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Gewerbe anmelden Spanien – Ablauf

Die Gewerbeanmeldung in Spanien umfasst NIE-Beantragung, Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung sowie ggf. kommunale Lizenzen und erfordert oft professionelle Unterstützung.

~13 Min LesezeitAktualisiert 2.568 Wörter

::: info Kurzantwort Die Gewerbeanmeldung in Spanien läuft zweistufig: steuerliches “Alta” bei der Agencia Tributaria (Modelo 036/037 mit IAE-Code) und sozialversicherungsrechtliches “Alta” im RETA der Seguridad Social (Modelo TA.0521, Mutua, Startdatum). EU-Bürger brauchen zuvor eine NIE und in der Praxis ein digitales Zertifikat für die e‑Abwicklung. Je nach Tätigkeit ist zusätzlich eine kommunale Licencia de Apertura oder eine “Declaración Responsable” nötig. Ohne professionelle Hilfe (Gestoría) sind Formwahl, Steuerregime (IVA/IRPF) und Fristen fehleranfällig; typische Setup-Zeit 3–10 Werktage. :::

Überblick: Wer muss in Spanien ein Gewerbe anmelden?#

In Spanien gilt jede regelmäßige, auf Einnahmen gerichtete Tätigkeit als wirtschaftliche Aktivität und erfordert ein “Alta” als Selbstständiger (Autónomo) oder die Gründung einer Gesellschaft (z. B. SL). Einen deutschen “Gewerbeschein” gibt es nicht; entscheidend sind der Eintrag im Steuerregister (Censo de Empresarios) bei der Agencia Tributaria (AEAT, “Hacienda”) und die Anmeldung in der Sozialversicherung (RETA der Seguridad Social). Zusätzlich können kommunale Genehmigungen (Licencia de Apertura/Actividad) nötig sein, wenn ein Ladenlokal, Büro mit Publikumsverkehr oder bestimmte Anlagen betrieben werden.

EU-/EWR-Bürger mit Aufenthalt über 3 Monate melden sich als Residenten an (Certificado de Registro de Ciudadano de la UE, “grüne Karte”) und benötigen eine NIE (Número de Identidad de Extranjero) als Steuer-ID. Drittstaatsangehörige benötigen eine TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) mit passendem Aufenthaltstitel; für EU-Bürger ist eine TIE nicht vorgesehen. Wer nur gelegentlich und klar unterhalb der Geringfügigkeit arbeitet, ist nicht automatisch befreit: Für Rechnungsstellung ist in Spanien grundsätzlich ein “Alta” erforderlich.

Typische Wege:

  • Autónomo España: für Freelancer, Berater, Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie, Kleinhandel, E‑Commerce.
  • Sociedad Limitada (SL): für Haftungsbegrenzung, Teamgründungen, externe Investoren oder höhere Risiken/ Umsätze.

Voraussetzungen und Identifikation: NIE, NIF, Bank, Digitales#

  • NIE beantragen: Für EU-Bürger über das Formular EX‑15 bei der Policía Nacional in Spanien (cita previa) oder beim spanischen Konsulat im Ausland. Gebühren: Modelo 790, Código 012 (NIE) – rund 9–12 € je nach Jahr; vorzulegende Dokumente: Pass/Personalausweis, Begründung (z. B. geplante Selbständigkeit), Meldeadresse. Für EU-Registrierung (EX‑18) fällt ebenfalls eine geringe 790-012-Gebühr an.
  • Steuernummer: Die NIE dient zugleich als persönliche NIF (Número de Identificación Fiscal). Juristische Personen (SL) erhalten eine eigene NIF (zunächst “B”, provisorisch bis Registereintragung).
  • Sozialversicherung: Vor dem RETA-“Alta” empfiehlt sich die Beantragung einer persönlichen Sozialversicherungsnummer (NUSS) bei der TGSS (Tesorería General de la Seguridad Social), online via Importass oder per Formular TA.1.
  • Bankkonto: Für Autónomos nicht zwingend vorgeschrieben, aber praktisch. Für SL obligatorisch (Kapitalnachweis).
  • Digitales Zertifikat: Für elektronische Meldungen bei AEAT/Social Security wird ein certificado digital (FNMT) oder Cl@ve empfohlen. Beantragung mit physischem Identitätsnachweis (Registrierungsstelle) und Browserinstallation. Ohne Zertifikat sind viele Fristen kaum praxisgerecht einhaltbar.

ADMONITION_INFO Tipp: Die Ident-Schritte (NIE, NUSS, Zertifikat) vor Anreise planen. In Ballungsräumen (Madrid, Barcelona, Málaga, Valencia) sind Termine bei Policía Nacional knapp. Alternativ: Konsulatstermin für NIE vorab, Zertifikat nach Ankunft mit NIE.

Schritt-für-Schritt: Als Autónomo in Spanien anmelden#

1) Steuerliche Anmeldung bei der Agencia Tributaria (AEAT)

  • Formular: Modelo 036 (voll) oder 037 (vereinfachte Version) – online mit Zertifikat oder vor Ort.
  • Inhalte:
    • Censo-Anmeldung als Unternehmer (alta en el censo de empresarios).
    • Wahl des IAE-Codes (epígrafe IAE) passend zur Tätigkeit.
    • Angabe der Anschrift (domicilio fiscal und ggf. domicilio de actividad).
    • Mehrwertsteuer-Optionen (IVA): Regime (rédito general, exento, recargo de equivalencia, REDEME), Beginn, Periodizität.
    • Ertragsteuer-Regime: Estimación Directa Normal/Simplificada oder Estimación Objetiva (módulos, stark begrenzt).
    • ROI (Registro de Operadores Intracomunitarios) für EU-Umsätze; Vergabe der NIF-IVA (ES…).
    • AEAT-Mitteilungen elektronisch aktivieren (Adressierung an DEHú).
  • Zeitpunkt: Vor Tätigkeitsbeginn. Üblich: Meldung mit Startdatum “heute” oder “morgen”. Änderungen (Umzug, Regimewechsel) ebenfalls per 036/037.

Wichtige IAE-/Steuerpunkte:

  • IAE-Steuerzahlung ist bei Netto-Umsätzen unter 1 Mio. € befreit, Registrierung im passenden epígrafe ist aber Pflicht.
  • Recargo de Equivalencia gilt nur für bestimmte Einzelhändler ohne Buchführung; bei Online-/EU-Handel oft ungeeignet.
  • Intra-EU Handel erfordert ROI-Eintrag; Zusammenfassende Meldung via Modelo 349 (monatlich/vierteljährlich) und korrekte Rechnungsstellung ohne IVA bei Reverse-Charge.

2) Sozialversicherung: RETA-Registrierung bei der Seguridad Social

  • Portal: Importass (TGSS) oder direkt bei der TGSS mit Termin.
  • Formular: Modelo TA.0521 (alta en el Régimen Especial de Trabajadores Autónomos).
  • Schritte:
    1. Startdatum (fecha de efectos) festlegen – muss mit AEAT-Start harmonieren.
    2. Mutua colaboradora wählen (z. B. Fremap, Asepeyo, Ibermutua) für Arbeitsunfälle/ Berufskrankheiten.
    3. Abdeckungspakete: contingencias comunes/profesionales, cese de actividad (Arbeitslosigkeitsäquivalent, seit 2019 faktisch obligatorisch).
    4. Aktivität/ CNAE/IAE angeben, Bankeinzug (domiciliación SEPA) für die monatliche cuota.
  • Beitragssystem: Seit RDL 13/2022 gilt das einkommensabhängige System mit 15 Stufen nach monatlichem “rendimiento neto”. Neue Selbstständige können i. d. R. die “Tarifa Plana” beanspruchen (z. B. 80 €/Monat für 12 Monate; Verlängerung weitere 12 Monate, wenn das Nettoeinkommen unterhalb des jeweils gültigen SMI liegt). Exakte Beträge jährlich im BOE prüfen.
  • Frist: Das Alta im RETA muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen; technisch ist die Registrierung bis 60 Tage im Voraus möglich. Verspätungen führen zu Nachforderungen ab Tätigkeitsbeginn.

3) Kommunale Aspekte: Licencia de Apertura, Declaración Responsable

  • Ladenlokale, Gastronomie, Werkstätten, Studios mit Kundenverkehr benötigen in vielen Gemeinden eine Licencia de Apertura/Actividad oder reichen eine Declaración Responsable/Comunicación Previa ein.
  • “Inocuas” (niedriges Risiko, z. B. Büro, kleiner Einzelhandel) laufen oft über eine Selbsterklärung mit Grundriss/Technikbericht eines Tecnico; “Calificadas” (höheres Risiko, Lärm, Abgase, Lebensmittel) erfordern ein technisches Projekt, ggf. Umweltprüfung, Brandschutzabnahme.
  • Zuständig: Ayuntamiento (Stadtverwaltung). Gebühren und Prüfdauer variieren stark (von 1–8 Wochen, komplexe Fälle länger).
  • Zusätzlich: Eröffnungsmeldung des Arbeitsplatzes an die regionale Arbeitsbehörde, falls Personal beschäftigt wird (Comunicación de Apertura del Centro de Trabajo, binnen 30 Tagen nach Eröffnung).

4) Zeitplan: Empfohlene Reihenfolge

  1. NIE beantragen; optional EU-Registrierung (bei >3 Monaten Aufenthalt).
  2. Digitales Zertifikat (FNMT) beantragen, NUSS sichern.
  3. AEAT-Anmeldung (036/037) mit IAE, IVA/IRPF-Regime und ROI (falls nötig).
  4. TGSS-RETA (TA.0521), Mutua wählen, Bankeinzug erteilen.
  5. Ayuntamiento: Declaración Responsable/Licencia de Apertura (falls Lokal).
  6. Optional: Datenschutz (LOPDGDD/GDPR), PRL (Arbeitsschutz) bei Personal, Registermeldungen (Marke, Handelsname bei OEPM).

ADMONITION_WARNING Achtung: Wer Rechnungen schreibt, ohne bei AEAT und RETA “alta” zu sein, riskiert Sanktionen nach LGT 58/2003 (Steuerrecht) und Nachforderungen der Sozialversicherung. Häufige Fehler: falscher IAE-Code (führt zu unpassendem IVA-Regime), vergessener ROI-Eintrag bei EU-Leistungen, fehlende kommunale Genehmigung bei Kundenverkehr.

Firmengründung (SL) in Spanien: Ablauf und Unterschiede#

Für Haftungsbegrenzung und Teamstrukturen ist die Sociedad Limitada (SL) die Standardform. Seit Ley 18/2022 (“Crea y Crece”) ist ein Stammkapital ab 1 € möglich; in der Praxis empfiehlt sich ein höheres Kapital zur Liquiditäts- und Bonitätsdarstellung.

Gründungsschritte einer SL

  1. Firmenname: Certificación Negativa de Denominación Social beim Registro Mercantil Central.
  2. Satzung und Notar: Gründungsurkunde (Escritura) mit Gesellschaftern, Geschäftsführung, Sitz, Zweck; Notarkosten ca. 150–350 € je nach Komplexität.
  3. Bankeinzahlung: Einlage des Stammkapitals; Bankauszug/Einzahlungsbescheinigung für den Notar (bei 1 € formal gering).
  4. NIF vorläufig: AEAT vergibt provisorische NIF (B-Nummer) nach Notartermin.
  5. Handelsregister: Eintragung im Registro Mercantil Provincial (ca. 200–400 € Gebühren). Frist typ. 5–15 Werktage; anschl. endgültige NIF.
  6. AEAT-Anmeldung: Modelo 036 für die Gesellschaft (IAE, IVA, ROI, Censo).
  7. Sozialversicherung: Geschäftsführende Gesellschafter oft im RETA; alternativ Régimen General Asimilado (ohne Arbeitslosen-/Unfallversicherung), abhängig von Beteiligung/Kontrolle (≥25%/≥33% Regeln).
  8. Kommunale Genehmigungen: wie bei Autónomos, wenn Betriebsstätte.

Zeitbedarf: 5–10 Werktage mit “SL exprés” (PAE/CIRCE), 2–3 Wochen konservativ.

Steuer- und Beitragspflichten: SL vs. Autónomo

  • Körperschaftsteuer (IS) der SL: i. d. R. 25%; für neu gegründete Unternehmen häufig 15% auf die ersten zwei Gewinnjahre (bei aktiver Tätigkeit; Voraussetzungen prüfen). Vorauszahlungen via Modelo 202 (April/Okt./Dez.).
  • Gewinnentnahmen: Als Gehalt (Lohnsteuer/Seguridad Social) oder Dividende (Quellensteuer, Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen). Geschäftsführergehälter unterliegen in der Regel Lohnsteuer (Modelo 111/190) und Sozialabgaben.
  • Geschäftsführer im RETA: Beitragspflichten ähnlich Autónomo; Tarifa Plana teils nicht anwendbar, je nach Bedingungen.
  • Verwaltungsaufwand: Buchführung nach Code de Comercio; Jahresabschluss und Einreichung beim Registro Mercantil; höhere Fixkosten (Gestoría/Wirtschaftsprüfung je nach Größe).

Steuern und laufende Pflichten nach der Anmeldung#

Umsatzsteuer (IVA)

  • Standardsatz 21%, ermäßigt 10% (z. B. Gastronomie, Beherbergung) und superermäßigt 4% (Grundbedarf). Kanaren (IGIC), Ceuta/Melilla (IPSI) haben eigene Systeme.
  • Meldungen: Modelo 303 vierteljährlich bis zum 20. des Folgemonats (Q1: 20. April, Q2: 20. Juli, Q3: 20. Oktober, Q4: 30. Januar; die Jahreszusammenfassung Modelo 390 bis 30. Januar). Elektronische Einreichung verpflichtend.
  • Innergemeinschaftlich: Modelo 349 (monatlich oder vierteljährlich abhängig von Volumen). Reverse-Charge und korrekte NIF-IVA-Prüfung im VIES beachten.
  • SII (Suministro Inmediato de Información): Echtzeit-IVA-Buchführung für Unternehmen >6 Mio. € Umsatz, REDEME oder Konzern; gewöhnliche Autónomos sind nicht betroffen.

Einkommensteuer (IRPF) für Autónomos / Körperschaftsteuer (IS) für SL

  • IRPF-Vorauszahlungen: Modelo 130 (vierteljährlich, 20% auf Nettogewinn; tatsächliche Sätze/Abzugsfähigkeit je nach Regime) bei Estimación Directa. Bei Estimación Objetiva (módulos) Modelo 131. Abgabe: jeweils bis 20. April/Juli/Oktober und 30. Januar.
  • Quellensteuer auf Honorare (retenciones): Bestimmte Berufe aus den “actividades profesionales” fakturieren mit 15% IRPF-Retención an Geschäftskunden in Spanien; Neugründer ggf. 7% für die ersten drei Jahre (ab Tätigkeitsbeginn), wenn Voraussetzungen erfüllt. Abzuführen vom Auftraggeber via Modelo 111/190.
  • Jahreserklärung IRPF (Autónomo): Kampagne i. d. R. April–Juni des Folgejahres (deklarierte Gewinne, Abzüge, Auslandsvermögen).
  • SL: Körperschaftsteuererklärung Modelo 200, i. d. R. innerhalb von 25 Tagen nach sechs Monaten nach Geschäftsjahresende (bei Kalenderjahr bis 25. Juli). Vorauszahlungen Modelo 202 im April/Oktober/Dezember.

Buchführung, Rechnungen, E‑Invoicing

  • Mindestaufzeichnungen Autónomo Estimación Directa Simplificada: Bücher für Einnahmen/Ausgaben, Investitionsgüter, Provisions-/Kapitalgüter; Belegaufbewahrung 4 Jahre (Verjährung LGT).
  • Rechnungsanforderungen: fortlaufende Nummer, Datum, vollständige Anschriften/NIF, IAE/aktivitätsbezogene Angaben empfohlen, Leistungsbeschreibung, Steuersatz/Steuerbetrag bzw. Reverse-Charge-Hinweis und NIF-IVA bei EU.
  • E‑Rechnung (B2B): Ley 18/2022 (Crea y Crece) führt eine Pflicht zur e‑Factura stufenweise ein; 2026 sind Übergangsfristen/technische Spezifikationen (FACeB2B/PEPPOL) je nach Umsatzklasse progressiv. Branchen mit bestehender E‑Rechnungspflicht (öffentliche Aufträge, Plattformen) beachten.

International: ROI/VIES, OSS/IOSS

  • ROI/VIES: Für grenzüberschreitende B2B-Leistungen oder Lieferungen in der EU. Ohne ROI darf keine USt-freie innergemeinschaftliche Rechnung gestellt werden.
  • OSS (One-Stop-Shop): B2C-Fernverkäufe in EU-Staaten können via OSS in Spanien erklärt werden; Registrierungsgrenze EU-weit 10.000 € Jahresumsatz (B2C TBE/Waren-Fernverkauf).
  • IOSS: Für Import von Kleinsendungen bis 150 € bei B2C; optional über EU-Vermittler.

Kommunale Genehmigungen, IAE-Codes und Branchenbesonderheiten#

IAE-Codes: Auswahl und Beispiele

Der IAE (Impuesto sobre Actividades Económicas) strukturiert Tätigkeiten nach Epígrafes. Beispiele:

  • 844: Servicios de Publicidad (Werbedienstleistungen) – professionelle Leistungen mit i. d. R. IRPF‑Retención.
  • 659.4: Comercio al por menor por correspondencia o Internet (Einzelhandel via Internet).
  • 722: Servicios de Informática y procesamiento de datos (IT‑Dienstleistungen).
  • 501.1: Construcción de edificios (Bau).
  • 673.2: Restaurantes de un tenedor (Gastronomie; regional unterschiedliche Einstufung). Die Wahl des richtigen Epígrafe steuert Umsatzsteuer- und Quellensteuerregeln; bei Mischaktivitäten sind mehrere Epígrafes möglich.

Licencia de Apertura/Declaración Responsable: Städtevergleich

  • Madrid: Viele “inocuas” via Declaración Responsable; Gebühren ab ca. 300–800 € plus technische Unterlagen; Bearbeitung 1–4 Wochen. Aktivitäten “calificadas” benötigen technisches Projekt, Gebühren 1.000–3.000 € plus Gutachten.
  • Barcelona: “Comunicació prèvia” für Büros/kleine Läden; Gebühren ca. 250–700 €; technische Bescheinigung (certificado técnico) üblich; Gastronomie mit Musik/Abzug: Projekt, ggf. akustische Messungen.
  • Valencia: Ähnlich Madrid; Gebühren 200–1.000 €, Zeitrahmen 2–6 Wochen.
  • Málaga/Marbella: Declaración Responsable für risikoarme Tätigkeiten; Gebühren 250–900 €. In touristischen Zonen striktere Auflagen (Terrasse, Lärm).
  • Kanaren: Zusätzlich lokale Steuern (IGIC statt IVA); Genehmigungen wie oben, Gebühren ähnlich, aber insulare Unterschiede.

Kosten, Fristen und typische Zeitachsen#

Die folgende Tabelle gibt Orientierungswerte (Stand: etablierte Praxis bis 2025; einzelne Beträge jährlich aktualisieren). Regionale Schwankungen sind üblich.

Posten / FristAutónomo SpanienSociedad Limitada (SL)Hinweise
NIE beantragen (EX-15, 790-012)9–12 €9–12 € (für Gesellschafter/GF)Terminpflicht (cita previa); auch über Konsulat möglich
Digitales Zertifikat (FNMT)0 €0 € (Gesellschaftszertifikat extrakosten)Identitätsnachweis erforderlich
AEAT-Anmeldung (036/037)0 €0 €Censo/IAE/ROI je nach Tätigkeit
RETA-Cuota monatlicheinkommensabhängig; Neugründer oft 80 €/Monat (12–24 Mon.)GF im RETA ähnlich; TarifabhängigExakte Stufen jährlich im BOE
Gestoría (monatlich)40–120 €90–250 €Abhängig von Belegen, Lohnabrechnung, IVA/IS
Notar & Handelsregister350–750 €SL-Gründung; Name, Escritura, Register
Stammkapitalab 1 € (empfohlen mehr)Bankeinlage erforderlich
Kommunale Lizenz200–1.000 € (inocuas); 1.000–4.000 € (calificadas)gleichzzgl. technische Berichte (500–2.000 €)
IVA-Quartal (Modelo 303)bis 20.4./20.7./20.10./30.1.gleich390 bis 30.1.
IRPF-Vorauszahlung (130/131)bis 20.4./20.7./20.10./30.1.SL: IS (Modelo 200) i. d. R. bis 25.7.
Zusammenfassende Meldung (349)monatlich/vierteljährlichgleichbei intra‑EU Umsätzen
Jahresmeldung Dritte (347)grds. bis Ende Februar (Pflicht abhängig von Schwellen)
Bearbeitungszeit Anmeldung1–3 Werktage (ohne Lizenz)5–15 Werktagemit Lizenz ggf. +1–8 Wochen

Hinweis: In den Foral-Gebieten (Navarra, Baskenland – Haciendas Forales) gelten abweichende Fristen/Formulare; dort die lokalen Finanzbehörden konsultieren.

Rechtliche Querschnittspflichten und Praxis#

  • Datenschutz (GDPR/LOPDGDD 3/2018): Datenschutzhinweise, Auftragsverarbeitungsverträge, Register der Verarbeitungstätigkeiten; bei Kameraüberwachung/Newsletter besondere Regeln.
  • Verbraucherschutz (Gesetz 3/2014, Omnibus-Änderungen, Plattformregeln): Widerrufsbelehrungen, Impressum, Preistransparenz; E‑Commerce braucht AGB in Spanisch.
  • Arbeitsrecht/PRL (Prevención de Riesgos Laborales): Bei Personal Pflicht zur Risikoanalyse, Schulung, arbeitsmedizinischer Dienst; Meldung Arbeitsplatz-Eröffnung binnen 30 Tagen.
  • Marken/Name: Optionaler Schutz beim OEPM (Oficina Española de Patentes y Marcas); Gebühren abhängig von Klassen (ab ca. 125–150 € für Klasse 1 in elektronischer Einreichung).
  • Buchhaltung/Belegwesen: Elektronische Archivierung zulässig, aber Lesbarkeit/Sofortvorlage muss 4 Jahre gesichert sein. Kassen-/Ticketlösungen müssen Rechnungsanforderungen erfüllen.
  • Betriebsstätte vs. Homeoffice: Abzugsfähigkeit anteilig (Miete, Strom, Internet); IVA-Vorsteuer auf Wohnraum nur eingeschränkt abziehbar. Mietrecht (LAU) prüfen bei Umwidmung.

Häufige Folgefragen#

Brauche ich als EU-Bürger eine TIE oder reicht die NIE?

Für EU-/EWR-Bürger genügt die NIE als Steuer-ID; eine TIE (Aufenthaltstitel-Karte) ist für EU-Bürger nicht vorgesehen. Bei Aufenthalt über 3 Monate ist das “Certificado de Registro de Ciudadano de la UE” (grüne Karte) zu beantragen, das die NIE enthält und oft von Banken/Behörden verlangt wird.

Kann ich als Selbstständiger ohne kommunale Lizenz starten?

Wenn ausschließlich remote ohne Kundenverkehr gearbeitet wird (z. B. IT‑Freelancer vom Homeoffice), ist häufig keine Licencia de Apertura nötig. Sobald ein öffentlich zugänglicher Standort betrieben wird (Laden, Studio, Gastronomie) oder Anlagen installiert werden, verlangen Gemeinden eine Declaración Responsable oder Lizenz – vor Eröffnung einholen.

Wie wähle ich den richtigen IAE-Code?

Der IAE richtet sich nach der tatsächlichen Tätigkeit; AEAT-Listen führen Epígrafes mit Beschreibungen. Bei gemischten Tätigkeiten werden mehrere Codes angemeldet; dies kann unterschiedliche IVA-/IRPF-Regeln auslösen (z. B. Quellensteuer bei “actividades profesionales”). Im Zweifel den Code wählen, der der Hauptleistung entspricht, und sekundäre als zusätzliche Epígrafes ergänzen.

Gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze, unter der ich kein “Alta” brauche?

Eine formelle Freigrenze existiert nicht. Gerichte erkennen vereinzelt fehlende Unternehmereigenschaft bei sporadischen, unentgeltlichen Aktivitäten an. Für das Ausstellen ordnungsgemäßer Rechnungen und Vorsteuerabzug ist das “Alta” bei AEAT und RETA jedoch regelmäßig erforderlich; andernfalls drohen Sanktionen und Nachforderungen.

Welche Steuermodelle gelten für Onlinehändler?

Reiner B2C-Einzelhandel kann unter “Recargo de Equivalencia” fallen, was die IVA‑Pflichten vereinfacht, aber Vorsteuerabzug ausschließt – für E‑Commerce mit EU‑Lieferungen selten sinnvoll. Üblicher ist das allgemeine IVA-Regime plus ggf. OSS für EU‑Fernverkäufe. Der IAE‑Code 659.4 ist für Internet‑Einzelhandel typisch.

Muss ich das Modelo 720 (Auslandsvermögen) abgeben?

Als spanischer Steuerresident mit Auslandsvermögen über 50.000 € in den Kategorien Konten, Wertpapiere oder Immobilien besteht grundsätzlich eine Informationspflicht (Modelo 720). Nach EU‑Recht wurden die Strafregelungen ab 2022 entschärft, die Meldepflicht besteht aber fort; Änderungen von >20.000 € sind erneut zu melden.

Fazit#

Die Gewerbeanmeldung in Spanien besteht aus zwei Kernschritten: AEAT‑“Alta” (Modelo 036/037, IAE, Steuerregime) und RETA‑“Alta” bei der Seguridad Social (TA.0521, Mutua, Beitrag). EU‑Bürger benötigen eine NIE und sollten ein digitales Zertifikat einplanen; kommunale Genehmigungen sind je nach Standort/Tätigkeit obligatorisch. Die Wahl zwischen Autónomo und SL beeinflusst Haftung, Steuerlast und Verwaltungskosten. Wer grenzüberschreitend arbeitet, muss ROI/VIES, OSS/IOSS und korrekte Rechnungslegung beherrschen. Mit solider Vorbereitung und ggf. Gestoría-Begleitung lässt sich die Anmeldung in 3–10 Werktagen rechtssicher abschließen.

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