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Tarifa Plana für neue Autónomos 2026 – wie lange zahle ich nur 80 Euro?

Die "Tarifa Plana" für neue Autónomos in Spanien beträgt in der Regel 80 Euro für die ersten zwölf Monate und kann bei geringem Einkommen um weitere zwölf Monate verlängert werden.

~13 Min LesezeitAktualisiert 2.564 Wörter

::: info Kurzantwort Die Tarifa Plana (korrekt: cuota reducida) für neue Selbstständige in Spanien beträgt 80 Euro pro Monat für die ersten 12 Monate ab Anmeldung im RETA. Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich, wenn der durchschnittliche monatliche Nettogewinn unter dem jeweils geltenden SMI (Salario Mínimo Interprofesional) liegt. Voraussetzung ist u. a., dass in den letzten 2 Jahren keine Anmeldung als Autónomo bestand (3 Jahre, wenn bereits eine Begünstigung genutzt wurde) und keine offenen Schulden bei der Seguridad Social/AEAT vorliegen. Die Regelung gilt auch für autónomos societarios (Geschäftsführer/Teilhaber von Kapitalgesellschaften). Die Verlängerung muss fristgerecht bei der TGSS beantragt und wird nachträglich mit Steuerdaten (AEAT) überprüft. :::

Was die Tarifa Plana 2026 ist – und was nicht#

Die ab 2023 reformierte Tarifa Plana heißt offiziell cuota reducida und beträgt einheitlich 80 Euro/Monat. Rechtsgrundlage ist u. a. RDL 13/2022 (Reform der Beiträge im RETA) sowie die Änderungen im Estatuto del Trabajo Autónomo (Art. 38 ter). Die Begünstigung reduziert die gesamte Sozialversicherungsbeitragslast im Régimen Especial de Trabajadores Autónomos (RETA) pauschal auf 80 Euro, einschließlich der verpflichtenden Absicherungen (u. a. Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall, cese de actividad).

Wesentliche Punkte:

  • Dauer: 12 Monate ab dem Monat der wirksamen Anmeldung bei der Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS).
  • Verlängerung: weitere 12 Monate, wenn der durchschnittliche monatliche Nettogewinn unter dem SMI liegt.
  • Anwendbarkeit: auch für autónomos societarios; pluriactividad (gleichzeitige Anstellung) schließt die 80-Euro-Regel nicht aus.
  • Ausschluss: Wer in den vorangegangenen 2 Jahren bereits als Autónomo angemeldet war (3 Jahre, wenn damals eine Tarif-Begünstigung genutzt wurde), erhält die 80 Euro nicht.
  • Kein Ersatz für beitragsfreie Zeiten: Die cuota reducida ist ein tatsächlicher Beitrag, kein Zuschusskonto.

Die frühere „Tarifa Plana 60 Euro“ und diverse Sondervarianten (z. B. Landgemeinden) wurden durch das einheitliche 80-Euro-Modell abgelöst. Zusätzlich bestehen spezifische, teils längere Begünstigungen für besonders schutzwürdige Gruppen (z. B. Menschen mit mindestens 33 % anerkannter Behinderung oder bestimmte Opferdelikte); Details sind jeweils gesondert in den Bonificaciones der Seguridad Social geregelt.

Voraussetzungen, Dauer und Verlängerung im Detail#

Voraussetzungen für die 80-Euro-Phase:

  • Keine Anmeldung im RETA in den letzten 2 Jahren (3 Jahre, wenn damals eine Bonusregel genutzt wurde).
  • Ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung vor Tätigkeitsaufnahme (Import@ss/TA.0521) mit Wahl einer Mutua.
  • Keine offenen Rückstände bei Seguridad Social (TGSS) und AEAT (Hacienda).
  • Selbständige Tätigkeit in Spanien mit zugehöriger steuerlicher Anmeldung (AEAT, Modelo 036/037) und IAE-Einstufung (epígrafe IAE).

Dauer und Beginn:

  • Der reduzierte Beitrag gilt ab dem Monat der wirksamen Alta im RETA. Wer sich z. B. am 15. April anmeldet, zahlt für den gesamten April 80 Euro.
  • Es gibt keine pro-rata-Tagessätze: Der Monatsbeitrag ist ein Pauschalbetrag.

Verlängerung um 12 weitere Monate:

  • Bedingung: Der durchschnittliche monatliche Nettogewinn (rendimiento neto) während des ersten Jahres liegt unter dem SMI. Maßgeblich ist das nach AEAT-Regeln ermittelte Ergebnis (Einnahmen – Ausgaben ± pauschale Abzüge), inkl. pauschaler Selbstständigenaufwendungen und ggf. IRPF-Besonderheiten.
  • Prüfungslogik: Die TGSS gleicht im Folgejahr die gemeldeten Einkünfte mit AEAT-Daten ab und prüft die SMI-Schwelle, zeitanteilig entsprechend den Monaten mit RETA-Anmeldung.
  • Antrag: Die Verlängerung ist fristgebunden aktiv zu beantragen; sinnvoll ist ein Antrag 30–60 Tage vor Beginn von Monat 13 über Import@ss (TGSS). Eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen.

Spezialfälle mit längerer Schutzdauer:

  • Für bestimmte Gruppen (z. B. Menschen mit anerkannter Behinderung ≥33 %, bestimmte Opfer von Gewalt-/Terrorstraftaten) gelten regelmäßig längere oder zusätzliche Bonifikationen, die eine 24-monatige 80-Euro-Phase vorsehen können. Die genauen Zeiträume und Nachweisanforderungen sind in den einschlägigen Bonifikationsnormen festgelegt und müssen im Einzelfall gegenüber TGSS belegt werden.

ADMONITION_INFO Hintergrund SMI-Schwelle: Der SMI wird per Real Decreto jährlich festgelegt und üblicherweise in 14 Monatsgehältern ausgewiesen (SMI mensual x 14 = SMI anual). Für Vergleichszwecke rechnet die TGSS auf die Monate der aktiven Selbstständigkeit um. Beispiel 2024: 1.134 €/Monat in 14 Zahlungen entspricht 15.876 €/Jahr bzw. 1.323 €/Monat auf 12 Monate umgelegt. Für die Verlängerung zählt der maßgebliche SMI des Prüfzeitraums.

Beiträge und Kosten: 80 Euro vs. einkommensabhängige Beiträge#

Seit 2023 gelten einkommensabhängige Beiträge im RETA. Nach Ende der 80-Euro-Phase (oder bei fehlender Verlängerung) richtet sich der Monatsbeitrag nach dem gemeldeten erwarteten Nettogewinn (rendimientos netos previstos) und wird später anhand der Steuerdaten reguliert. Die genauen Beitragssätze und Stufen („tramos“) werden jährlich per Ministerialverordnung festgelegt.

Orientierung (ohne Gewähr auf die konkreten Jahressätze):

  • Sehr niedrige Gewinne nahe 0: niedrigste Tramos (historisch deutlich unter 300 €/Monat).
  • Mittlere Gewinne (z. B. 1.500–2.000 € netto mtl.): Beiträge im mittleren Bereich.
  • Hohe Gewinne: entsprechend höhere Monatsbeiträge.

Sicher sind hingegen die 80 Euro in der Startphase und – bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzung – deren Verlängerung. Die folgende Tabelle zeigt die typische Zeitachse und Schwellenlogik:

Zeitraum ab AnmeldungMonatsbeitragVoraussetzungHinweis
Monate 1–1280 €Erstmalige/erneute Anmeldung, keine AusschlussgründePauschal, unabhängig vom tatsächlichen Nettogewinn
Monate 13–24 (mit Verlängerung)80 €Durchschnittlicher Nettogewinn < SMIVorab beantragen; TGSS/AEAT-Prüfung ex post
Monate 13–24 (ohne Verlängerung)einkommensabhängigBeitrag je nach gemeldetem Tramo
Sonderfälle (zertifizierte Schutzgruppen)80 € (bis zu 24 Mon.)Nachweis besonderer SchutzvoraussetzungAbweichende/zusätzliche Boni möglich

Konsequenz für die Finanzplanung:

  • In der Grundkonstellation beträgt die gesicherte Entlastung 12 x 80 € = 960 € im ersten Jahr gegenüber jedem höher liegenden regulären Beitrag.
  • Bei Verlängerung verdoppelt sich der Entlastungseffekt auf 1.920 € über 24 Monate (gegenüber dem jeweils regulären Beitrag für den individuellen Tramo).

Hinweis zu Leistungen: Trotz reduziertem Beitrag haben Begünstigte Zugang zu den standardmäßigen Leistungen der Seguridad Social für Autónomos (u. a. Krankengeld ab Karenz, Unfallversicherung; cese de actividad, sofern Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind).

ADMONITION_WARNING Achtung Beitragslücke: Wird die Verlängerung gewährt, der Nettogewinn liegt aber nach AEAT-Veranlagung doch über dem SMI, kann die TGSS die Differenz zu den einkommensabhängigen Regelbeiträgen rückwirkend nacherheben – ggf. mit Aufschlägen bei Zahlungsverzug. Sorgfältige Buchführung und realistische Ertragsprognosen sind zwingend.

Schritt-für-Schritt: So sichern EU-Bürger die 80-Euro-Tarifphase#

  1. NIE/NIF besorgen:
    • EU-Bürger benötigen eine NIE (Número de Identidad de Extranjero). Beantragung bei der Policía Nacional (in Spanien) oder vorab beim spanischen Konsulat. Die NIE fungiert als Steuer-ID (NIF) bei der AEAT.
  2. Sozialversicherungsnummer (NUSS):
    • Falls noch nicht vorhanden, bei der TGSS (Import@ss) eine NUSS beantragen. Erforderlich für jede Anmeldung im RETA.
  3. Digitalzugang einrichten:
  4. Steuerliche Anmeldung (AEAT) – Modelo 036/037:
    • Alta censal mit Angabe der Tätigkeit (epígrafe IAE), ggf. Anmeldung zur Umsatzsteuer (IVA/Modelo 303) und Festlegung des Ertragsregimes (meist estimación directa simplificada; módulos/estimación objetiva nur, wenn zulässig).
    • Frist: Vor Tätigkeitsbeginn, mit Angabe des Startdatums.
  5. Anmeldung als Selbstständige/r (TGSS) – Alta en RETA:
    • Über Import@ss den Vordruck TA.0521 digital ausfüllen: Tätigkeitsdaten, Mutua auswählen, Risikodeckung bestätigen, Bankverbindung (domiciliación).
    • Frist: Spätestens am Vortag des Tätigkeitsbeginns. Eine rückdatierte Anmeldung ist ausgeschlossen und verursacht sonst Nachforderungen.
    • Gleichzeitig die erwarteten Nettogewinne (rendimientos netos previstos) für die Einstufung in den passenden Tramo mitteilen. Für die 80-Euro-Phase bleibt der Beitrag davon unberührt, ist aber für spätere Regulierung relevant.
  6. Beitragseinzug aktivieren:
    • Domiciliación bancaria im TGSS-Portal prüfen. Beiträge werden i. d. R. am Monatsende/Anfang des Folgemonats eingezogen.
  7. Verlängerung rechtzeitig beantragen:
    • 30–60 Tage vor Beginn von Monat 13 im Import@ss-Bereich die Prórroga der cuota reducida beantragen und die Niedrigeinkünfte bestätigen. Die TGSS prüft später mit AEAT-Daten.
  8. Pflichten im Betrieb:
    • Quartalsweise IVA (Modelo 303, sofern nicht befreit) und IRPF-Vorauszahlungen (Modelo 130, bei Freiberuflern ggf. reduzierte Quellensteuer von 7 % in den ersten 3 Jahren auf Rechnungen mit Retención); Jahreserklärungen (Modelo 390/100). Ordnungsgemäße Buchhaltung für die Ermittlung des rendimiento neto.

Typische Reihenfolgefehler vermeiden: Zuerst AEAT (036/037) mit Startdatum, dann TGSS (RETA) – beide VOR dem ersten abrechenbaren Arbeitstag. Spätere „Heilungen“ führen zur Rückwirkung auf volle Monatsbeiträge ohne 80-Euro-Privileg für den Startmonat und zu Sanktionen.

Nach dem 1. Jahr: Verlängerung, Umstieg und Prüfungen#

Verlängerung beantragen:

  • Die TGSS verlangt einen fristgerechten Antrag. Maßgeblich ist, dass der durchschnittliche monatliche Nettogewinn unter dem SMI liegt. Es handelt sich um eine Prognose, die nachträglich belegt wird.
  • Empfehlung: Die Buchhaltung monatlich plausibilisieren; bei absehbarer SMI-Überschreitung besser rechtzeitig in den regulären Tramo wechseln, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.

Einkommensabhängige Beiträge nach der 80-Euro-Phase:

  • Ohne Verlängerung (oder nach deren Ablauf) zahlt man den Beitrag nach dem gemeldeten Tramo. Änderungen der Gewinnerwartung können bis zu 6-mal jährlich über Import@ss mit Wirkung für die Zukunft mitgeteilt werden.
  • Am Jahresende erfolgt die Regularización: Die TGSS gleicht gemeldete Gewinne mit AEAT-Daten ab. Ergibt sich ein höherer tatsächlicher Nettogewinn als prognostiziert, wird die Differenz nacherhoben; bei niedrigerem Gewinn kann es zu Erstattungen kommen.

Prüfungen und Nachweise:

  • Die TGSS holt Daten direkt bei der AEAT ein. Zusätzlich können Nachweise (Buchhaltung, Registro de facturas, Bankauszüge) angefordert werden.
  • Offene Schulden bei TGSS/AEAT können Begünstigungen sperren oder zur Aufrechnung führen.

Liquiditätsplanung:

  • Nach 12 bzw. 24 Monaten kann der Sprung von 80 € auf den regulären Beitrag erheblich sein. Reservebildung während der 80-Euro-Phase ist ratsam.
  • Selbstständige mit saisonalen Einkünften sollten die Tramo-Anpassungen gezielt nutzen.

Sonderfälle für Auswanderer: pluriactividad, societario, Elternzeit, Behinderung#

Pluriactividad (gleichzeitig angestellt und selbstständig):

  • Die 80-Euro-Phase ist mit Pluriactividad grundsätzlich vereinbar. Frühere Sondererstattungen für Pluriactividad sind durch das neue System weitgehend entfallen.
  • Für die SMI-Prüfung der Verlängerung zählt ausschließlich der Nettogewinn aus der selbstständigen Tätigkeit, nicht das Gehalt aus der Anstellung.

Autónomo societario:

  • Geschäftsführer/gesellschafter einer S.L. (mit Pflicht-RETA) profitieren ebenfalls von der cuota reducida, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind (keine frühere Anmeldung innerhalb 2/3 Jahre etc.).
  • Eintragung der Gesellschaft (Registro Mercantil), NIF der Gesellschaft und AEAT-/TGSS-Anmeldungen müssen sauber aufgesetzt sein; der persönliche RETA-Beitritt löst die 80-Euro-Phase aus.

Elternzeit/Mutterschaft/Vaterschaft:

  • Während gesetzlicher Ruhezeiten (nacimiento y cuidado del menor) bestehen beitragsbezogene Entlastungen/Bonifikationen. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit können besondere Boni greifen, die neben oder zusätzlich zur 80-Euro-Phase wirken. Die konkrete Interaktion hängt vom Zeitpunkt der Alta und der Inanspruchnahme der Leistung ab.
  • Nachweise sind über die INSS/TGSS einzureichen; Fristen beachten.

Menschen mit anerkannter Behinderung (≥33 %) und weitere Schutzgruppen:

  • Für diese Gruppen sind verlängerte 80-Euro-Phasen (bis zu 24 Monate) vorgesehen; teilweise bestehen zusätzliche Bonifikationen im Anschluss. Erforderlich sind amtliche Nachweise (z. B. certificado de discapacidad).
  • Details variieren je nach Normstand; vor Antragstellung die konkreten TGSS-Bedingungen prüfen.

Regionale Zuschüsse („Cuota Cero“):

  • Einige Comunidades Autónomas haben zeitweise Programme aufgelegt, die die gezahlten 80-Euro-Beiträge (und teils mehr) auf Antrag rückerstatten, wenn nationale Voraussetzungen erfüllt sind. Budget, Fristen und Zielgruppen ändern sich jährlich.
  • Zuständig sind die regionalen Arbeits-/Wirtschaftsbehörden; die Cuota Cero ist eine nachgelagerte Beihilfe, keine Änderung des nationalen Beitrags.

Typische Fehler, die die 80-Euro-Phase kosten – und wie man sie vermeidet#

  • Zu späte Anmeldung im RETA: Eine Alta am oder nach dem ersten Arbeitstag führt zum Verlust der 80-Euro-Phase für den Startmonat und kann Sanktionen auslösen. Spätestens am Vortag anmelden.
  • Frühere RETA-Anmeldung übersehen: Wer innerhalb der letzten 2 Jahre (bzw. 3 Jahre bei früherer Begünstigung) angemeldet war, ist ausgeschlossen. Alte Unterlagen prüfen.
  • Verlängerung nicht beantragt: Ohne fristgerechten Antrag bleibt es bei 12 Monaten, selbst wenn das Einkommen unter dem SMI liegt.
  • Einnahmen-„Schönrechnen“: Übersteigt der Nettogewinn im Nachhinein den SMI, drohen Nachforderungen. Realistische Prognose und saubere Belege sind Pflicht.
  • Offene Schulden bei TGSS/AEAT: Rückstände sperren Begünstigungen und können zur Aufrechnung führen.

Checkliste vor Start:

  • NIE/NUSS vorhanden, digitales Zertifikat/Cl@ve aktiv
  • AEAT-Anmeldung (036/037) mit korrekt gewähltem IAE-Eintrag
  • TGSS-RETA-Anmeldung (TA.0521) rechtzeitig, Mutua gewählt
  • Domiciliación eingerichtet, Tramo-Prognose abgegeben
  • Buchhaltungstools/Steuerberater organisiert
  • Erinnerung für Verlängerungsantrag (Monat 11/12) gesetzt

Einkommen, SMI und Beispiele: So wird die Schwelle praktisch geprüft#

Grundprinzip:

  • Der relevante Nettogewinn ist das steuerliche Ergebnis der selbstständigen Tätigkeit nach AEAT-Regeln. Abzüge umfassen u. a. betriebliche Kosten, pauschale 7 %-Kostenpauschale für bestimmte Freiberufler gibt es nicht; maßgeblich sind echte Betriebsausgaben, ggf. besondere Pauschalen (z. B. bei Nutzung der Wohnung anteilig, Fahrzeug nur bei strenger betrieblicher Nutzung).
  • Die TGSS rechnet zeitanteilig: Liegt eine 12-monatige Tätigkeit vor, wird gegen den Jahres-SMI verglichen; bei z. B. 9 Monaten wird der SMI auf 9/12 umgerechnet.

Beispielrechnung (mit SMI 2024 als Referenzgröße):

  • SMI 2024: 1.134 €/Monat x 14 = 15.876 €/Jahr. Umgelegt auf 12 Monate: 1.323 €/Monat.
  • Nettogewinn Jahr 1: 12.600 € (Durchschnitt 1.050 €/Monat auf 12 Monate). Ergebnis: Unter SMI – Verlängerung um 12 Monate möglich.
  • Nettogewinn Jahr 1: 17.000 € (Durchschnitt 1.417 €/Monat). Ergebnis: Über SMI – keine Verlängerung; ab Monat 13 gelten einkommensabhängige Beiträge.

Wichtig: Maßgeblich ist der Nettogewinn vor IRPF-Zahlungen, nicht der Kontostand. Privatentnahmen beeinflussen die Schwelle nicht.

Steuerliche und administrative Kombinationspunkte#

  • IRPF-Quellensteuer bei Freiberuflern: In den ersten drei Jahren kann auf Rechnungen an Unternehmen/Selbstständige eine reduzierte Retención von 7 % (statt 15 %) angewandt werden. Das verbessert die Liquidität, erhöht aber die Pflicht zur vierteljährlichen Vorauszahlung (Modelo 130), falls die Retenciones nicht ausreichen.
  • IVA/Mehrwertsteuer: Viele Freiberufler sind IVA-pflichtig (Modelo 303 vierteljährlich, 390 jährlich). Bestimmte Tätigkeiten (u. a. Gesundheits-/Bildungsleistungen) sind befreit – dann entfällt der Voranmeldungsrhythmus.
  • Modelo 036/037 richtig konfigurieren: Falsche IAE-Einstufung führt zu Aufforderungen/Strafen und kann bei der Tramo-Einschätzung stören.
  • Buchführung: Einnahmen-/Ausgabenbuch, Belege, Reisekosten, Abschreibungen (amortización) – die AEAT-Prüfbarkeit der Nettoergebnisse ist Schlüssel für die SMI-Bewertung.

Häufige Folgefragen#

Gilt die 80-Euro-Tarifphase auch für Teilzeit-Selbstständige oder Nebentätigkeit?

Ja. Die TGSS unterscheidet nicht zwischen Voll- und Teilzeit im RETA. Entscheidend ist, dass eine selbstständige Tätigkeit vorliegt und die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Verlängerung zählt der Nettogewinn aus der selbstständigen Tätigkeit im Verhältnis zur SMI-Schwelle.

Kann ich während der 80-Euro-Phase meinen erwarteten Gewinn (Tramo) ändern?

Ja. Die Meldung der erwarteten Nettogewinne kann mehrmals jährlich angepasst werden, wirkt aber nicht auf die 80-Euro-Beiträge – diese bleiben in der Begünstigungsphase konstant. Die Tramo-Meldung ist dennoch wichtig, weil sie die Basis für die spätere Regulierung bildet.

Was passiert, wenn ich die Tätigkeit im ersten Jahr kurzzeitig unterbreche?

Wird die Alta im RETA abgemeldet (baja) und später erneut angemeldet, zählt das als Unterbrechung. Die Restmonate der 80-Euro-Phase können bei erneuter Anmeldung innerhalb kurzer Zeit in der Regel nicht „neu“ beginnen; die Begünstigung bezieht sich auf zusammenhängende Zeiträume und die Erstanmeldung. Die genaue Behandlung hängt vom Zeitpunkt und der Historie ab; vor Abmeldung beraten lassen.

Gilt die Verlängerung automatisch, wenn mein Gewinn unter dem SMI bleibt?

Nein. Die Verlängerung muss beantragt werden. Die TGSS prüft im Nachgang anhand der AEAT-Daten, ob die Einkommensbedingung tatsächlich erfüllt war. Wird die Schwelle überschritten, werden die Differenzbeiträge nacherhoben.

Gibt es zusätzliche Vorteile für junge Gründer oder Frauen nach Mutterschaft?

Es existieren spezifische Bonifikationen (z. B. für Rückkehr nach Mutterschaft oder für bestimmte Schutzgruppen), die zusätzlich oder abweichend wirken können. Diese sind nicht identisch mit der allgemeinen 80-Euro-Regel und haben eigene Fristen/Nachweise. Die zuständige Stelle ist die TGSS; Details hängen vom aktuellen Normstand und der persönlichen Situation ab.

Ich ziehe in eine andere Provinz um – beeinflusst das die 80 Euro?

Ein Umzug innerhalb Spaniens ändert an der nationalen Begünstigung nichts. Regionalprogramme (z. B. Erstattungen/Cuota Cero) können jedoch an den Wohn- oder Tätigkeitsort gekoppelt sein; dort müssen Änderungen gemeldet und Förderbedingungen geprüft werden.

Fazit#

Die Tarifa Plana 2026 bedeutet für neue Selbstständige in Spanien verlässlich 80 Euro pro Monat für 12 Monate und – bei niedrigen Gewinnen unterhalb des SMI – weitere 12 Monate. Der Schlüssel zum Erfolg sind eine rechtzeitige, korrekte Anmeldung bei AEAT und TGSS sowie das fristgerechte Beantragen der Verlängerung. Wer realistische Gewinnprognosen abgibt und eine saubere Buchführung pflegt, vermeidet spätere Nachforderungen. Sondergruppen können von längeren Begünstigungen profitieren, müssen diese aber nachweisgestützt beantragen. Nach Ablauf der Reduktionsphase greift das einkommensabhängige Beitragssystem, weshalb eine vorausschauende Liquiditätsplanung unerlässlich ist.

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