Was muss ich bei einem Saison-Arbeitsvertrag (Fijo-Discontinuo) auf Mallorca 2026 beachten und wie funktioniert das Arbeitslosengeld im Winter?
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::: info Kurzantwort Ein Saison-Arbeitsvertrag des Typs "Fijo-Discontinuo" auf Mallorca ist im Jahr 2026 der Standard für wiederkehrende saisonale Tätigkeiten, vor allem im Tourismus. Es handelt sich um einen unbefristeten Vertrag, der Phasen der Aktivität (Saison) und Inaktivität (Winter) vorsieht. Während der inaktiven Phase besteht bei ausreichender Beitragszeit (mindestens 360 Tage in den letzten 6 Jahren) Anspruch auf spanisches Arbeitslosengeld ("Paro"), das beim staatlichen Arbeitsamt SEPE beantragt wird. Die Wiedereinstellung zur nächsten Saison erfolgt durch einen formellen "Llamamiento" (Ruf zur Arbeit) des Arbeitgebers, der nicht ohne Weiteres abgelehnt werden kann. :::
Was ist ein "Fijo-Discontinuo"-Vertrag? Eine Definition für 2026#
Der Vertragstyp "Contrato de trabajo fijo-discontinuo" ist das zentrale Instrument des spanischen Arbeitsrechts für saisonale, sich wiederholende Beschäftigungsverhältnisse. Seit der umfassenden Arbeitsmarktreform (Real Decreto-ley 32/2021) ist er die vorgesehene und dominierende Vertragsform für Jobs, deren Notwendigkeit sich jedes Jahr wiederholt, aber nicht das ganze Jahr über besteht. Dies betrifft auf Mallorca insbesondere die Sektoren Hotellerie, Gastronomie und Freizeit.
Im Kern handelt es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Dies ist der entscheidende Unterschied zu einem reinen Zeitvertrag ("contrato temporal"). Ein Arbeitnehmer mit einem Fijo-Discontinuo-Vertrag ist permanent an das Unternehmen gebunden, auch während der Monate, in denen er nicht arbeitet. Diese Phasen werden als "Periode der Inaktivität" bezeichnet.
Die Funktionsweise lässt sich in einem Zyklus beschreiben:
- Phase der Aktivität: Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung während der Saison (z.B. April bis Oktober). In dieser Zeit erhält er sein reguläres Gehalt und zahlt Beiträge in die Sozialversicherung ("Seguridad Social").
- Phase der Inaktivität: Nach Saisonende wird die Arbeitstätigkeit unterbrochen. Das Arbeitsverhältnis ruht, wird aber nicht beendet. Der Arbeitnehmer hat in dieser Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld ("prestación por desempleo" oder umgangssprachlich "el paro"), sofern er die Voraussetzungen erfüllt.
- Ruf zur Wiederaufnahme ("Llamamiento"): Vor Beginn der nächsten Saison ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmer formell zur Wiederaufnahme der Arbeit aufzufordern.
Dieser Vertragstyp bietet Arbeitnehmern im Vergleich zu früheren Ketten-Zeitverträgen einen deutlich höheren Schutz und mehr Planungssicherheit. Der Kündigungsschutz für Saisonarbeiter in Spanien wurde dadurch erheblich gestärkt, da eine Nicht-Berufung zur neuen Saison als ungerechtfertigte Kündigung gilt. Für Arbeitgeber im Tourismus und Jobs in Spanien mit Vertrag bietet er eine flexible, aber rechtssichere Möglichkeit, Stammpersonal an das Unternehmen zu binden.
Rechtliche Grundlagen und Kollektivverträge auf den Balearen#
Das Fundament für den Fijo-Discontinuo-Vertrag bildet das spanische Arbeitnehmerstatut ("Estatuto de los Trabajadores"). Es legt die allgemeinen Rahmenbedingungen fest. Für die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen auf Mallorca sind jedoch die regionalen Kollektivverträge ("Convenios Colectivos") von entscheidender Bedeutung. Der wichtigste für die meisten Saisonarbeiter ist der Convenio Colectivo de Hostelería de las Islas Baleares.
Stand 2026 regelt dieser Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie unter anderem folgende, spezifische Punkte für Fijo-Discontinuo-Verträge:
- Der "Llamamiento" (Ruf zur Arbeit): Der Vertrag legt fest, in welcher Reihenfolge und mit welcher Frist die Mitarbeiter zur neuen Saison gerufen werden müssen. Meistens basiert die Reihenfolge auf der Betriebszugehörigkeit ("antigüedad"). Er spezifiziert auch die Form des Rufs, die nachweisbar sein muss (z.B. per Einschreiben oder Burofax).
- Minimale Aktivitätsdauer: Oftmals wird eine Mindestbeschäftigungsdauer pro Saison festgelegt, um Arbeitnehmern eine gewisse Einkommenssicherheit zu geben.
- Betriebszugehörigkeit ("Antigüedad"): Es wird klargestellt, dass die Betriebszugehörigkeit auch während der inaktiven Phasen weiterläuft. Dies ist relevant für Gehaltsstufen, Abfindungen bei einer eventuellen späteren Kündigung und die Reihenfolge des "Llamamiento".
- Gehaltsstrukturen und Zuschläge: Die Gehaltstabellen, Nachtzuschläge, Feiertagsarbeit und die Struktur der Sonderzahlungen ("pagas extraordinarias") sind hier detailliert aufgeführt.
Das Arbeitsrecht der Balearen 2026 ist also eine Kombination aus dem nationalen Gesetz und diesen regionalen Vereinbarungen. Vor Vertragsunterzeichnung ist es ratsam, sich zu erkundigen, welcher "Convenio Colectivo" Anwendung findet, da dieser die täglichen Arbeitsrealitäten maßgeblich bestimmt.
Administrative Erstschritte für Saisonarbeiter aus Deutschland
Bevor die Arbeit aufgenommen werden kann, sind einige administrative Hürden zu nehmen. Diese sind für jeden EU-Bürger, der in Spanien arbeiten möchte, obligatorisch:
- N.I.E. beantragen (Número de Identidad de Extranjero): Die spanische Ausländer-Identifikationsnummer ist die Grundlage für alles Weitere (Vertragsabschluss, Kontoeröffnung, Steuer). Die Beantragung erfolgt entweder vorab beim spanischen Konsulat in Deutschland oder vor Ort in Palma bei der "Oficina de Extranjería" nach Terminvereinbarung.
- Sozialversicherungsnummer (Número de Afiliación a la Seguridad Social): Diese Nummer ist für die Anmeldung bei der Sozialversicherung ("Seguridad Social") unerlässlich. Wenn man noch nie in Spanien gearbeitet hat, kann der erste Arbeitgeber die Beantragung bei der "Tesorería General de la Seguridad Social" (TGSS) übernehmen.
- Bankkonto eröffnen: Ein spanisches Bankkonto ist für den Gehaltsempfang und Lastschriften (Miete, Strom) notwendig.
- Anmeldung im Einwohnermeldeamt ("Empadronamiento"): Die Anmeldung im Rathaus ("Ayuntamiento") der Wohngemeinde ist gesetzlich vorgeschrieben und wird für viele administrative Prozesse benötigt.
Der "Llamamiento": Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer#
Der "Llamamiento" ist der kritischste Moment im jährlichen Zyklus eines Fijo-Discontinuo-Verhältnisses. Er markiert den Übergang von der inaktiven zur aktiven Phase.
Pflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss seine Fijo-Discontinuo-Mitarbeiter rechtzeitig vor Saisonbeginn zur Arbeit rufen. Die genauen Kriterien für die Reihenfolge (z.B. Seniorität, Qualifikation) und die Form der Benachrichtigung sind im geltenden Kollektivvertrag festgelegt. Der Ruf muss nachweisbar erfolgen, um rechtliche Sicherheit zu schaffen. Ein einfacher Telefonanruf genügt in der Regel nicht; gängige Methoden sind:
- Burofax: Ein rechtssicheres Zustelldokument mit Empfangsbestätigung.
- Einschreiben mit Rückschein ("Carta Certificada con Acuse de Recibo").
- Andere im Kollektivvertrag vereinbarte, nachweisbare Mittel.
Versäumt der Arbeitgeber den "Llamamiento" für einen bestimmten Mitarbeiter, während andere mit gleicher oder geringerer Qualifikation/Seniorität gerufen werden, wird dies als ungerechtfertigte Kündigung ("despido improcedente") gewertet. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall vor dem Arbeitsgericht klagen und hat Anspruch auf eine Abfindung.
Pflichten des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf den "Llamamiento" zu reagieren und die Arbeit zum vereinbarten Datum anzutreten. Eine Nicht-Reaktion oder die Ablehnung des Arbeitsantritts ohne triftigen Grund (z.B. nachgewiesene Krankheit) wird als freiwillige Kündigung ("baja voluntaria" oder "dimisión") gewertet. Dies hat weitreichende Konsequenzen:
- Das Arbeitsverhältnis ist beendet.
- Es besteht kein Anspruch auf eine Abfindung.
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt mit sofortiger Wirkung.
::: warning Achtung: "Llamamiento" nicht ignorieren! Reagieren Sie unter keinen Umständen nicht auf einen formellen "Llamamiento" Ihres Arbeitgebers. Selbst wenn Sie die Stelle nicht mehr antreten möchten, ist eine formelle Kündigung Ihrerseits der saubere Weg. Das Ignorieren des Rufs führt zum sofortigen Verlust aller Ansprüche, insbesondere des Rechts auf Arbeitslosengeld, das Sie möglicherweise gerade beziehen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber Ihre aktuelle Adresse und Kontaktdaten hat, um den "Llamamiento" rechtssicher empfangen zu können. :::
Arbeitslosengeld im Winter: Anspruch, Höhe und Antragstellung#
Einer der größten Vorteile des Fijo-Discontinuo-Vertrags ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld ("prestación contributiva por desempleo", kurz "Paro") während der Wintermonate. Zuständig hierfür ist der staatliche öffentliche Arbeitsdienst SEPE (Servicio Público de Empleo Estatal).
Voraussetzungen für den Anspruch
Um "Paro" beziehen zu können, müssen Sie eine Mindestbeitragszeit in die spanische Arbeitslosenversicherung nachweisen. Die zentrale Regel lautet:
- Sie müssen innerhalb der letzten 6 Jahre mindestens 360 Tage gearbeitet und somit Sozialversicherungsbeiträge ("cotizaciones") geleistet haben.
Zur Berechnung zählen alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten in Spanien. Zeiten, in denen Sie bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, werden nicht mitgezählt.
Antragstellung Schritt für Schritt
Der Prozess der Antragstellung ist standardisiert und muss nach jedem Saisonende neu durchlaufen werden:
- Arbeitgeber meldet Inaktivität: Ihr Arbeitgeber übermittelt nach Ihrem letzten Arbeitstag elektronisch ein "Certificado de Empresa" an den SEPE. Dieses Dokument bestätigt die Dauer Ihrer Beschäftigung und Ihre Beitragshöhe.
- Als arbeitssuchend melden: Sie müssen sich als arbeitssuchend ("demandante de empleo") beim Arbeitsamt Ihrer autonomen Region registrieren. Auf den Balearen ist das der SOIB (Servei d'Ocupació de les Illes Balears). Dies geschieht online oder persönlich nach Terminvereinbarung. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Stempelkarte ("DARDE"), die regelmäßig (oft alle 3 Monate) erneuert werden muss.
- Antrag beim SEPE stellen: Innerhalb von 15 Werktagen nach Ihrem letzten Arbeitstag müssen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld beim SEPE stellen. Dies kann online über die "Sede Electrónica del SEPE" (mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve-System) oder persönlich nach Terminvereinbarung erfolgen.
- Entscheidung und Zahlung: Der SEPE prüft Ihren Antrag und die vom Arbeitgeber übermittelten Daten. Bei positivem Bescheid erhalten Sie die erste Zahlung in der Regel am 10. des Folgemonats.
Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes
Die Höhe und Dauer Ihres "Paro" hängen direkt von Ihren geleisteten Beiträgen ab.
Höhe: Die Berechnungsgrundlage ("Base Reguladora") ist der Durchschnitt Ihrer Beitragsgrundlagen der letzten 180 Tage, an denen Sie gearbeitet haben. Davon erhalten Sie:
- 70% für die ersten 180 Tage des Leistungsbezugs.
- 60% ab dem 181. Tag.
Es gibt gesetzliche Höchst- und Mindestbeträge (Stand Anfang 2026, basierend auf dem IPREM-Indikator, kann variieren):
- Mindestbetrag: ca. 560 €/Monat (ohne Kinder), ca. 749 €/Monat (mit Kindern).
- Höchstbetrag: ca. 1.225 €/Monat (ohne Kinder), ca. 1.400 € (1 Kind), ca. 1.575 € (2+ Kinder).
Dauer: Die Dauer des Leistungsbezugs staffelt sich nach der Anzahl der Beitragsjahre.
| Tage der Beitragszahlung (Cotización) in den letzten 6 Jahren | Anspruch auf Arbeitslosengeld (Duración de la prestación) |
|---|---|
| Von 360 bis 539 Tagen | 120 Tage |
| Von 540 bis 719 Tagen | 180 Tage |
| Von 720 bis 899 Tagen | 240 Tage |
| Von 900 bis 1079 Tagen | 300 Tage |
| Von 1080 bis 1259 Tagen | 360 Tage |
| Von 1260 bis 1439 Tagen | 420 Tage |
| Von 1440 bis 1619 Tagen | 480 Tage |
| Von 1620 bis 1799 Tagen | 540 Tage |
| Von 1800 bis 1979 Tagen | 600 Tage |
| Von 1980 bis 2159 Tagen | 660 Tage |
| Ab 2160 Tagen | 720 Tage (Maximale Dauer) |
Saisonende: Die korrekte Abrechnung ("Finiquito")#
Am Ende jeder Aktivitätsperiode steht die Auszahlung des "Finiquito". Hierbei handelt es sich um die Endabrechnung des Arbeitsverhältnisses für die betreffende Saison. Es ist wichtig zu verstehen, dass dies keine Abfindung ist, da der Vertrag ja nicht gekündigt, sondern nur unterbrochen wird.
Ein korrekter "Finiquito" bei einem Fijo-Discontinuo Vertrag auf Mallorca sollte folgende Posten enthalten:
- Gehalt der letzten Arbeitstage: Der Lohn für die Tage des letzten Monats, die Sie noch gearbeitet haben und die noch nicht über eine reguläre Monatsabrechnung ("nómina") vergütet wurden.
- Anteilige Sonderzahlungen ("Pagas Extraordinarias"): In Spanien sind zwei Sonderzahlungen pro Jahr üblich (Sommer und Weihnachten). Sofern diese nicht monatlich anteilig ("prorrateadas") mit dem Gehalt ausgezahlt werden, muss der im Laufe der Saison angesammelte, aber noch nicht ausgezahlte Betrag im Finiquito enthalten sein.
- Abgeltung für nicht genommene Urlaubstage ("Vacaciones no disfrutadas"): Einem Arbeitnehmer stehen pro Jahr in der Regel 30 Kalendertage Urlaub zu. Für eine sechsmonatige Saison wären das 15 Tage. Haben Sie während der Saison weniger Urlaubstage genommen, als Ihnen anteilig zustehen, müssen die verbleibenden Tage ausbezahlt werden. Die Berechnung für das Finiquito auf Mallorca folgt der Formel:
(Tagesgehalt) x (Anzahl der nicht genommenen Urlaubstage).
Sie sollten das Dokument sorgfältig prüfen, bevor Sie es unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift und dem Vermerk "recibí y conforme" (erhalten und einverstanden) bestätigen Sie den korrekten Erhalt aller Zahlungen. Bei Unklarheiten ist es legitim, "no conforme" (nicht einverstanden) hinzuzufügen und das Dokument zur Prüfung mitzunehmen.
::: info Hintergrund: Finiquito vs. Indemnización Verwechseln Sie den Finiquito nicht mit einer Indemnización (Abfindung).
- Finiquito: Ist die reguläre Endabrechnung von Lohn, Überstunden, anteiligen Sonderzahlungen und nicht genommenem Urlaub. Jeder Arbeitnehmer erhält ihn am Ende eines Arbeitsverhältnisses oder einer Aktivitätsphase.
- Indemnización: Ist eine Entschädigungszahlung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber (z.B. bei betriebsbedingter Kündigung oder einem despido improcedente). Bei einem Fijo-Discontinuo-Vertrag gibt es am Saisonende keine Indemnización, da das Verhältnis weiterbesteht. :::
Steuerliche Behandlung und Sozialversicherung (IRPF, AEAT)#
Als Arbeitnehmer in Spanien unterliegen Sie der spanischen Einkommensteuer, der IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas). Der Arbeitgeber behält monatlich einen prozentualen Anteil Ihres Gehalts als Steuervorauszahlung ein und führt diesen an die Steuerbehörde, die Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT), auch bekannt als "Hacienda", ab.
Die Höhe des Einbehalts hängt von Ihrem Gehalt und persönlichen Umständen (z.B. Kinder) ab. Bei Saisonverträgen kann es vorkommen, dass der monatliche Einbehalt relativ niedrig angesetzt wird, da er auf das Jahresgehalt extrapoliert wird.
Im Folgejahr (Mai/Juni) müssen Sie prüfen, ob Sie zur Abgabe einer spanischen Steuererklärung ("Declaración de la Renta") verpflichtet sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn:
- Ihr Jahreseinkommen einen bestimmten Grenzwert überschreitet (ca. 22.000 € von einem einzigen Arbeitgeber, Stand 2026).
- Sie Einkünfte von mehr als einem Zahler hatten, was beim Bezug von Arbeitslosengeld der Fall ist. Der SEPE gilt als zweiter Zahler. Die Grenze für die Abgabepflicht sinkt hier drastisch auf ca. 15.000 € Jahreseinkommen insgesamt, wenn vom zweiten Zahler mehr als 1.500 € bezogen wurden.
Da Fijo-Discontinuo-Arbeiter Gehalt vom Arbeitgeber und Leistungen vom SEPE beziehen, sind sie fast immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es ist ratsam, hierfür einen Steuerberater ("gestoría" oder "asesor fiscal") zu konsultieren, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Während der gesamten Vertragsdauer, also auch in der inaktiven Phase, bleiben Sie in der spanischen Sozialversicherung ("Seguridad Social") angemeldet. Während Sie "Paro" beziehen, übernimmt der SEPE die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, sodass Ihr Versicherungsschutz (z.B. Krankenversicherung durch das INSS - Instituto Nacional de la Seguridad Social) lückenlos bestehen bleibt.
Häufige Folgefragen#
Was passiert bei Krankheit während der aktiven Saison?
Wenn Sie während der Saison krank werden, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld ("incapacidad temporal"). Sie müssen dem Arbeitgeber umgehend eine ärztliche Krankschreibung ("baja médica") vorlegen. Die ersten Tage zahlt der Arbeitgeber, danach übernimmt die Sozialversicherung (INSS oder eine mutua) einen Großteil der Leistung.
Zählt die inaktive Winterzeit zur Betriebszugehörigkeit (antigüedad)?
Ja, die gesamte Dauer des Fijo-Discontinuo-Vertrags, inklusive der inaktiven Phasen, zählt für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit ("antigüedad"). Dies ist wichtig für Gehaltserhöhungen, die Reihenfolge beim "Llamamiento" und die Berechnung einer eventuellen Abfindung bei einer späteren Beendigung des Vertrags. Für die Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zählen hingegen nur die tatsächlich gearbeiteten und bezahlten Tage.
Darf ich während der inaktiven Phase woanders arbeiten?
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Wenn Sie jedoch Arbeitslosengeld ("Paro") beziehen, müssen Sie jede Arbeitsaufnahme (auch im Ausland, z.B. in Deutschland) dem SEPE unverzüglich melden. Der Leistungsbezug wird für die Dauer der anderen Tätigkeit unterbrochen. Tun Sie dies nicht, riskieren Sie hohe Strafen und die Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen.
Welche Jobs auf Mallorca nutzen typischerweise den Fijo-Discontinuo Vertrag?
Dieser Vertrag ist die Norm in fast allen saisonabhängigen Branchen. Typische Jobs in der Gastronomie auf Mallorca wie Kellner, Köche, Barkeeper, und Hotelpersonal (Rezeption, Zimmerservice) werden fast ausschließlich über Fijo-Discontinuo-Verträge eingestellt. Gleiches gilt für Mitarbeiter von Beach Clubs, Autovermietungen, Ausflugsveranstaltern und im saisonalen Einzelhandel in touristischen Zonen.
Kann ich den "Llamamiento" aus wichtigem Grund ablehnen?
Eine Ablehnung ist nur bei triftigen, nachweisbaren Gründen möglich, ohne dass dies als freiwillige Kündigung gewertet wird. Solche Gründe können eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit ("incapacidad temporal") oder die Inanspruchnahme von Mutterschutz sein. In diesen Fällen bleibt der Anspruch auf Wiedereinstellung für die Zeit nach Wegfall des Grundes bestehen. Private Gründe wie eine geplante Reise sind keine rechtfertigende Ursache.
Was ist der Unterschied zwischen NIE und TIE?
Die NIE ist lediglich eine Steuernummer für Ausländer. Als EU-Bürger, der sich länger als drei Monate in Spanien aufhält und arbeitet, müssen Sie sich ins Zentralregister für Ausländer eintragen lassen und erhalten dann das "Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión", eine grüne Karte im Scheckkarten- oder Papierformat, die Ihre NIE enthält. Die TIE ("Tarjeta de Identidad de Extranjero") ist die physische Aufenthaltskarte für Nicht-EU-Bürger und für Deutsche nicht relevant.
Fazit#
Der Fijo-Discontinuo-Vertrag ist das Rückgrat der Saisonarbeit auf Mallorca im Jahr 2026 und bietet Arbeitnehmern aus Deutschland eine stabile und rechtssichere Grundlage für eine wiederkehrende Beschäftigung. Er gewährt die gleichen Rechte wie ein regulärer Unbefristetenvertrag, einschließlich Kündigungsschutz und fortlaufender Betriebszugehörigkeit. Der entscheidende Vorteil liegt im Anspruch auf Arbeitslosengeld ("Paro") während der unvermeidlichen Winterpause, was die finanzielle Planbarkeit erheblich verbessert. Essentiell für einen reibungslosen Ablauf sind das Verständnis des "Llamamiento"-Prozesses und die strikte Einhaltung der Fristen bei der Beantragung von Leistungen beim SEPE. Eine sorgfältige administrative Vorbereitung mit NIE-Nummer und Anmeldung bei der Sozialversicherung legt den Grundstein für einen erfolgreichen Start in die Saisonarbeit auf den Balearen.