Arbeitsvertrag Spanien (Contrato Indefinido) – Kündigungsschutz und Urlaub
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::: info Kurzantwort Der spanische Contrato Indefinido (unbefristeter Arbeitsvertrag) ist der Standard-Arbeitsvertrag in Spanien und bietet starken, aber anders ausgestalteten Kündigungsschutz als in Deutschland: Kündigungen sind zulässig, aber je nach Grund entsteht ein Anspruch auf Abfindung oder sogar Wiedereinstellung. Bei betriebsbedingten Kündigungen (despido objetivo) beträgt die gesetzliche Abfindung 20 Tage pro Jahr Betriebszugehörigkeit (max. 12 Monatsgehälter), bei ungerechtfertigter Kündigung (despido improcedente) 33 Tage (max. 24 Monatsgehälter). Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 30 Kalendertage pro Jahr (typisch 22 Arbeitstage), die Urlaubsplanung erfordert mindestens zwei Monate Vorlauf. EU-Bürger genießen die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche; Details regeln das Estatuto de los Trabajadores und der jeweilige Convenio colectivo (Tarifvertrag). :::
Der Contrato Indefinido: Grundlagen#
Der Contrato Indefinido ist der unbefristete Arbeitsvertrag nach dem Estatuto de los Trabajadores (ET). Nach der Arbeitsmarktreform (RDL 32/2021) ist er die Regel; befristete Verträge sind nur noch eng begründet zulässig. Varianten sind u. a. der normale unbefristete Voll-/Teilzeitvertrag und der fijo-discontinuo (saisonale, wiederkehrende Einsätze mit unbefristetem Stammarbeitsverhältnis).
Wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrag Spanien (Contrato Indefinido):
- Stellenbezeichnung, Arbeitsort (ggf. Teletrabajo-Vereinbarung nach Ley 10/2021), Arbeitszeit und Vergütung (inkl. 12 oder 14 Zahlungen).
- Bezug auf den anwendbaren Convenio colectivo (Tarifvertrag nach Sektor/Region), der Probezeiten, Urlaubstage, Zuschläge und Kündigungsmodalitäten konkretisiert.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses und ggf. período de prueba (Probezeit) nach ET Art. 14:
- Bis zu 6 Monate für qualifizierte Techniker/Innen.
- Bis zu 2 Monate für übrige Beschäftigte (bis 3 Monate in Betrieben <25 Beschäftigten).
- Arbeitgeber meldet vor Beschäftigungsbeginn zur Seguridad Social an (Sistema RED). Die Afiliación/Nummer der Sozialversicherung (NAF) muss vorliegen; fehlende NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist in der Praxis hinderlich und sollte vor Vertragsstart beantragt werden.
Sozialabgaben (typische Sätze, variieren nach Tätigkeit/Risiko):
- Contingencias comunes: Arbeitgeber ca. 23,6 %, Arbeitnehmer 4,7 %.
- Desempleo (Arbeitslosenversicherung): unbefristet Arbeitgeber ca. 5,5 %, Arbeitnehmer 1,55 %; befristet höher.
- FOGASA (Insolvenzsicherung): 0,2 % Arbeitgeber.
- Formación profesional: Arbeitgeber 0,6 %, Arbeitnehmer 0,1 %.
- Arbeitsunfall-/Berufskrankheitsbeitrag (AT/EP): je nach Gefahrenklasse (ca. 1–7 %).
Sonderzahlungen: In Spanien sind 14 Zahlungen (12 Monatsgehälter + 2 Extra-Zahlungen im Juni/Dezember) üblich; alternativ sind 12 Zahlungen mit anteiliger Auszahlung (prorrateo) möglich, geregelt im Convenio.
Kündigungsschutz im Contrato Indefinido#
Spanisches Kündigungsschutzrecht basiert auf Gründen, Formvorschriften und Folgen (Abfindung oder Wiedereinstellung), nicht auf einem strikten „Kündigungsgrund erforderlich oder unkündbar“-System. Maßgeblich: Estatuto de los Trabajadores (insb. Art. 51–56), einschlägige Rechtsprechung und ggf. Tarifvertrag.
Hauptarten der Beendigung durch den Arbeitgeber:
- Disziplinarische Kündigung (despido disciplinario): wegen schwerwiegender Vertragsverletzungen (z. B. beharrliche Arbeitsverweigerung, Diebstahl). Keine gesetzliche Abfindung, sofern rechtmäßig. Form: schriftliche Kündigung mit konkreten Tatsachen.
- Objektive (betriebsbedingte/personenbedingte) Kündigung (despido objetivo): wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe; ferner Ungeeignetheit oder Anpassung an technische Änderungen, die nicht zumutbar sind. Abfindung 20 Tage/Jahr (max. 12 Monate). Schriftform mit Begründung, 15 Tage Kündigungsfrist oder Zahlung in lieu.
- Kollektive Entlassung (ERE, despido colectivo): Schwellen im 90-Tage-Zeitraum: 10 Beschäftigte in Betrieben <100; 10 % Belegschaft in 100–299; 30 Beschäftigte bei ≥300. Erfordert Konsultationsverfahren mit Arbeitnehmervertretern (30 Kalendertage, 15 bei ≤50 Beschäftigten) und Anzeige bei der Arbeitsbehörde (Autoridad Laboral/SEPE).
Rechtsfolgen bei Anfechtung:
- Rechtmäßig (procedente): Disziplinarisch ohne Abfindung; objektiv mit 20 Tage/Jahr (12-Monats-Deckel).
- Ungerechtfertigt (improcedente): 33 Tage/Jahr seit 12.02.2012 (Deckel 24 Monatsgehälter). Für Vordienstzeiten vor diesem Datum gelten Übergangsregeln (45 Tage/Jahr bis 12.02.2012, gedeckelt).
- Nichtig (nulo): Wiedereinstellung mit Lohnnachzahlung (salarios de tramitación) und Nachentrichtung der Sozialversicherungsbeiträge. Nichtigkeit betrifft u. a. diskriminierende Kündigungen, Kündigungen während Schwangerschaft/Mutterschaft/Vaterschaft oder bei geschützter Freistellung wegen Pflege, sofern kein sachfremder Grund ausgeschlossen werden kann.
Sonderkündigungsschutz:
- Schwangerschaft, Mutterschaft/Vaterschaft (Nacimiento y cuidado del menor): Vermutete Nichtigkeit, wenn Kausalzusammenhang nicht widerlegt wird (RDL 6/2019).
- Arbeitnehmervertreter (Delegados de Personal/Comité de Empresa): Bei Improcedencia wählt in der Regel der Arbeitnehmer die Wiedereinstellung oder Abfindung.
- Arbeitszeitreduzierung zur Pflege (reducción de jornada por guarda legal): Erhöhter Schutz vor Kündigung.
- Diskriminierungsverbot (Geschlecht, Alter, Behinderung, Gewerkschaftszugehörigkeit): Kündigungen mit diskriminierendem Motiv sind nichtig.
Probezeit: Während des período de prueba kann beiderseits ohne Abfindung beendet werden; Formvorschriften des Vertrags und des Convenio beachten. Auch in der Probezeit gilt das Diskriminierungsverbot; missbräuchliche Beendigungen können für nichtig erklärt werden.
::: warning Achtung Fristen Die Anfechtung einer Kündigung muss binnen 20 Arbeitstagen (días hábiles) ab Zustellung der Kündigungsschrift beim Juzgado de lo Social eingereicht werden. Vorher ist zwingend der Schlichtungsversuch beim SMAC/CMAC (papeleta de conciliación) erforderlich, der die Frist hemmt. Nach Fristablauf gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie materiell angreifbar wäre. :::
Abfindung in Spanien: Berechnung und Beispiele#
Die Abfindung Spanien (indemnización por despido) hängt vom Kündigungsgrund und der Betriebszugehörigkeit ab. Grundlage ist das Tagesentgelt (salario diario), inklusive Fixvergütung und regelmäßig gezahlter Bestandteile (auch anteilige Sonderzahlungen). Variable Vergütungen (Provisionen, Prämien) fließen nach Durchschnitt der letzten 12 Monate ein.
- Despido objetivo (rechtmäßig): 20 Tage/Jahr, maximal 12 Monatsgehälter.
- Despido improcedente (ungerechtfertigt): 33 Tage/Jahr seit 12.02.2012, maximal 24 Monatsgehälter; ggf. Mischberechnung mit 45 Tagen/Jahr für frühere Zeiträume.
- Despido disciplinario (rechtmäßig): keine Abfindung; bei Improcedencia gelten 33 Tage/Jahr.
Hinweise zur Zahlung und Besteuerung:
- Bei objektiver Kündigung muss die Abfindung grundsätzlich mit Zustellung der Kündigung geleistet werden (oder plausibel begründet später). Unterbleibt dies, droht Einstufung als improcedente.
- Steuer (IRPF): Die gesetzlich vorgesehene Abfindung ist bis zur gesetzlichen Obergrenze steuerfrei, jedoch seit 2014 mit allgemeiner Freigrenze von 180.000 Euro gedeckelt. Übersteigende Beträge sind steuerpflichtig (Modelo 100). Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Abfindungen.
- Finiquito (Endabrechnung): Restlohn, anteilige Extra-Zahlungen, Abgeltung nicht genommener Urlaubstage, Überstunden etc. unterliegen IRPF und Sozialabgaben.
Vergleichstabelle: Kündigungsarten, Fristen, Abfindung
| Kündigungsart | Form & Begründung | Kündigungsfrist | Abfindung | Maximaldeckel |
|---|---|---|---|---|
| Disziplinarisch (procedente) | Schriftlich, konkrete Tatsachen | Keine gesetzliche Frist | Keine | – |
| Disziplinarisch (improcedente) | Schriftlich, Gründe unzureichend | – | 33 Tage/Jahr | 24 Monatsgehälter |
| Objektiv (procedente) | Schriftlich, sachliche Gründe (wirtschaftlich/technisch/organisatorisch/produktion) | 15 Kalendertage oder Zahlung in lieu | 20 Tage/Jahr | 12 Monatsgehälter |
| Objektiv (improcedente) | Gründe/formal fehlerhaft | – | 33 Tage/Jahr | 24 Monatsgehälter |
| Nichtig (nulo) | Diskriminierend/geschützt | – | Wiedereinstellung + Lohnnachzahlung | – |
| Kollektiv (ERE) | Konsultationsverfahren + Anzeige | Nach Vereinbarung; meist mit Vorlauf | Mind. 20 Tage/Jahr; oft tariflich höher | Typisch verhandelt |
Rechenbeispiele (vereinfachend)
- Monatsgehalt 2.000 € (14 Zahlungen), Tagesentgelt ca. 2.000 × 14 / 365 ≈ 76,71 €.
- 5 Jahre, objektiv rechtmäßig: 20 × 5 = 100 Tage → 100 × 76,71 ≈ 7.671 € (Deckel: 12 Monate ≈ 24.000 € nicht erreicht).
- 8 Jahre, improcedente: 33 × 8 = 264 Tage → 264 × 76,71 ≈ 20.247 € (Deckel: 24 Monate ≈ 48.000 € nicht erreicht).
- 20 Jahre, improcedente: 33 × 20 = 660 Tage ≈ 21,67 Monate → gedeckelt auf 24 Monate → 24 × 2.000 = 48.000 €.
Beachte: Für Beschäftigungszeiten vor dem 12.02.2012 gilt ggf. 45 Tage/Jahr mit Übergangsdeckel (42 Monatsgehälter für diesen Altzeitraum), danach 33 Tage/Jahr. Arbeitsgerichte berechnen hybrid.
Verfahren und Fristen bei Kündigung: Schritt für Schritt#
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Zustellung der carta de despido prüfen:
- Kontrollieren: Kündigungsdatum, Gründe, Abfindungsbetrag (bei objektiv), Hinweis auf 15 Tage Vorlauf oder Zahlung in lieu.
- Schriftliche Empfangsbestätigung nur mit „recibido no conforme“ und Datum unterschreiben. Keine inhaltlichen Zugeständnisse.
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Unterlagen sichern:
- Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, Arbeitsvertrag und Nachträge, Firmenhandbuch/Regelwerke, E-Mails/Bewertungsprotokolle.
- Anwesenheits-/Leistungsaufzeichnungen, Zielvereinbarungen, ggf. ärztliche Unterlagen (bei Eignungskündigungen).
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Finiquito und Abfindung prüfen:
- Sind alle Posten enthalten? Offene Urlaubstage, Überstunden, Boni (anteilig), Spesen.
- Steuerabzug/Sozialabgaben korrekt? Abfindung korrekt steuerfrei bis gesetzlicher Höhe und innerhalb 180.000 €-Grenze.
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Fristen einhalten – Schlichtung einleiten:
- Binnen 20 Arbeitstagen ab Kündigung: Papeleta de conciliación beim SMAC/CMAC der Autonomen Gemeinschaft einreichen. Frist wird gehemmt bis zum Schlichtungstermin.
- Kommt es zur Einigung (acta de conciliación), ist diese vollstreckbar; andernfalls Klage beim Juzgado de lo Social erheben.
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Arbeitslosmeldung und Leistung beantragen:
- Unverzüglich (spätestens binnen 15 Arbeitstagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses) als arbeitsuchend beim SEPE und der regionalen Arbeitsvermittlung (Servicio Público de Empleo) melden.
- Prestación por desempleo: Anspruch ab 360 Tagen Beitragszeit in 6 Jahren. Leistung: 70 % der Bemessungsgrundlage (base reguladora) in den ersten 180 Tagen, danach 60 %. Dauer nach Beitragsmonaten (max. 24 Monate).
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Arbeitgeberpflichten nach Beendigung:
- Certificado de empresa binnen ~10 Tagen elektronisch an SEPE übermitteln (für Arbeitslosengeld).
- Arbeitszeugnis (certificado de trabajo) und Liquidationsbelege aushändigen.
::: info Tipp: Convenio und Beweise Viele Streitfragen entscheiden sich am Convenio colectivo: Dort stehen exakte Probezeiten, Zuschläge, Urlaubsmodalitäten und Fristen (z. B. 15 Tage Kündigungsfrist bei Eigenkündigung). Convenios sind öffentlich über die Boletines Oficiales der Autonomen Gemeinschaften einsehbar. In Kündigungsfällen sind lückenlose Belege (Lohnabrechnungen, Zielvorgaben, E-Mails) entscheidend; rechtzeitig Kopien sichern. :::
Urlaub in Spanien: Anspruch, Planung, Besonderheiten#
Gesetzlicher Mindesturlaub: 30 Kalendertage pro Jahr (ET Art. 38). Üblich sind 22 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche), da viele Convenios und Betriebe in Arbeitstagen rechnen. Öffentliche Feiertage (14 pro Jahr: 12 national/autonom + 2 lokal) sind kein Urlaub; ob Feiertage in Urlaub fallen, hängt von der Zählweise ab:
- Zählung in Kalendertagen: Wochenenden/Feiertage zählen mit (häufig Praxis bei 30 „natürlichen“ Tagen).
- Zählung in Arbeitstagen: Nur tatsächliche Arbeitstage; Feiertage unterbrechen den Urlaub.
Planung und Vorlauf:
- Urlaubszeitpunkte werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Der Jahresurlaubsplan muss mind. 2 Monate im Voraus bekannt sein.
- Bei Streit entscheidet das Arbeitsgericht im Eilverfahren (procedimiento de vacaciones).
Übertragung und Krankheit:
- Urlaub darf während bestehendem Arbeitsverhältnis nicht ausgezahlt werden (Abgeltung nur bei Beendigung).
- Krankheit/Arbeitsunfähigkeit (incapacidad temporal) unterbricht den Urlaub. Nach Genesung kann der Resturlaub nachgeholt werden:
- Koinzidenz mit Mutterschaft/Vaterschaft oder Schwangerschaft: Anspruch auf Nachholung auch nach Jahresende, ohne enge Frist.
- Bei sonstiger Krankheit: Nachholung bis 18 Monate nach Ende des Bezugsjahres.
Teilzeit und fixe/discontinuo:
- Teilzeitbeschäftigte haben denselben Urlaubsanspruch in Tagen wie Vollzeit; nur das Urlaubsentgelt ist anteilig.
- Fijo-discontinuo: Urlaubsanspruch entsteht für die tatsächlich gearbeiteten Perioden; kein Urlaubsanspruch für Zeiten ohne Einsatz, aber anteilige Auszahlung bei Periodenende, falls vertraglich vorgesehen.
Urlaubsentgelt:
- Berechnet nach der üblichen Vergütung einschließlich fixer und regelmäßig variabler Bestandteile. Übliche Zuschläge, die an tatsächliche Arbeitsleistung gebunden sind (z. B. Schichtzulagen), sind je nach Regelmäßigkeit einzubeziehen; Rechtsprechung verlangt eine realitätsnahe Durchschnittsvergütung.
Schutzfristen:
- Kurzfristiger Widerruf genehmigten Urlaubs durch Arbeitgeber nur aus zwingenden, betriebsnotwendigen Gründen und mit Kostentragung für Nachteile; Risiko von Schadenersatzansprüchen.
Urlaub beantragen: Schritt für Schritt
- Convenio prüfen: Wie werden Tage gezählt? Gibt es Sperrzeiten (z. B. Hochsaison im Tourismus), Betriebsferien oder Mindestblöcke?
- Wunschzeitraum mindestens 2 Monate vorher schriftlich beantragen; Empfang bestätigen lassen.
- Genehmigung dokumentieren (E-Mail/Portal). Bei Ablehnung: Alternative vorschlagen, ggf. Betriebsrat einbeziehen.
- Krankheit während Urlaub unverzüglich melden und ärztliche Bescheinigung (parte de baja/alta) vorlegen.
- Bei Beendigung: Offene Urlaubstage in der Finiquito berechnen und auszahlen lassen.
Arbeitszeit, Überstunden, Sonderzahlungen und Urlaubsgeld#
Arbeitszeit: Maximal 40 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt. Ruhepausen, tägliche/wochentliche Ruhezeiten und Überstunden regelt das ET und der Convenio. Digitale Entkopplung und Arbeitszeiterfassung sind Pflicht (Registro horario).
Überstunden (horas extraordinarias):
- Maximal 80 Stunden pro Jahr (ohne Notfälle). Ausgleich durch bezahlte Freizeit oder Bezahlung (mindestens gemäß Convenio/Arbeitsvertrag).
- Überstunden sind bei Urlaubsentgelt einzubeziehen, wenn sie regelmäßig anfallen und arbeitsleistungsunabhängig sind (Rechtsprechung des EuGH/Tribunal Supremo).
Sonderzahlungen:
- 14 Zahlungen sind Standard; während des Urlaubs wird das normale Entgelt gezahlt. Viele Convenios sehen ein gesondertes Urlaubsgeld (paga de vacaciones) vor oder kalkulieren es anteilig in Monatsgehälter ein.
Remote Work (Ley 10/2021):
- Telearbeit bedarf schriftlicher Vereinbarung (Inventar, Kostenübernahme, Arbeitsmittel, Zeitfenster, Kontrolle). Kosten der Telearbeit sind vom Arbeitgeber zu tragen/zu erstatten, was bei Urlaubsentgelt in der Regel keine Rolle spielt, aber bei der Gesamtvergütung zu beachten ist.
Besonderheiten für EU-Auswanderer in Spanien#
Arbeitsaufnahme:
- EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis. Registrierung als EU-Resident (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión, „grüne Karte“) bei der Policía Nacional/Extranjería innerhalb von 3 Monaten empfohlen, praktisch durch Arbeitgebernachweis erleichtert.
- NIE-Nummer (Steuer-ID) bei AEAT/Hacienda beantragen; ohne NIE ist Lohnsteuerabzug/Sozialversicherung administrativ erschwert.
Sozialversicherung und Leistungen:
- Anmeldung und Beiträge durch Arbeitgeber bei der Seguridad Social. Für Arbeitslosengeld (SEPE) zählen Zeiten in anderen EU-Staaten (Portable Dokument U1) – rechtzeitig anfordern und vorlegen.
- Krankenversicherung über die Seguridad Social ab Beschäftigungsbeginn; Leistungszuständigkeit INSS/Mutua. Europäische Koordination ermöglicht Leistungsaushilfe.
Steuern:
- Lohnsteuer (IRPF) Quellenabzug je nach Jahresbruttolohn und Familiensituation; Abrechnung im Modelo 100 (jährliche Einkommensteuer).
- Abfindung: Steuerfreiheit bis zur gesetzlichen Entschädigungshöhe, gedeckelt auf 180.000 €; darüber normaler IRPF. Finiquito-Bestandteile (Urlaubsauszahlung etc.) sind steuer- und beitragspflichtig.
Regionale Unterschiede:
- Convenios sind häufig regional (z. B. Baugewerbe in Katalonien vs. Madrid). Urlaubsdauer, Zuschläge, Schichtmodelle und Kündigungsfristen bei Eigenkündigung (typisch 15 Tage) unterscheiden sich. Immer den einschlägigen Convenio prüfen.
Praxis: So sicherst du deine Rechte#
Beim Einstieg (Vertragsprüfung)
- Convenio identifizieren (Sektor/Provinz) und Probezeit, Urlaub, Zuschläge checken.
- Vergütung klarstellen: 12 oder 14 Zahlungen? Variable Bestandteile? Dokumentieren.
- Arbeitszeitmodell und Zeiterfassung klären (Gleitzeit, Überstundenregel).
- Teletrabajo-Vereinbarung prüfen (Kosten, Arbeitsmittel, Datenschutz).
- Sozialversicherung/Steuer: NIE vorhanden? Bankkonto, Familienstand für IRPF.
Im laufenden Arbeitsverhältnis
- Urlaub frühzeitig planen, Genehmigungen schriftlich fixieren.
- Arbeitszeit erfassen und Abweichungen dokumentieren; variable Vergütungen nachvollziehbar halten.
- Bei Abmahnungen/Disziplinarverfahren umgehend Stellungnahmen sachlich und nachweisbar aufsetzen; ggf. Rechtsrat einholen.
Bei Kündigung/Beendigung
- Kündigungsschreiben genau prüfen; mit „recibido no conforme“ gegenzeichnen.
- Finiquito- und Abfindungsberechnung nachvollziehen; offene Posten reklamieren.
- Binnen 20 Arbeitstagen Schlichtung (SMAC/CMAC) einleiten, ggf. Klage.
- Arbeitslosmeldung (SEPE) fristgerecht; Certificado de empresa einfordern/prüfen.
- Steuerfolgen für Abfindung und Finiquito im IRPF-Jahr planen (Progression, Ratenzahlung, Sonderausgaben).
Häufige Folgefragen#
Zählt ein Feiertag innerhalb meines Urlaubs als Urlaubstag?
Das hängt von der Zählweise ab. Bei Urlaub in Arbeitstagen (22 Tage/Jahr) wird ein Feiertag nicht als Urlaubstag gezählt. Bei Urlaub in Kalendertagen (30 Tage/Jahr) zählen Sonn- und Feiertage grundsätzlich mit, es sei denn, der Convenio schließt sie ausdrücklich aus.
Kann der Arbeitgeber genehmigten Urlaub kurzfristig streichen?
Nur in Ausnahmefällen mit nachweislich zwingenden betrieblichen Gründen. Selbst dann muss der Arbeitgeber entstandene Kosten (z. B. Stornogebühren) ersetzen; ungerechtfertigte Widerrufe können Schadenersatz auslösen.
Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld nach Kündigung?
Die Prestación por desempleo beträgt 70 % der Bemessungsgrundlage für die ersten 180 Tage, danach 60 %. Mindest- und Höchstbeträge werden jährlich (an IPREM/SMI gekoppelt) angepasst; SEPE veröffentlicht aktuelle Werte und bietet einen Online-Rechner. Anspruch entsteht bei mindestens 360 Beitragstagen in den letzten 6 Jahren.
Darf während der Probezeit ohne Grund gekündigt werden?
Während der vertraglich vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Abfindung beendet werden. Dennoch sind Diskriminierungsverbote zu beachten; etwa Kündigungen wegen Schwangerschaft oder wegen Ausübung geschützter Rechte können für nichtig erklärt werden.
Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?
Nicht genommener Urlaub ist in der Finiquito auszuzahlen. Bei objektiver Kündigung und laufender Kündigungsfrist kann Resturlaub auch durch Freistellung gewährt werden; dies muss klar vereinbart und dokumentiert werden, inklusive Entgeltfortzahlung.
Wie gehe ich bei einer betriebsbedingten Kündigung vor, wenn die Abfindung nicht sofort gezahlt wurde?
Fehlt die zeitnahe Zahlung ohne triftigen Grund, steigt das Risiko, dass die Kündigung als improcedente gewertet wird. Innerhalb von 20 Arbeitstagen Schlichtung (SMAC) einleiten und Zahlung verlangen; parallel die Arbeitslosmeldung vornehmen und Belege sichern.
Fazit#
Der Contrato Indefinido ist in Spanien der Standard und bietet einen wirksamen, aber anders ausgestalteten Kündigungsschutz: Entscheidend sind Kündigungsgrund, Formalien und die daraus folgende Abfindung oder Wiedereinstellung. Bei betriebsbedingten Kündigungen gelten 20 Tage/Jahr (Deckel 12 Monate), bei ungerechtfertigten 33 Tage/Jahr (Deckel 24 Monate), flankiert von strengen Fristen für die Anfechtung. Der Mindestjahresurlaub beträgt 30 Kalendertage, oft praktiziert als 22 Arbeitstage, mit klaren Regeln zur Planung, Krankheit und Abgeltung. EU-Auswanderer haben identische Rechte, sollten aber Convenios, Fristen und Steuer-/Sozialaspekte genau prüfen. Sorgfältige Dokumentation, rechtzeitige Schlichtung und korrekte Finiquito-/Abfindungsberechnung sind der Schlüssel zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche.