänzt werden (aus “simplificada” wird faktisch eine vollständige).
::: warning Achtung Eine “proforma” ist keine steuerlich gültige Rechnung. Für den Vorsteuerabzug, für die AEAT-Buchführung und bei Fälligkeit der IVA zählt ausschließlich die endgültige Rechnung. Fehlende Pflichtangaben (z. B. NIF, Seriennummer, Reverse-Charge-Vermerk) können zu Versagung des Vorsteuerabzugs beim Kunden und zu Sanktionen nach Art. 201 LGT führen. :::
Nationale Besonderheiten: Retention, Recargo, Korrekturen, Selbstfakturierung#
IRPF-Retention auf Honorarrechnungen
- Freiberufler (profesionales, natürliche Personen) berechnen auf Rechnungen an spanische Unternehmer/Unternehmen i. d. R. eine Einkommensteuer-Retention (retención IRPF) von 15 % auf das Honorar (nicht auf die IVA).
- In den ersten drei Jahren nach Tätigkeitsaufnahme kann 7 % angewendet werden (Voraussetzung: korrekte Meldung des Tätigkeitsbeginns im Censo via Modelo 036/037; entsprechender Hinweis auf der Rechnung).
- Keine Retention bei Rechnungen an Endverbraucher, an ausländische Auftraggeber oder bei Rechnungen von Kapitalgesellschaften (S.L., S.A.).
- Der Auftraggeber führt die einbehaltene Steuer per Modelo 111 (vierteljährlich/monatlich) und annualisiert per Modelo 190 an die AEAT ab.
Rechenlogik (Beispiel): Netto 1.000 € bei 21 % IVA und 15 % IRPF → Brutto = 1.000 + 210 – 150 = 1.060 €.
Recargo de Equivalencia (Einzelhandel)
- Gilt für bestimmte Einzelhändler (ohne formale Buchführung/ohne Vorsteuerabzug). Lieferanten stellen zusätzlich zum IVA einen Zuschlag (recargo) in Rechnung und führen ihn ab:
- 21 % IVA → 5,2 % Recargo.
- 10 % IVA → 1,4 % Recargo.
- 4 % IVA → 0,5 % Recargo.
- Der Recargo wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Endverbraucherpreise dieser Händler enthalten implizit die Belastung; der Händler selbst erstattet keine Vorsteuer.
Korrekturrechnungen (Factura rectificativa)
- Zwingend bei Fehlern, Preisnachlässen nachträglich, Rücksendungen, Annullierungen.
- Muss die ursprüngliche Rechnung (Nummer/Datum) referenzieren, den Korrekturgrund benennen und die Betragsdifferenz oder berichtigten Gesamtbetrag ausweisen.
- Frist: innerhalb der steuerlichen Verjährung (regelmäßig 4 Jahre ab Entstehung/Devengo der Steuer).
Selbstfakturierung (Autofacturación)
- Zulässig mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
- Die Rechnung trägt den Vermerk “Facturación por el destinatario”; der Leistungserbringer bleibt verantwortlich für Korrektheit, Nummernkreis und Aufbewahrung.
Elektronische Rechnung B2G und B2B
- B2G: Seit 2015 Pflicht zur elektronischen Rechnung im Format Facturae (i. d. R. 3.2.X) über Plattformen wie FACe bei Lieferungen an Behörden; qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.
- B2B: Nach Ley 18/2022 erfolgt die landesweite Einführung stufenweise per Durchführungsrechtsakten. 2026 ist je nach Umsatzklasse und Branche bereits eine Pflicht zur elektronischen Ausstellung/Annahme im B2B-Umfeld vorgesehen; zugleich gelten technische Anforderungen an Fakturierungssysteme (Veri*Factu). Unternehmen sollten geeignete Software nutzen und die eigene Einordnung (Umsatzschwellen, Übergangsfristen) prüfen.
::: info Tipp In den Foralgebieten (Baskenland, Navarra) gelten ergänzende digitale Vorgaben (TicketBAI/Batuz). Auf den Kanaren (IGIC) und in Ceuta/Melilla (IPSI) weichen Steuernamen, Sätze und Deklarationsportale ab. Vor Niederlassung oder Leistungserbringung in diesen Gebieten die lokalen Regeln prüfen. :::
EU- und Drittlandsumsätze: Reverse Charge, ROI, IGIC, OSS#
Für grenzüberschreitende Fälle kommt es auf Ort der Leistung, Status des Kunden und Waren-/Leistungsart an. Registrierung im ROI (Registro de Operadores Intracomunitarios) via Modelo 036 ist für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze erfordert; die USt-IdNr. ist dann “ES” + NIF und im VIES prüfbar.
Typische Szenarien und Behandlung
| Szenario | IVA in Spanien | Notwendiger Hinweis auf der Rechnung | Weitere Pflichten/Formulare |
|---|---|---|---|
| EU-B2B Warenlieferung (Versand von ES nach DE) | In Spanien steuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung) | “Operación intracomunitaria exenta. Art. 138 Dir. 2006/112/CE” + beiderseitige USt-IdNr. | ROI-Eintrag (Modelo 036), Zusammenfassende Meldung Modelo 349, Intrastat (bei Schwellenüberschreitung) |
| EU-B2B Dienstleistung (Allg. Regel) | Nicht in Spanien steuerbar; Reverse Charge im Bestimmungsland | “Inversión del sujeto pasivo. Art. 44/196 Dir. 2006/112/CE” + USt-IdNr. beider Seiten | ROI, Modelo 349 (Dienstleistungen), ggf. Nachweise B2B-Status |
| EU-B2C Digitale Leistungen (TBE) | Steuer im Wohnsitzland des Kunden; OSS nutzbar | Landes-IVA des Kunden, keine Reverse-Charge-Formel | OSS (Modelo 369 über AEAT), 10.000 € EU-Schwelle beachten |
| Drittland-Export Waren (z. B. CH, UK) | In Spanien steuerfrei (Export mit Nachweis) | “Exenta por exportación” + Ausfuhrbelege | Zollformalitäten, Ausfuhrnachweis aufbewahren |
| Drittland-B2B Dienstleistung (Allg. Regel) | Nicht in Spanien steuerbar | “Operación no sujeta por reglas de localización (servicios B2B)” | Ort der Leistung im Drittland; Nachweis Unternehmereigenschaft des Kunden |
| Lieferung auf Kanaren (IGIC-Gebiet) | Nicht IVA, sondern IGIC-pflichtig (oder Export, je nach Konstellation) | “Operación no sujeta a IVA (territorio IGIC)” | IGIC-Registrierung/Abwicklung; DUA-Einfuhr bei Warensendungen |
| Ceuta/Melilla (IPSI) | Nicht IVA, sondern IPSI lokal | “Operación no sujeta a IVA (Ceuta/Melilla)” | IPSI-Regeln/Registrierung lokal prüfen |
Hinweise:
- Ohne gültige USt-IdNr. des EU-Geschäftskunden (VIES) darf die Steuerbefreiung/Reverse Charge nicht angewandt werden; dann ist regulär spanische IVA auszuweisen.
- Zusammenfassende Meldung (Modelo 349) monatlich/vierteljährlich je nach Umfang; Fristen i. d. R. bis 20. des Folgemonats (Januar abweichend).
- Intrastat-Meldungen bei Überschreiten jährlicher Wertschwellen je Verkehrsrichtung (werden jährlich festgelegt; Größenordnung häufig ab 400.000 € pro Richtung, regional abweichend).
Fristen, Nummerierung, Aufbewahrung und Software#
Fristen für die Rechnungsausstellung:
- Allgemein: Bis zum 16. Tag des Folgemonats nach Entstehung der Steuer (Devengo) bzw. Leistungserbringung.
- Innergemeinschaftliche Lieferungen: Spätestens bis zum 15. Tag des Folgemonats nach Lieferung.
- Anzahlungsrechnungen sind bei Zahlungseingang auszustellen; Devengo kann (teilweise) mit der Anzahlung eintreten.
Nummerierung und Serien:
- Lückenlose, fortlaufende Nummern pro Serie.
- Neue Serie bei Systemwechsel, Kalenderjahreswechsel (empfohlen) oder unterschiedlichen Betriebsstätten/Filialen/Rechnungsarten (z. B. “2026-A-000123”).
- Korrekturrechnungen erhalten eigene Serie oder eindeutigen Zusatz.
Aufbewahrungspflichten:
- Steuerlich: 4 Jahre (Verjährungsfrist der AEAT).
- Handelsrechtlich (Código de Comercio): 6 Jahre für Bücher, Korrespondenz und Belege.
- Elektronische Archivierung ist zulässig, Integrität und Lesbarkeit müssen während der gesamten Frist gewährleistet sein.
SII (elektronische Übermittlung der Umsatzsteuerbücher):
- Pflicht für Großunternehmen, Gruppen und monatliche Erstattung (REDEME).
- Fristen: Übermittlung der Datensätze normalerweise binnen 4 Werktagen (ausgenommen Samstage, Sonntage, nationale Feiertage) ab Rechnungsdatum/Registrierung; besondere Monatsendfristen beachten.
- Inhalt: Bücher der ausgestellten und empfangenen Rechnungen, Investitionsgüter, innergemeinschaftliche Operationen.
Veri*Factu/Anforderungen an Fakturierungssysteme:
- Fakturierungssysteme müssen Unveränderbarkeit, Integrität und Rückverfolgbarkeit sicherstellen; bei Aktivierung des Veri*Factu-Modus können Rechnungsdaten zeitnah an die AEAT übermittelt werden.
- Für Unternehmen ohne SII-Pflicht bleibt die unmittelbare Übermittlung freiwillig, die technischen Mindeststandards sind dennoch einzuhalten (ab maßgeblichen Stichtagen der Durchführungsnormen).
Praxis: Schritt für Schritt zur ersten rechtssicheren Rechnung#
- Grundregistrierungen
- NIE beschaffen (Policía Nacional), NIF-Zuteilung für Ausländer falls erforderlich (AEAT).
- Tätigkeitsaufnahme beim Finanzamt (AEAT) melden: Modelo 036/037 mit Angabe der IAE-Klassifikation (epígrafe), Wahl des IVA-Regimes (allgemein/RECC), IRPF-Retention (als profesional).
- Bei EU-Geschäften: Antrag ROI (innergemeinschaftlicher Status) im Modelo 036; auf VIES-Freischaltung warten.
- Sozialversicherung
- Anmeldung als Selbstständiger (RETA) bei der Seguridad Social binnen 60 Tagen vor und spätestens bis Tätigkeitsbeginn; elektronische Kommunikation (Cl@ve, certificado).
- Für Kapitalgesellschaften: zusätzlich Handelsregistereintrag, Gesellschafts-NIF, notarieller Gründungsakt.
- Rechnungssoftware einrichten
- Serien, Nummernkreis, Pflichtfelder, Steuersätze (21/10/4), IRPF-Retentionslogik, Recargo de Equivalencia (falls betroffen).
- Textbausteine für EU-Fälle, Reverse Charge, RECC, Korrekturen.
- Facturae-Ausgabe und elektronisches Signieren für B2G-Lieferungen.
- Rechnung erstellen (Checkliste)
- Kundendaten prüfen (NIF/USt-IdNr. via VIES).
- Leistungsbeschreibung und Zeitraum konkret angeben.
- Steuersatz korrekt bestimmen (Ort der Leistung, Ausnahmen, IGIC/IPSI).
- Hinweise ergänzen (Reverse Charge, RECC, IRPF 15 %/7 %, Autofacturación).
- Summen, IVA, IRPF, Recargo getrennt ausweisen; Netto/Brutto korrekt berechnen.
- Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, IBAN, Skonto) und ggf. Liefer-/Incoterms angeben.
- Rechnung senden (elektronisch/papier), revisionssicher archivieren.
- Buchführung und Meldungen
- Quartalsweise IVA (Modelo 303) fristgerecht, Jahreszusammenfassung (Modelo 390) soweit vorgeschrieben.
- ROI-Fälle: Modelo 349 abgeben.
- Drittempfänger-Meldung (Modelo 347) bei Jahresumsatz mit einem Geschäftspartner > 3.005,06 €.
- IRPF-Retentionen für eingehende Honorare als Auftraggeber: Modelo 111/190 beachten.
Beispielhafte Minimalstruktur (Vollrechnung):
- Serie/Nummer, Datum
- Aussteller: Name, Adresse, NIF (und NIF-IVA)
- Kunde: Name, Adresse, NIF/USt-IdNr.
- Positionen: Menge, Beschreibung, Einzelpreis, Rabatt
- Zwischensumme je Steuersatz, IVA-Satz und -Betrag
- Ggf. IRPF-Retention (15 %/7 %) als Abzug
- Gesamtbetrag
- Pflichtvermerke (EU/Reverse Charge/RECC/rectificativa/autofacturación)
IVA-Sätze, Deklaration und Fristen (Modelo 303, 390, 349, OSS)#
Steuersätze (landesweit, außerhalb Sondersysteme):
- Standard: 21 %.
- Reduziert: 10 % (u. a. bestimmte Lebensmittel, Gastronomie, Personenbeförderung, Beherbergung).
- Superreduziert: 4 % (u. a. Grundnahrungsmittel, Bücher, Arzneimittel).
- Temporäre Sonderregelungen können per Real Decreto-ley zeitlich befristet gelten (z. B. Strom/Gas); aktuelle BOE-Veröffentlichungen prüfen.
Régimen especial del criterio de caja (Istbesteuerung, RECC):
- Option für kleine Unternehmen (Umsatzgrenzen beachten). Devengo der IVA erst bei Zahlungseingang; spätestens 31. Dezember des folgenden Jahres tritt die Besteuerung ein, wenn bis dahin nicht bezahlt.
- Auf der Rechnung: Pflichtvermerk “Régimen especial del criterio de caja” und Angabe des Zahlungsdatums, wenn es erfolgt.
Umsatzsteuervoranmeldung (Modelo 303):
- Abgabe vierteljährlich (1.–20. April/Juli/Oktober, 1.–30. Januar für Q4) oder monatlich (SII, Großunternehmen).
- Bankeinzug (domiciliación) endet einige Tage vor der allgemeinen Frist (typisch der 15. bei Vierteljahresabgabe; genaue Jahreskalender der AEAT beachten).
- Erstattungsanspruch kann vorgetragen oder im Monatsverfahren beantragt werden (REDEME).
Jahreszusammenfassung (Modelo 390):
- Reine Zusammenfassung; Abgabe je nach Konstellation weiterhin vorgesehen oder entfällt (für bestimmte Gruppen/Subjekte). AEAT-Hinweise zum jeweiligen Jahr beachten.
Zusammenfassende Meldung (Modelo 349):
- Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen/Dienstleistungen; monatlich/vierteljährlich je nach Volumen. Frist meist bis zum 20. des Folgemonats (Januar: bis 30.).
- Konsistenz mit 303 und Buchführung sicherstellen.
OSS/IOSS:
- OSS für B2C-Digitalleistungen und Fernverkäufe in der EU über Modelo 369 bei der AEAT.
- IOSS für Einfuhren bis 150 € zur vereinfachten Abführung im Bestimmungsland.
Weitere Informationspflichten:
- Modelo 347 (Jahresmeldung an Dritte) bei Umsätzen > 3.005,06 € pro Partner/Jahr (exkl. bestimmte Ausnahmen).
- Intrastat bei Überschreiten der festgelegten Schwellen.
Zahlungsfristen und Verzugszinsen:
- Bei verspäteter Abgabe fallen Zuschläge und Zinsen gemäß LGT an; Ratenzahlung/Stundung ist bei Liquiditätsengpässen beantragbar.
Beispiele, Formulierungen und Mustertexte#
Empfohlene spanische Textbausteine für häufige Fälle:
- Reverse Charge (EU-B2B Dienstleistung): “Operación no sujeta en España por reglas de localización (servicios B2B). Inversión del sujeto pasivo conforme a la Directiva 2006/112/CE.”
- Innergemeinschaftliche Lieferung (Waren): “Entrega intracomunitaria exenta. Art. 138 Directiva 2006/112/CE. NIF-IVA proveedor: ES…, NIF-IVA adquirente: DE… (VIES).”
- RECC: “Régimen especial del criterio de caja. Devengo del IVA en el momento del cobro.”
- Korrektur: “Factura rectificativa de la factura [Serie-Nummer] de fecha [Datum]. Motivo: [Fehler/Rückgabe/Descuento].”
- Selbstfakturierung: “Facturación por el destinatario según acuerdo de fecha [Datum].”
- IRPF-Reduzierung 7 %: “Tipo de retención reducido del 7 % por inicio de actividad (comunicación efectuada).”
Beispielrechnung (Honorarnote an spanisches Unternehmen, freiberuflich, 15 % IRPF, 21 % IVA):
- Nettobetrag Leistung: 1.200,00 €
- IVA 21 %: +252,00 €
- IRPF-Retention 15 %: −180,00 €
- Zahlbetrag: 1.272,00 €
- Hinweis: “Retención IRPF 15 % practicada por el pagador (Modelos 111/190).”
EU-B2B-Dienstleistung (Reverse Charge, kein IVA, keine IRPF):
- Nettobetrag Leistung: 2.000,00 €
- IVA: 0,00 € (Reverse Charge-Hinweis)
- Zahlbetrag: 2.000,00 €
- Pflicht: USt-IdNr. beider Parteien, Meldung in Modelo 349.
Kanarische Inseln (IGIC):
- Wenn dort steuerbarer Umsatz vorliegt, ist IGIC nach lokalen Sätzen auszuweisen. Bei Versand von Festland-ES auf die Kanaren ist die Lieferung meist als nicht IVA-steuerbar zu behandeln; Importabgaben/DUA übernimmt der Empfänger.
Zahlungsbedingungen:
- Üblich sind 15–30 Tage für B2B; längere Fristen sind möglich, aber das Gesetz gegen Zahlungsverzug (Ley 3/2004) setzt Grenzen und verlangt “objektive Gründe” für besonders lange Fristen.
Häufige Folgefragen#
Wie erhalte ich eine spanische Umsatzsteuer-ID (NIF-IVA) für EU-Geschäfte?
Der Eintrag ins ROI (Registro de Operadores Intracomunitarios) erfolgt über das Modelo 036 bei der AEAT. Nach Prüfung wird die bestehende NIF um das EU-Präfix “ES” ergänzt und in VIES sichtbar. Ohne ROI-Eintrag darf die Steuerbefreiung/Reverse Charge für EU-B2B nicht angewandt werden.
Muss auf jeder Freelancer-Rechnung die IRPF-Retention stehen?
Nur bei Rechnungen von natürlichen Personen (profesionales) an in Spanien ansässige Unternehmer/Unternehmen. An Endverbraucher, an ausländische Kunden oder bei Rechnungen von Kapitalgesellschaften (S.L./S.A.) wird keine IRPF-Retention ausgewiesen. Der Satz beträgt regelmäßig 15 %, in den ersten drei Jahren 7 % bei ordnungsgemäßer Meldung des Tätigkeitsbeginns.
Welche Fristen gelten für die Umsatzsteuervoranmeldung?
Vierteljährlich ist Modelo 303 vom 1.–20. des Folgemonats (Q4 bis 30. Januar) fällig; bei monatlicher Abgabe gelten entsprechende Monatsfristen. Der Bankeinzug endet einige Tage vor der allgemeinen Frist (typisch der 15. bei quartalsweiser Abgabe). Für das Modelo 349 gelten regelmäßig gleichartige Monats-/Quartalsfristen.
Kann auf Englisch oder Deutsch abgerechnet werden?
Ja, es gibt keine Pflicht, ausschließlich Spanisch zu verwenden. Für Prüfungen durch spanische Behörden kann jedoch eine spanische Übersetzung verlangt werden. Bilinguale Rechnungen sind in der Praxis unproblematisch.
Was passiert bei Fehlern auf der Rechnung?
Fehler werden mit einer “factura rectificativa” berichtigt, die die ursprüngliche Rechnung referenziert und die Differenz ausweist. Die Berichtigung ist innerhalb der steuerlichen Verjährungsfrist (i. d. R. 4 Jahre) vorzunehmen. Formfehler ohne materielle Steuerwirkung können gleichwohl Sanktionen auslösen; saubere Dokumentation ist daher wichtig.
Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?
Steuerlich mindestens 4 Jahre, handelsrechtlich 6 Jahre. Elektronische Archivierung ist zulässig, sofern Integrität, Authentizität und Lesbarkeit gewährleistet sind. Für EU-/Exportnachweise wird eine längere Aufbewahrung empfohlen, um Belegketten gegenüber der AEAT zu sichern.
Fazit#
Rechnungen in Spanien folgen klaren Formvorgaben: fortlaufende Nummerierung, vollständige Stammdaten, korrekte IVA-/IRPF-Behandlung und präzise Hinweise für Sonderfälle sind unverzichtbar. EU-Geschäfte erfordern einen ROI-Eintrag, VIES-Prüfung und die Abgabe des Modelo 349; bei Drittlandsvorgängen sind Ausfuhr- oder Ortsnachweise entscheidend. Nationale Besonderheiten wie IRPF-Retentionen, Recargo de Equivalencia, RECC und regionale Systeme (IGIC, TicketBAI) müssen in der Praxis konsequent berücksichtigt werden. Fristen für Ausstellung, Meldung und Aufbewahrung sind strikt, Abweichungen kosten Zeit und Geld. Wer geeignete Software nutzt, Standardtexte hinterlegt und die AEAT-Kalender im Blick behält, minimiert Risiken und beschleunigt den Zahlungsfluss.